Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2010 - 2 StR 31/10   

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https://dejure.org/2010,5178
BGH, 31.03.2010 - 2 StR 31/10 (https://dejure.org/2010,5178)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2010 - 2 StR 31/10 (https://dejure.org/2010,5178)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2010 - 2 StR 31/10 (https://dejure.org/2010,5178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 302 Abs. 1 StPO; § 44 StPO; § 273 Abs. 1a StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Verständigung; Protokollierung als wesentliche Förmlichkeit; negative Beweiskraft des Protokolls; unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag; Reichweite der Verwerfungsbefugnis des Tatgerichts

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 274 S 1 StPO, § 274 S 2 StPO
    Strafverfahren: Vermerk im Sitzungsprotokoll über das Fehlen einer Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Verständigung und vorausgehendem Rechtsmittelverzicht

  • rewis.io

    Strafverfahren: Vermerk im Sitzungsprotokoll über das Fehlen einer Verständigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Vermerk im Sitzungsprotokoll über das Fehlen einer Verständigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 346 Abs. 1; StPO § 257c
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Verständigung und vorausgehendem Rechtsmittelverzicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Absprache/Verständigung - Was nicht im Protokoll ist, ist nicht in der Welt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 213
  • StV 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Dies gilt wegen der vorrangig zu prüfenden Frage, ob der Rechtsmittelverzicht wirksam ist, auch dann, wenn der Verzicht - wie hier - mit einem Mangel der Fristeinhaltung zusammentrifft (BGH NStZ-RR 2010, 213; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 StR 18/07 bei BGH-Nack; jeweils für den Fall der Revision).

    Zudem ist die Frage der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung vorgreiflich, da ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzichtverzicht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge hat und die Gewährung von Wiedereinsetzung ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 213; BGH NStZ 2005, 582; Meyer-Goßner aaO § 302 Rn. 26 m.N.).

    Das Hauptverhandlungsprotokoll vom 27. November 2009 enthält nicht den gemäß § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO vorgeschriebenen und zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO gehörenden Vermerk, dass keine Verständigung stattgefunden hat (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 213).

  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10

    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls

    Der nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO zwingend vorgeschriebene Vermerk, dass eine Verständigung nicht stattgefunden habe, gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO (BGH NStZ-RR 2010, 213; a.M. Meyer-Goßner, StPO 53 Aufl. § 273 Rn. 12c).
  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 419/10

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit); rechtswidrige Absprache (Umgehung)

    Das Fehlen des sogenannten "Negativattests" nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - 2 StR 31/10) besagt hier schon deswegen nichts anderes, weil auch eine Verständigung nicht protokolliert worden ist (§ 273 Abs. 1a Satz 1 StPO; vgl. zu Fällen solch "versteckten Dissenses" Niemöller in Niemöller/Schlothauer/Wieder, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren 2010 § 273 Rdn. 30 f.).
  • BGH, 20.12.2016 - 2 StR 432/16

    Rechtsmittelverzicht (Unwiderruflichkeit bei Anwendung von Jugendstrafrecht;

    b) Dieses Revisionsvorbringen steht in Widerspruch zu dem in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommenen Negativattest, gegen das der Einwand der Fälschung (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 31. März 2010 - 2 StR 31/10, NSt-ZRR 2010, 213) nicht erhoben worden ist.
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 649/11

    Unzulässige Revision (mangelnde Beschwer nach dem Urteilstenor); exklusive

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, NJW 2007, 165 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - 2 StR 31/10; Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 346 Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12158
OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10 (https://dejure.org/2010,12158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2010 - 3 Ws 141/10 (https://dejure.org/2010,12158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 3 Ws 141/10 (https://dejure.org/2010,12158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 257b StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1 S 2 StPO, § 273 Abs 1a S 1 StPO, § 273 Abs 1a S 3 StPO
    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes bei fehlender Klarheit über eine Verständigung oder bloße Erörterung der Rechtssache; Klärung über Verständigung oder bloße Erörterung durch Verhandlung im Rahmen eines Freibeweisverfahrens

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes bei fehlender Klarheit über stattgehabte Verständigung; Beweiskraft des fehlenden Negativattests; Klärung im Freibeweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 04.11.2005 - 2 Ws 517/05

    Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10
    Diese Beeinflussung muss aber wie sonstige (unzulässige) Einwirkungen auf die Willensbildung des Rechtsmittelberechtigten etwa Irreführung oder gar Drohung erwiesen sein, um die Unwirksamkeit des Verzichts zu bewirken; nicht behebbare Zweifel - wie hier - gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 83; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 307; OLG München, StV 2000, 188; Meyer-Goßner, § 302 Rn 22; Paul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 302 Rn 13).
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07

    Absprache (negative Beweiskraft des Protokolls); Beweiserhebung zum Ablauf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10
    Da es sich um eine in § 273 StPO ausdrücklich erwähnte zu protokollierende Förmlichkeit handelt, entfaltet das Protokoll negative Beweiskraft (§ 274 StPO, vgl. auch BGH, NStZ 2007, 355).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 2 Ws 150/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10
    Diese Beeinflussung muss aber wie sonstige (unzulässige) Einwirkungen auf die Willensbildung des Rechtsmittelberechtigten etwa Irreführung oder gar Drohung erwiesen sein, um die Unwirksamkeit des Verzichts zu bewirken; nicht behebbare Zweifel - wie hier - gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 83; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 307; OLG München, StV 2000, 188; Meyer-Goßner, § 302 Rn 22; Paul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 302 Rn 13).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10
    11 Von daher war die Frage, ob in der Hauptverhandlung eine Verständigung erfolgt ist, im Freibeweisverfahren aufzuklären (vgl. BGHSt 17, 220, 222; Meyer-Goßner § 274 Rn 18 mwN).
  • OLG München, 04.02.2000 - 2 Ws 102/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts des Verurteilten bei Nichterscheinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10
    Diese Beeinflussung muss aber wie sonstige (unzulässige) Einwirkungen auf die Willensbildung des Rechtsmittelberechtigten etwa Irreführung oder gar Drohung erwiesen sein, um die Unwirksamkeit des Verzichts zu bewirken; nicht behebbare Zweifel - wie hier - gehen zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 83; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 307; OLG München, StV 2000, 188; Meyer-Goßner, § 302 Rn 22; Paul, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 302 Rn 13).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10
    10 Mithin enthält das Protokoll auf Grund seiner jeweils negativen Beweiskraft sich widersprechende Feststellungen zur Frage, ob in der Hauptverhandlung eine Verständigung stattgefunden hat, womit seine Beweiskraft insoweit entfällt (vgl. BGHSt 16, 306, 308; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 274 Rn 16).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Dies wäre aber für den Nachweis der Unwirksamkeit des Rechtsmittels erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 12/02 Rn. 4 mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 3 Ws 141/10, NStZ-RR 2010, 213, 214; Radtke in Radtke/Hohmann aaO § 302 Rn. 25 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Dies hat zur Folge, dass die Beweiskraft insoweit entfällt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213-214; Meyer-Goßner a.a.O., § 274 Rn 17).
  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 162/19

    Abwesenheit des Angeklagten (Erörterung der Sach- und Rechtslage als wesentlicher

    Entgegen der Auffassung der Revision ist das Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäß § 338 Nr. 5 StPO hier nicht bereits durch die - unklare und unzulängliche (vgl. § 273 Abs. 1 Satz 2 StPO sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 3 Ws 141/10, NStZ-RR 2010, 213) - Formulierung im Hauptverhandlungsprotokoll belegt, dass in der Hauptverhandlung die Sach- und Rechtslage gemäß § 257b StPO erörtert worden sei.
  • OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10

    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren;

    Eine dennoch abgegebene Verzichtserklärung ist unwirksam (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213 f.).
  • OLG Celle, 27.09.2011 - 1 Ws 381/11

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei mangelbehafteter Verständigung

    Das Rechtsmittelgericht hat in diesem Fall im Wege des Freibeweisverfahrens aufzuklären, ob dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist, die zur Unwirksamkeit des nachfolgend erklärten Rechtsmittelverzichts führen würde (BGH NJW 2011, 321. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 213.
  • OLG Köln, 07.08.2014 - 2 Ws 435/14

    Unzulässigkeit des Rechtsmittelverzichts bei informeller Verständigung über

    Die Verletzung der Protokollierungspflichten, zu denen auch das sog. "Negativattest" gehört, führt dazu, dass das Protokoll seine Beweiskraft verliert (BGH NJW 2011, 321; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 213).
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