Rechtsprechung
   AG Mannheim, 23.12.2009 - 21 OWi 506 Js 19870/09 - AK 445/09   

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https://dejure.org/2009,12127
AG Mannheim, 23.12.2009 - 21 OWi 506 Js 19870/09 - AK 445/09 (https://dejure.org/2009,12127)
AG Mannheim, Entscheidung vom 23.12.2009 - 21 OWi 506 Js 19870/09 - AK 445/09 (https://dejure.org/2009,12127)
AG Mannheim, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 21 OWi 506 Js 19870/09 - AK 445/09 (https://dejure.org/2009,12127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zuverlässigkeit der Messwerte des Geschwindigkeitsmessgeräts mobiles Lasergerät Vitronic PoliScan Speed

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan Speed der Firma Vitronic

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Überprüfung des sog. Quellcodes i.R.d. Zulassung eines Geschwindigkeitsmessgeräts; Gewährleistung der Zuverlässigkeit und der Verwertbarkeit der Messwerte eines Geschwindigkeitsmessgeräts in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Abbruch des ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    PoliScan Speed: Wieder mal das AG Mannheim!

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
  • NZV 2010, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Dillenburg, 02.10.2009 - 3 OWi 2 Js 54432/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung als Ordnungswidrigkeit: Zuverlässigkeit des

    Bis auf Blatt 28 unten (vor 3.) ist sein Gutachten aber identisch mit dem von ihm am 31.08.2009 für das Amtsgericht Mannheim (dortiges Aktenzeichen 21 OWi 445/09) - das gleiche Messsystem betreffend - erstatteten Gutachten, wobei die dortige Aussage unter 10. (Blatt 30 des Gutachtens = Blatt 223 d.A.):.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 RBs 200/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed Vitronic

    Die Sicherstellung der Messrichtigkeit und Messzuordnung wurde und wird über die nach umfangreichen Felduntersuchungen erfolgte Zulassung der PTB gewährleistet (so bereits eingehend Senatsbeschluss IV-1 RBs 50/14 vom 14. Juli 2014 zur Vorgängerversion 1.5.5; ebenso OLG Frankfurt, 2 Ss OWi 1041/14 vom 4. Dezember 2014 ; vgl. ferner bereits AG Mannheim, 21 OWi 506 Js 19870/09 - AK 445/09 vom 23. Dezember 2009 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2010 - 1 (8) SsBs 276/09

    Geschwindigkeitsmessung durch PoliScan Speed; Standartisiertes Messverfahren;

    Eine besondere Fallgestaltung, bei welcher eine Fehlzuordnung eines Fahrzeuges möglich sein oder eine Nachprüfung der Messwertbildung durch einen Sachverständigen angezeigt sein könnte, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu Löhle aaO.: Winninghoff/Weyde DAR 2010, 106 ff., 107 ff.; AG Mannheim, Beschluss vom 23.12.2009, 21 OWi 506 Js 19870/09 AK 445/09, abgedruckt bei juris).
  • VG Düsseldorf, 16.09.2014 - 6 K 4512/13

    Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScanSpeed

    vgl. zum ordnungsgemäßen Einsatz des Messgeräts PoliScanSpeed und zur Messwertbildung etwa Krumm, Verkehrsordnungswidrigkeiten, 2012, Rn. 355 ff.; AG Mannheim, Urteil vom 23. Dezember 2009 - 21 OWi 506 Js 19870/09 - AK 445/09 -, juris Rn. 13.
  • AG Lübben, 22.01.2010 - 40 OWi 348/09

    PoliscanSpeed-Geschwindigkeitsmessung - Verfahrenseinstellung

    Bis auf Blatt 28 unten (vor 3.) ist sein Gutachten aber identisch mit dem von ihm am 31.08.2009 für das Amtsgericht Mannheim (dortiges Aktenzeichen: 21 OWi 445/09) - das gleiche Messsystem betreffend - erstatteten Gutachten, wobei die dortige Aussage unter 10. (Blatt 30 des Gutachtens = Blatt 223 d.A.):.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09   

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https://dejure.org/2009,12456
OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09 (https://dejure.org/2009,12456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2009 - 2 Ss 319/09 (https://dejure.org/2009,12456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 (https://dejure.org/2009,12456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
  • NZV 2010, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
    Zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und einer anschließenden Fahrt unter der Wirkung berauschender Mittel besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität i.S.d. § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH, NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2005 - 1 Ss 367/05 -).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
    Soweit die Revision auf die Entscheidung BGHSt 23, 141, 151 hinweist, ist anzumerken, dass es sich zwar um eine ähnlich e Thematik, jedoch um eine vollkommen andere Fallgestaltung handelt, in der es um die Frage der Tatidentität im Falle einer Straßenverkehrsgefährdung mit anschließender Unfallflucht geht.
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09
    Zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und einer anschließenden Fahrt unter der Wirkung berauschender Mittel besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität i.S.d. § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH, NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2005 - 1 Ss 367/05 -).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    bb) Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

    Zwischen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln während dieser Fahrten besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität im Sinne des § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2009, 705; NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 - [Juris]).
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

    Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung vom Vorliegen zweier prozessualer Taten dann aus, wenn der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung von berauschenden Mitteln ohne innere Beziehung zueinander stehen (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.10.2009 - 1 Ss Rs 25/09   

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https://dejure.org/2009,36383
OLG Koblenz, 26.10.2009 - 1 Ss Rs 25/09 (https://dejure.org/2009,36383)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.10.2009 - 1 Ss Rs 25/09 (https://dejure.org/2009,36383)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss Rs 25/09 (https://dejure.org/2009,36383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer für den Staat negativen Entscheidung bei Absehen von einer Verfallsanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 1 Ss 402/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2009 - 1 SsRs 25/09
    Eine für den Staat negative Entscheidung Absehen von einer Verfallsanordnung oder Festsetzung eines geringeren Betrages als beantragt kann von der Staatsanwaltschaft weder § nach 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG noch nach dem die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG einschränkenden § 80 Abs. 2 Nr. 2 OWiG angefochten werden (so schon OLG Stuttgart v. 02.08.1990 - 1 Ss 402/90 - juris Rn. 7; siehe auch BT-Drs 10/318 S. 42: "Schließlich ergibt sich aus Abs. 5 i.V.m. Abs. 6, dass im gerichtlichen Bußgeldverfahren die Entscheidung des Gerichts nur angefochten werden kann, wenn der Geldbetrag, dessen Verfall angeordnet ist, 200 Deutsche Mark (Anm. des Senats: heute 250 EUR) übersteigt.).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Rb 21 Ss 699/20

    Selbständiges Einziehungsverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der

    Der Staatsanwaltschaft, die in der Hauptverhandlung auf die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 100.000 EUR angetragen hatte, steht gegen das im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §§ 260 Abs. 1 und 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG ergangene Einstellungsurteil des Amtsgerichts das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gem. § 87 Abs. 3 S. 2, Abs. 5, 46 Abs. 1 OWiG, §§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG zu (vgl. BGH, NJW 1963, 1116 und BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - 1 StR 95/20, juris = NStZ-RR, 322; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 Ss 679/08 = BeckRS 2009, 4684; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2016 - Ss (Bs) 45/2015 (23/15 OWi) = BeckRs 2016, 6454 und - soweit ersichtlich - zuletzt OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2020 - 1 RBs 360/19 = NZV 2020, 371; sowie Fromm, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und Verfallsanordnungen nach § 29 a OWiG in NZA 2017, 693; a.A., gestützt auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.10.2009 - 1 SsRs 25/09 -, juris = NStZ-RR 2010, 154, Korte, Aus der Rechtsprechung zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, NStZ 2011, 23).

    Zwar hatten das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss vom 02.08.1990 (1 Ss 402/90, Die Justiz 2009, 107) und, im Anschluss daran, das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschluss vom 26.10.2009 (1 SsRs 25/09, NStZ-RR 2010, 154) die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und postuliert, dass sich "aus dem Regelungszusammenhang der §§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, 80 Abs. 1 und 2, 87 Abs. 5 und 6 OWiG der Wille des Gesetzgebers ergebe", dass "eine für den Staat negative Entscheidung - durch Absehen von einer Verfallsanordnung oder durch Festsetzung eines geringeren Betrages als beantragt - von der Staatsanwaltschaft weder nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 OWiG noch nach dem die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG einschränkenden § 80 Abs. 2 Nr. 2 OWiG angefochten werden könne.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 2 Ss-OWi 329/09, 2 Ss OWi 329/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32072
OLG Frankfurt, 06.07.2009 - 2 Ss-OWi 329/09, 2 Ss OWi 329/09 (https://dejure.org/2009,32072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2009 - 2 Ss-OWi 329/09, 2 Ss OWi 329/09 (https://dejure.org/2009,32072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 2 Ss-OWi 329/09, 2 Ss OWi 329/09 (https://dejure.org/2009,32072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 73 Abs 2 OWiG, § 80 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 80 Abs 2 OWiG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde: Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht in der Bußgeldhauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    (Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde: Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht in der Bußgeldhauptverhandlung)

  • Wolters Kluwer

    (Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde: Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht in der Bußgeldhauptverhandlung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
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Rechtsprechung
   AG Meißen, 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31483
AG Meißen, 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 (https://dejure.org/2009,31483)
AG Meißen, Entscheidung vom 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 (https://dejure.org/2009,31483)
AG Meißen, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 (https://dejure.org/2009,31483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
  • NZV 2010, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 22.02.2010 - 1 Ss OWi 23 Z/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen

    Dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert veranlasst wird, sondern auf einer vorab erfolgten Einstellung des Gerätes auf einen bestimmten Geschwindigkeitsgrenzwert beruht, ist demgegenüber unerheblich (so zutreffend AG Meißen, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09).
  • OLG Rostock, 06.07.2010 - 2 Ss OWi 147/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit der im Messverfahren eso ES

    Dies sind zumeist auch die Stellen, an den Verkehrsverstöße besonders gefährlich sind (vgl. auch AG Meißen, Urteil vom 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 124 B/10

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert veranlasst wird, sondern auf einer vorab erfolgten Einstellung des Gerätes auf einen bestimmten Geschwindigkeitsgrenzwert beruht, ist demgegenüber unerheblich (so zutreffend AG Meißen, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2010, 1 Ss (OWi) 23 Z/10).
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