Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09   

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https://dejure.org/2009,6074
BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09 (https://dejure.org/2009,6074)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - 5 StR 126/09 (https://dejure.org/2009,6074)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 5 StR 126/09 (https://dejure.org/2009,6074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 241 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK
    Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung einer Frage als nicht zum "Beweisthema" gehörend; sachfremde Frage; indizielle Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Zeugen; Konfrontationsrecht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verletzung des Fragerechts durch unberechtigte Zurückweisung einer Frage des Verteidigers; Vorliegen einer sachfremden Frage i.S.v. § 241 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StGB § 182 Abs. 1; ; StPO § 241 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Verletzung des Fragerechts durch unberechtigte Zurückweisung einer Frage des Verteidigers; Vorliegen einer sachfremden Frage i.S.v. § 241 Abs. 2 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 316
  • NStZ-RR 2010, 136
  • StV 2010, 58
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Der die Zurückweisung der Frage durch die Vorsitzende bestätigende Gerichtsbeschluss lässt schon die erforderliche Begründung (vgl. BGHSt 2, 284, 286 ff.; BGH NStZ-RR 2001, 138; Schneider in KK-StPO 6. Aufl. § 241 Rdn. 19) vermissen.

    Anhaltspunkte dafür, dass der Zeuge trotz der Zurückweisung der Frage besonders langwierig durch den Verteidiger mit insgesamt erschöpfendem Informationsgewinn befragt worden wäre (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 Zurückweisung 7; BGH NStZ-RR 2001, 138), sind zudem nicht ersichtlich.

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Soweit die Revision zur Beweislage nicht weitergehend vorträgt, kann der Senat im Hinblick auf die umfassend erhobene Sachrüge die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei zwei Blutproben; Sprachunkundigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Anhaltspunkte dafür, dass der Zeuge trotz der Zurückweisung der Frage besonders langwierig durch den Verteidiger mit insgesamt erschöpfendem Informationsgewinn befragt worden wäre (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 Zurückweisung 7; BGH NStZ-RR 2001, 138), sind zudem nicht ersichtlich.
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Mit der insoweit fehlsamen Formulierung, die Frage gehöre nicht zum "Beweisthema" (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 709, insoweit in BGHSt 51, 180 nicht abgedruckt), kann allenfalls gemeint sein, dass diese sachfremd im Sinne von § 241 Abs. 2 StPO sei.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Soweit die Revision zur Beweislage nicht weitergehend vorträgt, kann der Senat im Hinblick auf die umfassend erhobene Sachrüge die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Soweit die Revision zur Beweislage nicht weitergehend vorträgt, kann der Senat im Hinblick auf die umfassend erhobene Sachrüge die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09
    Der die Zurückweisung der Frage durch die Vorsitzende bestätigende Gerichtsbeschluss lässt schon die erforderliche Begründung (vgl. BGHSt 2, 284, 286 ff.; BGH NStZ-RR 2001, 138; Schneider in KK-StPO 6. Aufl. § 241 Rdn. 19) vermissen.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08   

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https://dejure.org/2008,6426
BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08 (https://dejure.org/2008,6426)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - 3 StR 516/08 (https://dejure.org/2008,6426)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 3 StR 516/08 (https://dejure.org/2008,6426)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 282
  • NStZ-RR 2010, 136
  • StV 2009, 454
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 390/08

    Verlesung eines richterlichen Protokolls (Verteidigererklärung;

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08
    Wenn sich der Angeklagte bei seiner Einlassung in der Hauptverhandlung der Hilfe seines Verteidigers in der Form bedient, dass der Verteidiger mit seinem Einverständnis oder seiner Billigung für ihn eine schriftlich vorbereitete Erklärung abgibt und das Schriftstück sodann - unnötigerweise - vom Gericht entgegengenommen und als Anlage zum Protokoll der Hauptverhandlung genommen wird, so ändert dies nichts daran, dass sich der Angeklagte damit mündlich geäußert und das Gericht den Inhalt dieser Äußerung in den Urteilsgründen festzustellen hat (BGH, Beschl. vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - 3 StR 516/08
    Ein Freibeweis darüber, dass die Einlassung des Angeklagten einen anderen Inhalt hatte, als er im Urteil festgestellt wurde, ist nicht zulässig (vgl. - zum Inhalt einer Zeugenaussage - BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Den Inhalt der Sacheinlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung festzustellen - in welcher Form auch immer diese erfolgt ist - ist Sache des Tatrichters, der dafür bestimmte Ort sind die Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14, NStZ 2015, 473).

    Der Inhalt der Einlassung des Angeklagten ist wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Zumal danach sind sämtliche auf Verletzung des § 261 StPO gestützten Rügen, mit denen allein anhand der für ihn abgegebenen, von ihm als Einlassung anerkannten und als Anlage zu Protokoll genommenen Verteidigererklärung die Urteilsausführungen zum Inhalt seines Geständnisses beanstandet werden sollen, wie der Generalbundesanwalt in der Revisionshauptverhandlung zutreffend hervorgehoben hat, im Ansatz verfehlt (vgl. BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; vgl. auch BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Damit hat sich der Angeklagte selbst zur Sache eingelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283; näher MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 66 mwN).
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, dringt diese Rüge auch in der Sache nicht durch, da das Vorbringen nur durch das Ansehen des Videos und damit - entgegen der auf den "zweifelsfreien Akteninhalt" abstellenden Einschätzung des Verteidigers - nur durch eine dem Revisionsverfahren fremde Rekonstruktion der Beweisaufnahme überprüfbar wäre (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris, wonach eine solche Rüge bereits unzulässig ist; BGH, 4 StR 135/13 v. 10.10.2013 - NStZ-RR 2014; 3 StR 516/08 v. 09.12.2008 - juris; KK-StPO/Ott, 8. Auflage 2019, § 261 Rn. 193; MüKoStPO/Miebach, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 417 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage 2022, § 261 Rn. 42).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18

    Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen

    Dies gilt unabhängig davon, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Einlassung erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, NStZ 2018, 113).

    Wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, ist der Inhalt der Einlassung des Angeklagten über deren Wiedergabe im Urteil hinaus der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235, 236; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, aaO; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 52; vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, aaO).

  • BGH, 06.11.2018 - 4 StR 226/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (wörtliche Wiedergabe der

    Mit Blick auf die wörtliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den schriftlichen Urteilsgründen weist der Senat auf Folgendes hin: Auch wenn sich - wie es hier der Fall war - der Angeklagte bei seiner Einlassung in der Hauptverhandlung der Hilfe seines Verteidigers in der Form bedient, dass der Verteidiger mit seinem Einverständnis oder seiner Billigung für ihn eine schriftlich vorbereitete Erklärung abgibt und das Schriftstück sodann vom Gericht entgegengenommen und - unnötigerweise - als Anlage zum Protokoll der Hauptverhandlung genommen wird, wird der Inhalt der Erklärung nicht im Wege des Urkundenbeweises, sondern als mündliche Äußerung des Angeklagten in die Hauptverhandlung eingeführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283; vom 10. November 2008 - 3 StR 390/08, NStZ 2009, 173; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 190/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Zur Frage des Beweiswerts einer vom Angeklagten "autorisierten" und als Anlage zum Protokoll der Hauptverhandlung genommenen Verteidigererklärung verweist der Senat auf seine in NStZ 2007, 349 sowie in BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1 abgedruckten Entscheidungen.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10135
BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,10135)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2009 - 4 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,10135)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 4 StR 73/09 (https://dejure.org/2009,10135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen fehlenden Verstoßes gegen die Ladungspflicht eines Pflichtverteidigers bei vorheriger Bestellung eines Ersatzverteidigers

  • Judicialis

    StPO § 218

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 218
    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen fehlenden Verstoßes gegen die Ladungspflicht eines Pflichtverteidigers bei vorheriger Bestellung eines Ersatzverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    § 218 StPO
    Ladung Wahlverteidiger, Fortsetzungstermin

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2002 - 1 StR 205/02

    Ladung des Wahlverteidigers (Hauptverhandlung, die mehrere Tage dauert; genügende

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09
    Die Bekanntgabe der genannten Fortsetzungstermine am Ende des jeweils vorausgegangenen Hauptverhandlungstermins (vgl. BGHR StPO § 218 Ladung 4) genügte nicht, da Rechtsanwalt Jan-Robert F. in keinem dieser Termine anwesend war.
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen); Ladung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 4 StR 73/09
    Zwar beanstandet die Revision zu Recht, dass der weitere Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Jan-Robert F., Br., entgegen § 218 StPO zu den Hauptverhandlungsterminen vom 2., 22. und 30. Oktober 2008 nicht geladen wurde (vgl. BGH StV 2001, 663).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4914
BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07 (https://dejure.org/2009,4914)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - 5 StR 600/07 (https://dejure.org/2009,4914)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 5 StR 600/07 (https://dejure.org/2009,4914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis eines Angeklagten von der Stellung eines früheren Mitangeklagten als Amtsträger und der Pflichtwidrigkeit der Amtshandlung i.R.d. Strafbarkeit der Bestechung und Untreue bei Beachtung von möglichst hoher Rendite des angelegten Geldes

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 338; ; StPO § 344 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 338; StPO § 344 Abs. 2
    Kenntnis eines Angeklagten von der Stellung eines früheren Mitangeklagten als Amtsträger und der Pflichtwidrigkeit der Amtshandlung i.R.d. Strafbarkeit der Bestechung und Untreue bei Beachtung von möglichst hoher Rendite des angelegten Geldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestechung im Rechtsanwaltsversorgungswerk

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bestechlichkeit und Untreue

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 136
  • NStZ-RR 2012, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Rüge wegen Verletzung des § 261 StPO ist mangels Mitteilung der Erklärung des Angeklagten nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig (vgl. zudem BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Rüge wegen Verletzung des § 261 StPO ist mangels Mitteilung der Erklärung des Angeklagten nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig (vgl. zudem BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
  • BGH, 06.04.1995 - 5 StR 82/95

    Abtrennung des Verfahrens - Verfahrensbestandteil - Mittäter - Lückenhaftes

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
    Soweit sich die Revision gegen die Annahme des Landgerichts wendet, der frühere Mitangeklagte L. sei Amtsträger gewesen, bleibt sie aus den Gründen des heute ergangenen Urteils gegen diesen Angeklagten (5 StR 263/08) erfolglos.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2009 - 3 StR 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8363
BGH, 04.06.2009 - 3 StR 61/09 (https://dejure.org/2009,8363)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - 3 StR 61/09 (https://dejure.org/2009,8363)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 3 StR 61/09 (https://dejure.org/2009,8363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 288
  • NStZ-RR 2010, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - 3 StR 61/09
    Denn die Frage, ob zwischen den Verfahrensbeteiligten Erörterungen stattgefunden haben und ggf. welchen Inhalt diese hatten, ist für die Beurteilung von maßgebender Bedeutung, ob in der betreffenden Hauptverhandlung zur Sache verhandelt, d. h. das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert worden ist (vgl. BGH NStZ 2008, 115).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2009 - 1 StR 222/09   

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https://dejure.org/2009,9741
BGH, 18.08.2009 - 1 StR 222/09 (https://dejure.org/2009,9741)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 StR 222/09 (https://dejure.org/2009,9741)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 StR 222/09 (https://dejure.org/2009,9741)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 243 Abs. 3 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Unvollständige Verlesung des Anklagesatzes bei einer rund 1000seitigen Anklage (Informationsfunktion; mangelndes Beruhen; analoge Anwendung des Selbstleseverfahrens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 100
  • NStZ-RR 2010, 136
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08   

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https://dejure.org/2009,8925
BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08 (https://dejure.org/2009,8925)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2009 - 5 StR 574/08 (https://dejure.org/2009,8925)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 5 StR 574/08 (https://dejure.org/2009,8925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 256 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender Vortrag der Umstände der Verwendung einer Urkunde in der Hauptverhandlung); Inbegriff der Hauptverhandlung; Entscheidung des Gerichts nach Beanstandung einer Anordnung des Vorsitzenden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 136
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92

    Verlesen eines Attestes zum Zweck des Vorhalts an den Angeklagten bei alleiniger

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08
    Ohne dieses Vorbringen kann der Senat aber nicht prüfen, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, weil auch denkbar ist, dass das Attest nur als Vernehmungsbehelf gedient hat und nicht ein zu verlesendes Beweismittel gewesen ist (vgl. BGHR StPO § 256 Abs. 1 Verlesung 1 und StPO § 247 Abwesenheit 10, 26).
  • OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13

    Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der

    Dieser Vortrag war erforderlich, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Verlesung die Vernehmung des Zeugen nur ergänzt oder im Sinne des § 250 Satz 2 StPO ersetzt worden ist (vgl. BGH StraFo 2009, 152; NStZ 1995, 609; Meyer-Goßner § 250 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2009 - 5 StR 255/09   

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https://dejure.org/2009,19706
BGH, 21.07.2009 - 5 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,19706)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2009 - 5 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,19706)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 5 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,19706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 136
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