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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07   

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https://dejure.org/2007,6408
BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07 (https://dejure.org/2007,6408)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - 3 StR 426/07 (https://dejure.org/2007,6408)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07 (https://dejure.org/2007,6408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Adhäsionsantrags; Möglichkeit der prozessordnungsgemäßen Nachholung eines Adhäsionsverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 404 Abs. 1; ; StPO § 404 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 404 Abs. 5; ; StPO § 472 Abs. 1; ; StPO § 472 a Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 404 Abs. 1
    Prüfung der Stellung der Anträge von Amts wegen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 196
  • StV 2008, 127
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 272/05

    Adhäsionsverfahren (förmliche Zustellung des Antrags; Rechtshängigkeit)

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07
    Die Adhäsionsanträge, durch die die Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht worden sind, sind nicht in einer den Erfordernissen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Weise gestellt worden, was von Amts wegen zu beachten ist (BGH NStZ-RR 2005, 380; StraFo 2004, 386).
  • BGH, 23.08.2004 - 1 StR 199/04

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht bei unterbliebener Ladung eines Wahlverteidigers

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07
    Die Adhäsionsanträge, durch die die Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht worden sind, sind nicht in einer den Erfordernissen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Weise gestellt worden, was von Amts wegen zu beachten ist (BGH NStZ-RR 2005, 380; StraFo 2004, 386).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Dies ist auf die allgemeine Sachrüge im Revisionsverfahren zu beachten (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127 mwN).

    Da ein prozessordnungsgemäßer Antrag innerhalb der Frist des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aufhebung und Zurückverweisung noch nachgeholt werden kann, sieht der Senat von einer eigenen Entscheidung nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO ab (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127).

  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung); Adhäsionsklage

    Der Senat spricht deshalb aus, dass insoweit gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127).
  • BGH, 16.12.2008 - 4 StR 542/08

    Adhäsionsverfahren (Verfahrensvoraussetzung eines wirksam gestellten

    Der Adhäsionsantrag des Verletzten ist Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung über die Entschädigung, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH StV 2008, 127; Hilger in Löwe/Rosenberg 25. Aufl. § 404 Rdn. 1; Engelhardt in KK 6. Aufl. § 404 Rdn. 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2021 - 1 StR 210/21

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen eines Überraschungsmoments (erforderliche

    Ein solcher Antrag wurde - was von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 Rn. 2 und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07 Rn. 2 mwN) - nach dem Hauptverhandlungsprotokoll und den Sachakten weder in noch außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, so dass kein Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Angeklagten und der Verletzten begründet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 383/19 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 23.02.2017 - 3 StR 546/16

    Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen (hier fehlender Adhäsionsantrag) bei

    Der Adhäsionsantrag des Verletzten ist eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung für den Ausspruch über die Entschädigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127; vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 6; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 404 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 306/19

    Zinsanspruch des Adhäsionsklägers

    Auf die durch die Angeklagten erhobenen Revisionen war die Adhäsionsantragstellung des Verletzten als Verfahrensvoraussetzung für den Ausspruch über die Entschädigung von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 476/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge der Adhäsionsklägerin als unbegründet;

    Denn dieser ergänzte Adhäsionsantrag ist nicht wirksam gestellt worden (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127; vom 26. August 2005 - 3 StR 272/05, NStZ-RR 2005, 380).
  • BGH, 13.08.2014 - 4 StR 211/14

    Adhäsionsverfahren (Feststellungsantrag auf das Bestehen von Ansprüchen dem

    Der Senat spricht deshalb aus, dass insoweit gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 6 StPO von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127).
  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

    Die insoweit fehlerhafte Entscheidung führt indes nicht zur Zurückverweisung, sondern hat die Aufhebung der Entscheidung des Tatrichters über den Adhäsionsantrag durch das Revisionsgerichts zur Folge (BGH StV 2008, 127; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 406a Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2014 - 2 StR 53/14

    Neufassung des Schuldspruchs bei Diskrepanzen zwischen Urteilstenor und

    Dieser in der Hauptverhandlung gestellte Antrag, durch den ein Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach geltend gemacht worden ist, war als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127).
  • BGH, 11.09.2012 - 4 StR 314/12

    Feststellungsantrag zu weiteren zu ersetzenden Schäden im Adhäsionsverfahren

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ws 12/09

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Voraussetzungen eines

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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07   

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https://dejure.org/2007,15186
BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07 (https://dejure.org/2007,15186)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2007 - 2 StR 486/07 (https://dejure.org/2007,15186)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2007 - 2 StR 486/07 (https://dejure.org/2007,15186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 196
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die

    Auszug aus BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07
    Die Bestellung als Beistand umfasst nicht das Adhäsionsverfahren (vgl. BGH NJW 2001, 2486).
  • BGH, 27.05.2009 - 2 StR 103/09

    Beiordnung im Adhäsionsverfahren (fortwirkende Beistandsbestellung) und

    Die Bestellung als Beistand umfasst nicht das Adhäsionsverfahren (vgl. BGH NJW 2001, 2486; StraFo 2008, 131).
  • BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08

    (Versuchte) Vergewaltigung einer Prostituierten; Voraussetzungen der

    Ob die dort geforderten Voraussetzungen gegeben sind, bedarf keiner Entscheidung, da das Revisionsgericht die dem Tatrichter nach diesen Vorschriften obliegende Ermessensentscheidung nicht ersetzen kann (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 486/07).
  • OLG Celle, 08.05.2012 - 2 Ws 119/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beiordnung nach § 397a Abs. 1 StPO zum

    Anders als die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nach § 397 a Abs. 1 StPO über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 293; BGH StraFo 2008, 131; jeweils nach juris).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 351/20

    Bestellung eines Beistandes der Nebenklage (Fortwirkung über die jeweilige

    Die durch Beschluss des Landgerichts vom 6. April 2020 erfolgte Bestellung von Rechtsanwalt W. als Beistand nach § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 486/07, StraFo 2008, 131 ).
  • OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
    Dem Nebenkläger war vom Amtsgericht Rechtsanwältin C. als Beistand bestellt worden, diese Bestellung erstreckte sich in das anhängige Berufungsverfahren (vgl. BGH, NJW 2000, 3222 = NStZ 2000, 552 = StV 2001, 606; BGH, StraFo 2008, 131).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 171/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beistandsbestellung für das

    Die Bestellung von Rechtsanwalt H. als Beistand gemäß § 397a Abs. 1 StPO umfasst nicht das Adhäsionsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 486/07, StraFo 2008, 131).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2007 - 4 StR 324/07   

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https://dejure.org/2007,12689
BGH, 27.09.2007 - 4 StR 324/07 (https://dejure.org/2007,12689)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - 4 StR 324/07 (https://dejure.org/2007,12689)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07 (https://dejure.org/2007,12689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 196
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98

    Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 4 StR 324/07
    Er ist nicht gehindert, wegen der Zubilligung der Entschädigung abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1999, 260, 261; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 22 aE).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 530/16

    Adhäsionsverfahren (unbedingte Antragstellung; Beginn der Verzinsung)

    Die bloße Ankündigung entsprechender Entschädigungsanträge in einem Antrag auf Prozesskostenhilfe kann indessen - selbst bei vollständiger Begründung derselben - die eigentliche Stellung der Anträge nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15 Rn. 4 und vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07 Rn. 5 mwN).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2020 - 2 Ss 239/19

    Adhäsionsverfahren bei Beleidigung von Amtsträgern

    Der Senat konnte vorliegend durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, auch wenn die Adhäsionsentscheidung abweichend vom Antrag der Generalstaatsanwaltschaft zu entscheiden war (vgl. hierzu BGH 3 StR 92/07, 4 StR 324/07 sowie NStZ 1999, 260, 261).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 2. Dezember 2014 geführt noch die Fristenregelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; BGH, Beschluss vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89, BGHR StPO § 405 Satz 2 Nichteignung 2; BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07; Zabeck in KK/StPO, 7. Aufl., § 404 Rn. 1, 3).
  • BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09

    Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs

    Der Senat ist nicht gehindert, wegen der Zubilligung der Entschädigung abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1999, 260, 261; Beschluss vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07 - und vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07; Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 22 a.E.).
  • BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14

    Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des

    Der Senat konnte die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts ungeachtet des anderslautenden Antrags des Generalbundesanwalts im Beschlusswege aufrechterhalten, weil in Bezug auf die Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen und sich aus § 406 Abs. 5 Satz 2, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO ergibt, dass das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung entscheiden kann, wenn lediglich über die Zubilligung einer Entschädigung zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, Rn. 4; Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07, Rn. 5; Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261).
  • BGH, 17.04.2014 - 2 StR 2/14

    Anforderungen an einen Feststellungsanspruch im Adhäsionsverfahren

    Der Generalbundesanwalt weist zu Recht darauf hin, dass der Angeklagte Zinsen auf das der Adhäsionsklägerin zuerkannte Schmerzensgeld erst ab dem auf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und anschließende mündliche Antragstellung in der Hauptverhandlung am 4. September 2013 folgenden Tag zu zahlen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07 - bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2010, 196).
  • BGH, 13.01.2021 - 1 StR 460/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Unzulässige

    Der Senat kann über das Rechtsmittel gegen die Adhäsionsentscheidung ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, BGHR StPO § 406a Abs. 2 Beschluss 1 sowie Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07 Rn. 4 f.; vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07 Rn. 5 und vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07   

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https://dejure.org/2007,10307
BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07 (https://dejure.org/2007,10307)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - 2 ARs 87/07 (https://dejure.org/2007,10307)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - 2 ARs 87/07 (https://dejure.org/2007,10307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07
    Mit dieser Entscheidung hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung abschließend entschieden (Senatsbeschluss vom 10. Januar 1996 - 2 ARs 437/95 -).
  • BGH, 22.02.1995 - 2 ARs 36/95

    Zuständigkeit - Überwachung - Strafverbüßung - Strafvollzug

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 87/07
    Die Überwachungszuständigkeit ging auf dieses Gericht unabhängig davon über, ob die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Wuppertal mit einer bestimmten Entscheidung befasst worden ist (Senatsbeschluss vom 22. Februar 1995 - 2 ARs 36/95).
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