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   OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/2008 (48/08), Ss 49/08 (48/08)   

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OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/2008 (48/08), Ss 49/08 (48/08) (https://dejure.org/2008,14480)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.07.2008 - Ss 49/2008 (48/08), Ss 49/08 (48/08) (https://dejure.org/2008,14480)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - Ss 49/2008 (48/08), Ss 49/08 (48/08) (https://dejure.org/2008,14480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden Tatbestandsalternativen der Brandstiftung; notwendige Urteilsfeststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 80
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).

    Eine Beweiswürdigung ist deshalb auch dann fehlerhaft, wenn sie sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, so, wenn sich das Gericht für eine Feststellung entschieden hat, ohne einen anderen möglichen Geschehensablauf in seine Erwägungen einzubeziehen (BGH bei Pfeifer-Miebach, NStZ 1984, 212), wenn die richterliche Überzeugung mit bloßen Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen begründet wird (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 261, Rn. 29) oder wenn die Urteilsgründe ergeben, dass das Gericht bestehende Zweifel nicht überwunden hat (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rn. 39).

  • BGH, 21.12.2005 - 4 StR 530/05

    Fehlerhafte Beweiswürdigung zur inneren Tatseite (versuchte schwere

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Zur Verwirklichung des Straftatbestandes der vorsätzlichen Brandstiftung muss der Täter nämlich den - zumindest bedingten (vgl. BGH NStZ 2003, 264f.; NStZ-RR 2006, 100) - Vorsatz haben, einen der in Nr. 1. genannten Gegenstände in Brand zu setzen oder (teilweise oder ganz) durch Brandlegung zu zerstören.

    Hieran fehlt es, wenn der Täter nur einen Teil des Gegenstandes anzünden oder zerstören will (vgl. BGHSt 16, 110) oder wenn er nur einen Brandalarm auslösen will und dabei, wie nicht vorhergesehen, ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes Feuer fängt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 100).

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    aa) In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es selbst in einer Weise von dem Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 26; BGHSt 18, 363, 364ff.; 34, 115, 117; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 6; BGH NStZ 1981, 22f.; 1982, 201; NJW 1999, 299; BGHSt 48, 14, 18).

    Nach den Urteilsfeststellungen ist vorliegend zwar durch die Brandlegung eine zumindest teilweise Zerstörung des Schutzobjekts ( von Gewicht vgl. i.e. BGHSt 48, 14, 19ff.) eingetreten.

  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    aa) In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es selbst in einer Weise von dem Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BT-Drucks. 13/8587 S. 26; BGHSt 18, 363, 364ff.; 34, 115, 117; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 6; BGH NStZ 1981, 22f.; 1982, 201; NJW 1999, 299; BGHSt 48, 14, 18).

    Eine auf andere Weise als durch selbständiges Brennen des Gebäudes oder wesentlicher Gebäudebestandteile eingetretene Beeinträchtigung des Schutzobjekts durch das Feuer ist andererseits nicht geeignet, die Annahme des vollendeten Inbrandsetzens i.S. der 1. Alternative des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu tragen; namentlich durch bloße Hitzeeinwirkung oder bloße "Verbrennungen" solcher Gegenstände eingetretene Schäden am Gebäude genügen hierfür nicht (vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518; NStZ-RR 1997, 193).

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlichrechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils deshalb nicht nur an die Feststellungen des Tatgerichts zur Schuldfrage gebunden, sondern muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (vgl. BGH NStZ 1991, 548 m.w.N.) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken und Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 212; 1986, 373; 1992, 506; BGHSt 10, 208; 21, 149; 26, 56; 29, 18; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn 27 und § 261 Rn 38).
  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

  • BGH, 10.11.2005 - 4 StR 337/05

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlages (unbeendeter Versuch)

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86

    Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
  • BGH, 14.12.2000 - 3 StR 414/00

    Merkmal "durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört" bei den

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93

    Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von

  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 429/83

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Vorliegen

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1987 - 2 Ss 176/87
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts aufgrund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz zu schließen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10, NStZ-RR 2010, 241; ebenso auch Saarl.OLG, NStZ-RR 2009, 80, 81).
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