Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4178
BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08 (1) (https://dejure.org/2009,4178)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08 (1) (https://dejure.org/2009,4178)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 1 StR 344/08 (1) (https://dejure.org/2009,4178)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach Rechtskraft für die Revisionshauptverhandlung; Stillschweigende Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Verfahren

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 141

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140; StPO § 141
    Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach Rechtskraft für die Revisionshauptverhandlung; Stillschweigende Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidiger - Keine nachträgliche Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Entscheidung kann Kostenfestsetzung retten

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidiger - Keine nachträgliche Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 348
  • StV 2011, 645
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
    Hierin kann eine stillschweigende Bestellung liegen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers in der Revisionshauptverhandlung rechtlich geboten erscheint (vgl. zu alledem näher BGH NStZ 1997, 299 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08

    Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
    Der Senat hat durch Urteil vom gleichen Tag das Urteil teilweise auch im Schuldspruch aufgehoben, da er ihn insoweit trotz des Revisionsantrags wegen der Begründung der Revision als angefochten ansah, sowie im gesamten Strafausspruch (vgl. wistra 2009, 189, 190 m. Anm. Schützeberg aaO 278 f.).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 5 RVs 7/14

    Strafbarkeit nach § 281 StGB nur bei Echtheit der gebrauchten oder überlassenen

    Eine rückwirkende Bestellung ist nach gefestigter Rechtsprechung unzulässig und unwirksam (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 113 ).
  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem

    a) Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08 bei juris = NStZ-RR 2009, 348) hat unter Geltung der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 gültigen Rechtslage die nach Verfahrensabschluss beantragte Beiordnung zum Pflichtverteidiger abgelehnt.

    Nach Abschluss der kostenverursachenden Instanz kommt demgemäß die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr in Betracht, was im Übrigen im Einklang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2009 (a.a.O.) steht.

  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Eine nicht auf eine zukünftige Tätigkeit des Verteidigers gerichtete, sondern lediglich auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende bzw. nachträgliche Verteidigerbeiordnung ist grundsätzlich unzulässig, da die Bestellung eines Verteidigers nach § 140 StPO nicht im Kosteninteresse des Beschuldigten erfolgt, sondern allein dem Zweck dient, die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden Verfahren zu gewährleisten (siehe BGH, Beschluss vom 27.04.1989 - 1 StR 627/88, juris Rn. 2, StV 1989, 378 (Ls.); Verfügung vom 04.09.2006 - 1 StR 113/06, juris Rn. 4, StraFo 2006, 455; Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08, juris Rn. 4, NStZ-RR 2009, 348).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30092
OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09 (https://dejure.org/2009,30092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2009 - III-4 Ws 62/09 (https://dejure.org/2009,30092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2009 - III-4 Ws 62/09 (https://dejure.org/2009,30092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 348
  • Rpfleger 2009, 590
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06

    Beiordnung eines Beistands für den Verletzten zu den Bedingungen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 4 Ws 62/09
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die vorgenommene Beschränkung des Vergütungsanspruchs finde keinerlei Grundlage im Gesetz, weshalb der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch nicht an die Einschränkung des Vergütungsanspruchs aus dem Beiordnungsbeschluss gebunden sei (vgl. OLG Brandenburg StraFo 2006, 214 f unter Bezugnahme auf Gerold/Schmidt/v.Eicken, RVG, 16. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Der Fall ist vergleichbar mit einer Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts, die der bestellte Verteidiger - anders als die Ablehnung seiner Bestellung - selbständig anfechten kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 116, 273).
  • OLG Braunschweig, 09.06.2011 - Ws 126/11

    Eingeschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Anrechnung von

    Denn die Einschränkung greift in seinen Vergütungsanspruch, der sich grundsätzlich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beiordnungsbeschluss bestimmt, ein (vgl. zur Beschwer: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2009, S. 348).
  • OLG Rostock, 25.11.2013 - Ws 359/13

    Pflichtverteidigergebühren: Voraussetzung für die gebührenrechtliche Erstreckung

    Der Fall ist vergleichbar mit einer Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts, die der bestellte Verteidiger - anders als die Ablehnung seiner Bestellung - selbständig anfechten kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 116, 273; KG Berlin a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Ws 54/12

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Rechtsmittel

    Durch diesen einschränkenden Zusatz wird in den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse eingegriffen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 09, 348 f.; OLG Braunschweig, E. v, 9.8.2011, Ws 128/11 - aus juris).
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