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   BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09   

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https://dejure.org/2010,5153
BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09 (https://dejure.org/2010,5153)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - 3 StR 568/09 (https://dejure.org/2010,5153)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 (https://dejure.org/2010,5153)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 64 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der Revision (Sicherungsverwahrung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; untrennbarer Zusammenhang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB, § 223 StGB
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Prüfung des verbrecherischen Hangs des Täters; Körperverletzung als Symptomtat

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Urteils hinsichtlich der Anordnung einer Sicherungsverwahrung und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis einer Gesamtwürdigung zur Beurteilung der Erheblichkeit der für einen sog. Hang symptomatischen Straftaten

  • rewis.io

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Prüfung des verbrecherischen Hangs des Täters; Körperverletzung als Symptomtat

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Prüfung des verbrecherischen Hangs des Täters; Körperverletzung als Symptomtat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision eines Urteils hinsichtlich der Anordnung einer Sicherungsverwahrung und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis einer Gesamtwürdigung zur Beurteilung der Erheblichkeit der für einen sog. Hang symptomatischen Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 172
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
    Entscheidend ist, ob der Täter als für die Allgemeinheit gefährlich erscheint, weil von ihm Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; BGHSt 24, 153, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3, 6; BGH NStZ 1986, 165).

    Die Beurteilung, ob die Anlasstat und die übrigen Taten, in denen die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gefunden werden, in diesem Sinne "erheblich" und damit symptomatisch für einen Hang sind, muss im Einzelfall aufgrund einer sorgfältigen Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten erfolgen (BGHSt 24, 153, 156).

  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
    Entscheidend ist, ob der Täter als für die Allgemeinheit gefährlich erscheint, weil von ihm Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; BGHSt 24, 153, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3, 6; BGH NStZ 1986, 165).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
    Entscheidend ist, ob der Täter als für die Allgemeinheit gefährlich erscheint, weil von ihm Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; BGHSt 24, 153, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3, 6; BGH NStZ 1986, 165).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; StV 2007, 633).
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; StV 2007, 633).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 539/85

    Anforderungen an den Ausschluss einer Sicherungsverwahrung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09
    Entscheidend ist, ob der Täter als für die Allgemeinheit gefährlich erscheint, weil von ihm Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (st. Rspr.; BGHSt 24, 153, 154 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3, 6; BGH NStZ 1986, 165).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kann danach kein genereller Maßstab angelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 13 und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 98, 103); erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12 mwN; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11 und vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 Rn. 10).

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit sind dabei gegebenenfalls auch länger zurückliegende Taten und die Frequenz der Tatbegehung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 13; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11 und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6).

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).

    Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kann daher kein genereller Maßstab angelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 98, 103); erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240; vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88, BGHR StGB § 66 Erheblichkeit 2).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.; LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO, § 66 Rn. 149; SSWStGB/Jehle/Harrendorf aaO), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck gebracht hat, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; S/S/Stree/Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO).

    Bei der Beurteilung, ob die von dem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kommt es danach auf die Umstände des Einzelfalles an, die im Wege einer sorgfältigen Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten in den Blick zu nehmen sind (BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 155).

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

    Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.; LK/Rissing- van Saan/Peglau, aaO, § 66 Rn. 149; SSW-StGB/Harrendorf, aaO), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck gebracht hat, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; S/S/Kinzig, aaO; LK/Rissing- van Saan/Peglau, aaO).

    Bei der Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kommt es danach auf die Umstände des Einzelfalles an, die im Wege einer sorgfältigen Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten in den Blick zu nehmen sind (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 11; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 155).

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kann daher kein genereller Maßstab angelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 98, 103); erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88, BGHR StGB § 66 Erheblichkeit 2; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

    Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172).
  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Die Ermessensausübung der Strafkammer erweist sich auch vor dem Hintergrund als rechtsfehlerfrei, dass der Angeklagte in der Vergangenheit bis auf den versuchten Totschlag im Jahr 2012 nicht wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde, sondern nur wegen im Lichte des § 66 StGB eher geringfügiger Delikte mit Geld- oder kürzeren Freiheitsstrafen belegt wurde (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit von zurückliegenden Taten und der Frequenz der Tatbegehung BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6 f. und vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98 Rn. 10).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Die zugrunde liegenden Taten hat das Landgericht nicht näher mitgeteilt und ihnen damit offenbar auch keine Bedeutung als sonstige Beweisanzeichen für eine Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten beigemessen (vgl. zur Verwertung von Vortaten, die wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, BGH, Urteile vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172, 173; vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238, 239 mwN).
  • LG Bielefeld, 31.08.2020 - 3 KLs 153/11
    Dabei kann zur Beurteilung der Erheblichkeit der hangbedingt zu erwartenden Taten kein genereller Maßstab angelegt werden; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer etwa die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 0000 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 0000, 305, 300; vom 24. März 0000 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 0000, 239, 240; vom 00. Februar 0000 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 0000, 172).
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