Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 25.01.2010

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   BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09   

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https://dejure.org/2010,3727
BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,3727)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,3727)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09 (https://dejure.org/2010,3727)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit bzw. Bedeutungslosigkeit; Prüfung des Beruhens des Urteils auf der fehlerhaft begründeten Ablehnung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit der Beweiserhebung oder wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache im Strafprozess; Revison im Strafprozess wegen fehlerhafter Behandlung von Beweisanträgen

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit bzw. Bedeutungslosigkeit; Prüfung des Beruhens des Urteils auf der fehlerhaft begründeten Ablehnung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit bzw. Bedeutungslosigkeit; Prüfung des Beruhens des Urteils auf der fehlerhaft begründeten Ablehnung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit der Beweiserhebung oder wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache im Strafprozess; Revison im Strafprozess wegen fehlerhafter Behandlung von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 211
  • StV 2010, 558
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09
    Allerdings darf das Gericht dabei die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner antizipierenden Würdigung zu Grunde zu legen (BGH StV 2008, 288 m. w. N.).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338, 339).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Hierdurch werden - von Ausnahmefällen abgesehen - die Verteidigungsrechte des Antragstellers verletzt; denn er muss Gelegenheit erhalten, sein Prozessverhalten bei Kenntnis des alternativ gewählten Ablehnungsgrundes an diese Verfahrenssituation anzupassen (s. BGH, Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 501/62, BGHSt 19, 24, 26; Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl., Rn. 326; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 379).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem

    Insbesondere im Zusammenhang mit Hilfstatsachen des Beweises, also mit Tatsachen, die einen zwingenden oder möglichen Schluss auf den Beweiswert eines Beweismittels zulassen, kann sich für das Revisionsgericht die Überzeugung ergeben, dass der Tatrichter den Beweisantrag auch mit der Begründung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache hätte zurückweisen können (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212); dies kommt auch in Betracht, wenn die beantragte Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs. 5 Satz 1 StPO) unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht erforderlich gewesen war (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Bei der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ist jedoch die unter Beweis gestellte Tatsache so, als sei sie voll erwiesen, der Entscheidung zugrunde zu legen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 212; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, StV 2008, 288).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Die Voraussetzungen, unter denen in Fällen der fehlerhaft begründeten Ablehnung eines Beweisantrags ausnahmsweise ein Beruhen ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212 f.), liegen nicht vor.
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Hierbei darf das Gericht die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner Würdigung zu Grunde zu legen (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 StR 397/11, NStZ-RR 2012, 82; vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, NStZ-RR 2008, 205; vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, jew. mwN).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Die Voraussetzungen, unter denen in Fällen der fehlerhaft begründeten Ablehnung eines Beweisantrags ausnahmsweise ein Beruhen ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212 f.), liegen nicht vor.
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 477/19

    Urteilsfeststellungen (Widersprüche zu einem Ablehnungsbeschluss: durch Beschluss

    Ein Ausnahmefall, in dem ein Beruhen des Urteils im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Behandlung eines Beweisantrags ausgeschlossen werden kann, liegt nicht vor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212).
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begriff der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels i.S. von § 244 Abs. 3 S.

    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH StV 1997, 338 - juris Rdn. 5; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise ausgeschlossen ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch berührt worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11).

    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170 - juris Rdn. 8, 13), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11; HansOLG Hamburg StV 2016, 803 - juris Rdn. 40; Krehl a.a.O.).

  • KG, 01.02.2018 - 5 Ss 49/17
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH StV 1997, 338 - juris Rdn. 5; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise ausgeschlossen ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch berührt worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11).

    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170 - juris Rdn. 8, 13), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11; HansOLG Hamburg StV 2016, 803 - juris Rdn. 40; Krehl a.a.O.).

  • KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24

    Beweisantrag, Bescheidung erst im Urteil, Verfahrensfehler

    Denn ein Urteil beruht schon dann auf einem Rechtsfehler, wenn es als möglich erscheint oder wenn nicht auszuschließen ist, dass es ohne den Rechtsfehler anders ausgefallen wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise ausgeschlossen ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch berührt worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211).

    anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286; NStZ-RR 2010, 211; KG, Urteil vom 1. Februar 2018 - (5) 121 71/17 (49/17) - HansOLG Hamburg StV 2016, 4303; Krehl a.a.O., Rn. 234).

  • BGH, 09.11.2010 - 3 StR 290/10

    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen);

  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

  • OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der

  • BGH, 05.10.2011 - 4 StR 465/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit beim

  • BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12

    Beweisantrag (Ablehnung wegen völliger Ungeeignetheit)

  • KG, 25.11.2010 - 3 Ws (B) 582/10

    Widersprüchliches Verhalten des Bußgeldrichters im Zusammenhang mit der

  • OLG Brandenburg, 25.02.2013 - 53 Ss 15/13

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen; Nachholung

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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 25.01.2010 - 26 Qs 306/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33083
LG Lüneburg, 25.01.2010 - 26 Qs 306/09 (https://dejure.org/2010,33083)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 25.01.2010 - 26 Qs 306/09 (https://dejure.org/2010,33083)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 26 Qs 306/09 (https://dejure.org/2010,33083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 211
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