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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,9353
BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09 (1) (https://dejure.org/2009,9353)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - 1 StR 478/09 (1) (https://dejure.org/2009,9353)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 1 StR 478/09 (1) (https://dejure.org/2009,9353)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Gehörsrüge i.R.d. Beschäftigung niedrig bezahlter Scheinselbstständiger

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356a Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 266a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Gehörsrüge i.R.d. Beschäftigung niedrig bezahlter Scheinselbstständiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08

    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
    Hiergegen ist bei Revisionsentscheidungen ausschließlich der befristete Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 356a 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, die so genannte Gehörsrüge, statthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 - (BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1) Rdn. 6).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
    Der Verurteilte verschaffte sich mit der Beschäftigung niedrig bezahlter Scheinselbständiger einen erheblichen Vorteil im Wettbewerb mit legal handelnden Prospektverteilungsunternehmen (vgl. zur entsprechenden Situation bei einer Schwarzlohnabrede BGH, Beschl. vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - (BGHSt 53, 71) Rdn. 17 a.E.).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09
    103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

    Soweit auch sie sich gegen die behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs wendet, kann der Fristüberschreitung für die insoweit abschließende Anhörungsrüge nicht durch die Erhebung einer unbefristeten Gegenvorstellung begegnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09, NStZ-RR 2010, 116, 117).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

    Ebenso wenig wie der Verwerfungsbeschluss des Senats muss die Zuschrift des Generalbundesanwalts zur Wahrung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG in allen Einzelheiten auf jeden von der Verteidigung angesprochenen Punkt eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 Rn. 22; Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 Rn. 9 und 10; Urteil vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09 Rn. 3; Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 131/09 Rn. 4).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 101/18

    Behandlung einer als Revisionsbeschwerde bezeichneten Schrift als Anhörungsrüge

    Bei Revisionsentscheidungen ist ausschließlich die Anhörungsrüge gemäß § 356a Satz 1 StPO statthaft (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 109; vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1), so dass es nach § 300 StPO geboten ist, die "Revisionsbeschwerde' als Anhörungsrüge zu behandeln; dann unterliegt sie aber auch der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO.
  • KG, 26.10.2015 - 2 Ws 140/15

    Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen: Wochenfrist bei einem Antrag auf

    Auch als Gegenvorstellung ist der Antrag nicht zulässig (vgl. BGH wistra 2010, 109).
  • KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15

    StVollzG und Anhörungsrüge

    Auch als Gegenvorstellung ist der Antrag nicht zulässig (vgl. BGH wistra 2010, 109).
  • OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung

    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09   

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https://dejure.org/2009,11631
BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09 (https://dejure.org/2009,11631)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 StR 434/09 (https://dejure.org/2009,11631)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 StR 434/09 (https://dejure.org/2009,11631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StGB § 64; StPO § 349 Abs. 4
    Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92

    Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09
    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23

    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln;

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116; vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Dementsprechend wirkt ein Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts wegen der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Lasten des Angeklagten und hindert nicht die Verwerfung der Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO (st. Rspr., u.a. Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103; Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20

    Verwerfung der Revision i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Da der auf die unterbliebene Entscheidung über eine den Angeklagten beschwerende Maßregelanordnung nach § 64 StGB beschränkte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Angeklagten wirkt, ist der Senat nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 ? 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; vom 4. November 2009 ? 2 StR 434/09; vom 8. Mai 2012 ? 3 StR 128/12; vgl. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 317/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Der Aufhebungsantrag hinsichtlich der Entscheidung über eine Maßregelanordnung wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten i.S.d. § 349 Abs. 4 StPO (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 4 StR 659/07; BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 113/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; fehlende Erörterung)

    Der Teilaufhebungsantrag des Generalbundesanwalts wirkt zulasten und nicht zugunsten des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 317/14 Rn. 25; Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09 mwN).
  • BGH, 28.02.2017 - 4 StR 591/16

    Revisionsgerichtliche Prüfung der unterbliebenen Unterbringung des Angeklagten in

    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116; Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 128/12

    Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Dieser Antrag wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 116; Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Gesamtstrafenbildung wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. zur Möglichkeit einer Verwerfung der Revision eines Angeklagten durch Beschluss trotz Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts wegen unterbliebener Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17736
BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09 (https://dejure.org/2009,17736)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - 1 StR 436/09 (https://dejure.org/2009,17736)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 1 StR 436/09 (https://dejure.org/2009,17736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen mangelnder Erreichbarkeit des Verurteilten wegen fehlender Mitteilung über die Erreichbarkeit am Urlaubsort

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a S. 2
    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen mangelnder Erreichbarkeit des Verurteilten wegen fehlender Mitteilung über die Erreichbarkeit am Urlaubsort

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs folgt auch nicht daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
    Eine weitere Stellungnahme als diejenige im Antrag auf Verwerfung der Revision vom 24. September 2009 musste der Generalbundesanwalt nicht abgeben und hat er auch nicht abgegeben (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1996 - 2 StR 426/96

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
    Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in einem solchen Fall kein Raum (vgl. BGH NStZ 1997, 95).
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