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   OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09   

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https://dejure.org/2009,22311
OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,22311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,22311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,22311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 271; AsylVfG § 63
    Mittelbare Falschbeurkundung durch Angabe unrichtiger Personalien zur Aufnahme in eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 12
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Nach diesen Maßstäben ist der objektive Tatbestand des § 271 Abs. 1 StGB nicht erfüllt, wie der Senat bereits für einen ähnlich gelagerten Fall entschieden hat (Senatsbeschluss vom 3. April 2008, Az.: 2 Ss 20/08).
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Mit ihr kann der Inhaber hingegen nicht beweisen, dass die der Einschränkung unterliegenden Personalien tatsächlich zutreffen, weil die ausstellende Behörde mit dem Hinweis ausdrücklich hervorhebt, dass sie gerade keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt (vgl. OLG Naumburg, StV 2007, 134 ; Senat aaO.).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Das verstieße jedoch gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot (vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1250; Senat aaO.).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGH NJW 1996, 2170 = BGHSt 42, 131 ).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Aber das vorgenannte, zum Wegfall der Strafbarkeit führende "Zwischenrecht", das zur Tatzeit noch nicht galt und nun nicht mehr gilt, ist weiter in die Prüfung nach § 2 Abs. 3 StGB einzubeziehen (BGH, NJW 1994, 267, 271; Fischer, StGB , 56. Aufl., § 2 Rdnr. 4 m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 28.02.2014 - 2 Ss 99/13

    Mittelbare Falschbeurkundung: Stellung eines Asylantrags unter falschem Namen;

    Auch eine Strafbarkeit wegen des Bewirkens falscher Personalangaben in einer Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG kommt vorliegend nicht in Betracht (vgl. hierzu BGHSt 54, 140 ff.; OLG Karlsruhe StV 2009, 133 ff.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 ff.), so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob der Strafbefehl und damit die angeklagte prozessuale Tat lediglich das Bewirken der falschen Personalangaben im Ablehnungsbescheid oder auch das darin nicht aufgeführte Bewirken falscher Personalangaben in der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG erfasst.
  • OLG Bamberg, 19.02.2014 - 3 Ss 6/14

    Strafverfahren wegen unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 42, 131 ff. = NJW 1996, 2170 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 f. = OLGSt StGB § 271 Nr. 1; StV 2009, 135; OLG Naumburg StV 2007, 134 f.).
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 Ss 220/09

    Ausländerstrafrecht: Unrichtige Personalangaben zur Erlangung einer Duldung bzw.

    Dies verstieße gegen das Art. 3 Abs. 1 GG immanente Willkürverbot, da die Bestrafung dann davon abhinge, von welcher Möglichkeit der Sachbehandlung die Behörde im Einzelfall Gebrauch macht (OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 unter Bezugnahme auf BVerfG NVwZ 2003, 1250, 1251).
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