Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 09.12.2008 | BGH, 22.04.2009

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9208
BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09 (https://dejure.org/2009,9208)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 StR 440/09 (https://dejure.org/2009,9208)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 440/09 (https://dejure.org/2009,9208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts durch eine Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154a Abs. 2
    Revision wegen Verletzung materiellen Rechts durch eine Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 108 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09
    Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts in allen Fällen den Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften von der Strafverfolgung ausgenommen (§ 154a Abs. 2 StPO), weil allein die Bezeichnung "Pornofilm" in den Urteilsgründen keine hinreichende Feststellung dafür ist, dass die Filme sexualbezogenes Geschehen in pornografischer Form darstellten (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rdn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17545
OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08 (https://dejure.org/2008,17545)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08 (https://dejure.org/2008,17545)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 2 St OLG Ss 24/08 (https://dejure.org/2008,17545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urkundenfälschung: Tatbestandsmerkmal "zum Verwechseln ähnlich"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung eines zum Verwechseln ähnlichen Führerscheins

  • Judicialis

    StGB § 267

  • rechtsportal.de

    Herstellung eines zum Verwechseln ähnlichen Führerscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 19.10.2007 - 32 Ss 90/07

    Urkundenqualität trotz tatsächlicher Nichtexistenz des vermeintlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08
    Der Senat geht aus den dargelegten Gründen auch über die Begründung des nach § 267 StGB verurteilenden Oberlandesgericht Celle in dessen Entscheidung vom 19.10.2007 (NStZ-RR 2008, 76) hinaus.
  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06

    Verwendung von Amtsbezeichnungen der Weimarer Republik im Internet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08
    Anders als das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 25.4.2006 (NStZ 2007, 527) ist der Senat daher der Auffassung, dass die Frage der Verwechselbarkeit nicht wegen dieser beiden aufgezeigten Unterschiede verneint werden kann.
  • RG, 23.09.1924 - I 54/24

    1. Welche Bedeutung hat der Begriff des mittelbaren Täters für die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.3.1973 (BGH GA 1973, 184) begeht nämlich eine Urkundenfälschung als Mittäter, wer sich einen Führerschein von einem ihm nicht näher bekannten Fälscher herstellen lässt, wobei er diesem die erforderlichen Lichtbilder und Personalangaben und einen Geldbetrag zur Verfügung stellt, Mittäterschaft ist auch zwischen Personen möglich, die sich nicht kennen (RGSt 58, 279).
  • LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 92 Js 16087/17

    Urkundenfälschung durch Herstellung eines "Reichspersonenausweises Deutsches

    Der Beststeller [richtig: Besteller - d. Red.] solcher Dokumente macht sich im Hinblick auf die Antragstellung und Überlassung der für die Herstellung erforderlichen Daten sowie eines Passbildes in der Regel nicht lediglich wegen Beihilfe, sondern wegen mittäterschaftlicher Herstellung des Dokuments i.S.d. § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (Anschluss an OLG Nürnberg 2 St OLG Ss 24/08 vom 9.12.2008).

    Zum Zeitpunkt der beiden Tathandlungen des Angeklagten waren außerdem, was durch entsprechende Recherchen unschwer hätte festgestellt werden können, auch u.a. bereits die Entscheidungen des OLG Celle vom 19.10.2017 (32 Ss 90/07), des OLG Nürnberg vom 9.12.2008 (2 St SS 24/08 [richtig: 2 St OLG Ss 24/08 - d. Red.] ) und des OLG Bamberg vom 14.5.2014 (3 Ss 50/14) ergangen und veröffentlicht, aus denen unschwer zu entnehmen war, dass eine Eignung zum Beweis im Rechtsverkehr und damit eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB schon dann gegeben ist, wenn jedenfalls bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund die Gefahr einer Verwechslung mit amtlichen Ausweisen gegeben ist.

    Dies folgt aus der Antragstellung und Überlassung der erforderlichen Daten und eines Passbildes zu Händen der Hersteller (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 108).

  • OLG Bamberg, 14.05.2014 - 3 Ss 50/14

    Urkundenfälschung: Existenz einer hoheitlichen Stelle als Voraussetzung eines

    Unter den Begriff des "amtlichen Ausweises" im Sinne von § 276 Abs. 1 StGB fallen nur solche Papiere, die von einer tatsächlich existierenden hoheitlichen Stelle ausgegeben werden (Anschluss an OLG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08 = NStZ-RR 2010, 108 = OLGSt StGB § 267 Nr. 14).

    Unter den Begriff des amtlichen Ausweises fallen - was schon die Gesetzesformulierung des § 275 Abs. 1 StGB nahelegt - vielmehr nur solche Papiere, die vor einer tatsächlich existierenden hoheitlichen Stelle tatsächlich auch ausgegeben werden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08 = NStZ-RR 2010, 108 = OLGSt StGB § 267 Nr. 14; Fisc h e r StGB 61. Aufl. § 276 Rn. 2 i.V.m. § 275 Rn. 2).

  • LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19

    Urkundenfälschung durch Herstellung eines "Reichspersonenausweises Deutsches

    Der Beststeller solcher Dokumente macht sich im Hinblick auf die Antragstellung und Überlassung der für die Herstellung erforderlichen Daten sowie eines Passbildes in der Regel nicht lediglich wegen Beihilfe, sondern wegen mittäterschaftlicher Herstellung des Dokuments i.S.d. § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (Anschluss an OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 St OLG Ss 24/08).

    Zum Zeitpunkt der beiden Tathandlungen des Angeklagten waren außerdem, was durch entsprechende Recherchen unschwer hätte festgestellt werden können, auch u.a. bereits die Entscheidungen des OLG Celle vom 19.10.2017 (32 Ss 90/07), des OLG Nürnberg vom 9.12.2008 (2 St SS 24/08) und des OLG Bamberg vom 14.5.2014 (3 Ss 50/14) ergangen und veröffentlicht, aus denen unschwer zu entnehmen war, dass eine Eignung zum Beweis im Rechtsverkehr und damit eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB schon dann gegeben ist, wenn jedenfalls bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund die Gefahr einer Verwechslung mit amtlichen Ausweisen gegeben ist.

    Dies folgt aus der Antragstellung und Überlassung der erforderlichen Daten und eines Passbildes zu Händen der Hersteller (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 108).

  • OLG Bamberg, 23.10.2012 - 2 Ss 63/12

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung: Verwendung einer auf Bestellung von einer

    Diese Auffälligkeiten, insbesondere die Verwendung des Hakenkreuzes, welche bei den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des OLG Nürnberg (Urteil vom 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08 [bei juris] = NStZ-RR 2010, 108 f. = OLGSt StGB § 267 Nr. 14), des OLG Celle (Beschluss vom 19.10.2007 - 32 Ss 90/07 [bei juris] = NStZ-RR 2008, 76 f. = NdsRPfl. 2008, 78 ff.) sowie des OLG Stuttgart (Beschluss vom 25.04.2006 - 4 Ws 98/06 [bei juris] = StraFo 2006, 255 f. = Justiz 2006, 307 f. = NStZ 2007, 527 ff.) zugrunde lagen, nicht gegeben war, lassen die Beweiseignung vorliegend entfallen (vgl. OLG München a.a.O.).
  • OLG München, 19.09.2018 - 4 OLG 14 Ss 542/17

    Urkundenfälschung bei Ausweis für "Freie Republik Deutschland"

    Es genügt auch insoweit, dass der "Ausweis" bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund für ein gültiges behördliches Dokument gehalten werden kann (vgl. OLG Celle Beschluss vom 19.10.2007 - 32 Ss 90/07, zitiert nach juris, Rn.38; OLG Nürnberg Urteil v. 9.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08, zitiert nach juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3980
BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09 (https://dejure.org/2009,3980)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - 2 StR 21/09 (https://dejure.org/2009,3980)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09 (https://dejure.org/2009,3980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für das Vorliegen von prognoserelevanten "neuen" Tatsachen im Sinne der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StGB § 66b Abs. 1; ; StGB § 66b Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1; StGB § 66b Abs. 2
    Revision der Staatsanwaltschaft gegen die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für das Vorliegen von prognoserelevanten "neuen" Tatsachen im Sinne der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1 ; StGB § 66b Abs. 2
    Revision der Staatsanwaltschaft gegen die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für das Vorliegen von prognoserelevanten "neuen" Tatsachen im Sinne der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 108 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Ebenso wenig können Tatsachen, die zwar nach der Anlassverurteilung auftreten, durch die sich ein im Ausgangsverfahren bekannter bzw. erkennbarer Zustand aber lediglich bestätigt, als "neu" gelten (BGH StV 2007, 29, 30).

    Vielmehr ist Voraussetzung für die Einordnung der Anknüpfungstatsachen als "neue" Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB, dass sie die Gefährlichkeit des Betroffenen höher bzw. in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lassen (BGH StV 2008, 636, 638), etwa wenn sie belegen, dass sich eine bekannte Störung des Verurteilten in nicht vorhersehbarer Weise vertieft oder verändert hat (BGH StV 2007, 29, 30).

    d) Schließlich führt der Umstand, dass der Tatrichter im Ausgangsverfahren offenkundig nicht in einen die Frage der Sicherungsverwahrung betreffenden Erkenntnisprozess eingetreten war, obwohl bereits zum damaligen Zeitpunkt die formellen Anordnungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB vorlagen und nach den Feststellungen die Kriminalprognose des Verurteilten negativ zu beurteilen war, nicht dazu, die bereits bekannten Tatsachen als "rechtlich neu erkennbar" zu bewerten (BGH StV 2007, 29, 30).

  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08

    Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).

    Vielmehr ist Voraussetzung für die Einordnung der Anknüpfungstatsachen als "neue" Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB, dass sie die Gefährlichkeit des Betroffenen höher bzw. in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lassen (BGH StV 2008, 636, 638), etwa wenn sie belegen, dass sich eine bekannte Störung des Verurteilten in nicht vorhersehbarer Weise vertieft oder verändert hat (BGH StV 2007, 29, 30).

    Denn das Verfahren nach § 66 b StGB dient nicht der nachträglichen Korrektur früherer Entscheidungen, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung - von der Staatsanwaltschaft unbeanstandet - rechtsfehlerhaft unterblieben ist (vgl. BGHSt 50, 121, 126; 180, 188; 275, 278; 284, 297; NJW 2006, 3154; StV 2008, 636, 637).

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Eine bloße Um- bzw. Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung genügen hingegen nicht (BGHSt 50, 275, 278; BGHR StGB § 66 b - Neue Tatsachen 3; Rissing-van Saan/Peglau in LK-StGB 12. Aufl. § 66b Rdn. 89).

    Eine Therapieverweigerung kann regelmäßig nur dann als berücksichtigungsfähige "neue" Tatsache angesehen werden, wenn - wofür hier nichts zu erkennen ist - das Ursprungsgericht zum Zeitpunkt seiner Verurteilung begründet annehmen durfte, der Verurteilte werde sich erfolgversprechenden therapeutischen Maßnahmen unterziehen (BVerfG NJW 2006, 3483, 3485; BGHSt 50, 275, 281; BGH NJW 2008, 3010, 3011; Beschluss vom 17.03.2009 - 1 StR 34/09).

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).

    Denn das Verfahren nach § 66 b StGB dient nicht der nachträglichen Korrektur früherer Entscheidungen, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung - von der Staatsanwaltschaft unbeanstandet - rechtsfehlerhaft unterblieben ist (vgl. BGHSt 50, 121, 126; 180, 188; 275, 278; 284, 297; NJW 2006, 3154; StV 2008, 636, 637).

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Denn das Verfahren nach § 66 b StGB dient nicht der nachträglichen Korrektur früherer Entscheidungen, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung - von der Staatsanwaltschaft unbeanstandet - rechtsfehlerhaft unterblieben ist (vgl. BGHSt 50, 121, 126; 180, 188; 275, 278; 284, 297; NJW 2006, 3154; StV 2008, 636, 637).
  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).
  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Dies setzt allerdings voraus, dass die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen für den früheren Tatrichter nicht erkennbar waren und damit als "neu" im Sinne des § 66 b StGB zu bewerten sind (BGH NStZ-RR 2006, 302).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 34/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (im Laufe des Vollzugs eintretende

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Eine Therapieverweigerung kann regelmäßig nur dann als berücksichtigungsfähige "neue" Tatsache angesehen werden, wenn - wofür hier nichts zu erkennen ist - das Ursprungsgericht zum Zeitpunkt seiner Verurteilung begründet annehmen durfte, der Verurteilte werde sich erfolgversprechenden therapeutischen Maßnahmen unterziehen (BVerfG NJW 2006, 3483, 3485; BGHSt 50, 275, 281; BGH NJW 2008, 3010, 3011; Beschluss vom 17.03.2009 - 1 StR 34/09).
  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
    Eine bloße Um- bzw. Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung genügen hingegen nicht (BGHSt 50, 275, 278; BGHR StGB § 66 b - Neue Tatsachen 3; Rissing-van Saan/Peglau in LK-StGB 12. Aufl. § 66b Rdn. 89).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

  • BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 475/06

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen aus der

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Begriff der neuen Tatsache;

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

    Dies setzt allerdings voraus, dass die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen für den früheren Tatrichter nicht erkennbar waren und damit als "neu" im Sinne des § 66b StGB zu bewerten sind (BGH NStZ-RR 2006, 302; Senatsurteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09).

    Vielmehr ist Voraussetzung für die Einordnung der Anknüpfungstatsachen als "neue" Tatsachen im Sinne des § 66b Abs. 1 StGB, dass sie die Gefährlichkeit des Betroffenen höher bzw. in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lassen (BGH StV 2008, 636, 638), etwa wenn sie belegen, dass sich eine bekannte Störung des Verurteilten in nicht vorhersehbarer Weise vertieft oder verändert hat (BGH StV 2007, 29, 30; Senatsurteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09).

  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 171/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue

    Dann nämlich würde es sich vorliegend lediglich um eine bloße Um- bzw. Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung handeln, die eine nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht rechtfertigen könnte (BGHSt 50, 275, 278; BGHR StGB § 66 b Neue Tatsachen 3; BGH, Urteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09; Rissing-van Saan/Peglau in LK StGB 12. Aufl. § 66 b Rdn. 89).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 20 W 330/09

    Gefahrenabwehr: Höchstzeitraum für die Verlängerung einer

    Dies ist hier in mehrfacher Folge die Gefährlichkeit des Betroffenen aufgrund seiner sexuellen Neigungen in Verbindung mit seiner Persönlichkeitsstruktur gewesen und zwar vor dem Hintergrund, dass eine Sicherungsverwahrung aus Rechtsgründen nicht (mehr) möglich war, was auch vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 22.04.2009 (2 StR 21/09) bestätigt worden ist.
  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

    Die Um- oder Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung genügen indes nicht (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. 2 StR 21/09; OLG München StV 2010, 193; OLG Jena StV 2006, 640).
  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 389/10

    Anordnung der Unterbringung eines Mehrfachtäters durch das Landgericht Frankfurt

    Im Zusammenhang mit dieser Vorverurteilung hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB angestrebt, da sie von der Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit ausgegangen war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht