Rechtsprechung
BGH, 28.04.2010 - 2 StR 77/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB
Strafzumessung bei Vergewaltigung: Teilgeständnis und Mindeststrafe - Wolters Kluwer
Hinreichende Begründung für die Verhängung der Mindeststrafe trotz Annahme fehlerhafter Milderungsgründe; Anforderungen an die Begründung für die Verhängung der Mindeststrafe im Falle der Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens
- rewis.io
Strafzumessung bei Vergewaltigung: Teilgeständnis und Mindeststrafe
- rewis.io
Strafzumessung bei Vergewaltigung: Teilgeständnis und Mindeststrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 05.11.2009 - 8041 Js 13282/09
- BGH, 28.04.2010 - 2 StR 77/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 237
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Geringe Grenzwertüberschreitung des Wirkstoffgehalts der Kokainzubereitung als …
b) Das neue Tatgericht wird auch Gelegenheit haben, in den Blick zu nehmen, dass der Einräumung von Teilen der objektiven Tatbestandsverwirklichung der grundsätzlich zu Gunsten eines Angeklagten zu wertende Charakter eines Teilgeständnisses zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2010 - 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237). - BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
Die Strafzumessung im angefochtenen Urteil genügt auch den Anforderungen an die Begründung einer dem unteren Rand des gewählten Strafrahmens angenäherten Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 441/02, NStZ-RR 2003, 52, 53; Urteil vom 28. April 2010 - 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237, 238). - BGH, 25.05.2011 - 2 StR 66/11
Rechtsfehlerhafte Begründung eines minder schweren Falles der sexuellen Nötigung …
Sollte das Landgericht auch nach einer neuen Hauptverhandlung zur Annahme eines minder schweren Falles gelangen und ebenso wie der erste Tatrichter die Festsetzung der Mindeststrafe in Betracht ziehen, bedürfte eine solche Strafe einer eingehenderen Begründung ihrer Schuldangemessenheit als bisher (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 237).