Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2010 - 1 Ws 47/10 (MVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7851
OLG Celle, 26.01.2010 - 1 Ws 47/10 (MVollz) (https://dejure.org/2010,7851)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2010 - 1 Ws 47/10 (MVollz) (https://dejure.org/2010,7851)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 1 Ws 47/10 (MVollz) (https://dejure.org/2010,7851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbestimmung im Straf- und Maßregelvollzugsverfahren: Antrag eines Maßregelpatienten auf Gestattung unbegleiteter Tagesausgänge

  • openjur.de

    §§ 50, 63 GKG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Abs. 1 GKG; § 63 Abs. 3 GKG
    Streitwert in Strafverfahren und Maßregelvollzugsverfahren; Nichtanwendung des Auffangsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert in Strafverfahren und Maßregelvollzugsverfahren; Nichtanwendung des Auffangsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 50 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 3
    Streitwert in Straf und Maßregelvollzugsverfahren; Nichtanwendung des Auffangsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12

    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

    Es müssen ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen, wobei der Zweifelssatz in diesem Zusammenhang keine Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a. a. O. Rdnr. 10; Senatsbeschlüsse v. 14.5.2010 - 1 Ws 47/10, v. 6.8.2003 - 1 Ws 42/03; v. 12.9.2006 - 1 Ws 75/06 und v. 29.12.2008 - 1 Ws 91/08).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2019 - 1 Ws (Vollz) 42/19

    Gegenstandswert eines Verfahrens gem. §§ 109 ff. StVollzG betreffend die

    In diesem Spannungsverhältnis hat der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Betrag von 5.000,00 EUR außer Betracht zu bleiben, denn er ist ein subsidiärer Ausnahmewert, jedoch kein Ausgangswert, an den sich der Festsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG anzulehnen hätte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 5. März 2013, 2 Ws 1156/12 (Vollz), OLG Celle, Beschluss vom 26. Januar 2010, 1 Ws 47/10 (MVollz), jeweils zit. n. juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14495
OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09 (https://dejure.org/2009,14495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2009 - 3 Ss 261/09 (https://dejure.org/2009,14495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2009 - 3 Ss 261/09 (https://dejure.org/2009,14495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger in der Revisionsinstanz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prozesskostenhilfebewilligung in der Revisionsinstanz bei offensichtlich unbegründetem Rechtsmittel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 397a Abs. 2
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger in der Revisionsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 11 Ns 45/08
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08

    Prozesskostenhilfe für die Nebenklage in der Revisionsinstanz (zweiter Durchgang;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09
    Aus diesem Grund ist nach überwiegender Auffassung für eine Prozesskostenhilfebewilligung regelmäßig dann kein Raum, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten, dem der Nebenkläger allein entgegen tritt, gemäß § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (zu vgl. Ruppert,a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 397 a, Rn. 9 m.w.N.; Senge in KK, StPO, 6. Aufl., § 397 a, Rn. 3; Hilger in LR, StPO, 26. Aufl., § 397 a, Rn. 7; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5; BGH in StrafFo 2004, 399; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 3 StR 504/08).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09
    Aus diesem Grund ist nach überwiegender Auffassung für eine Prozesskostenhilfebewilligung regelmäßig dann kein Raum, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten, dem der Nebenkläger allein entgegen tritt, gemäß § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (zu vgl. Ruppert,a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 397 a, Rn. 9 m.w.N.; Senge in KK, StPO, 6. Aufl., § 397 a, Rn. 3; Hilger in LR, StPO, 26. Aufl., § 397 a, Rn. 7; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5; BGH in StrafFo 2004, 399; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 3 StR 504/08).
  • BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88

    Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 3 Ss 261/09
    Aus diesem Grund ist nach überwiegender Auffassung für eine Prozesskostenhilfebewilligung regelmäßig dann kein Raum, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten, dem der Nebenkläger allein entgegen tritt, gemäß § 349 Abs. 2 StPO offensichtlich unbegründet ist (zu vgl. Ruppert,a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 397 a, Rn. 9 m.w.N.; Senge in KK, StPO, 6. Aufl., § 397 a, Rn. 3; Hilger in LR, StPO, 26. Aufl., § 397 a, Rn. 7; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5; BGH in StrafFo 2004, 399; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 3 StR 504/08).
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