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   BGH, 01.04.2010 - 4 StR 637/09   

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https://dejure.org/2010,5501
BGH, 01.04.2010 - 4 StR 637/09 (https://dejure.org/2010,5501)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 4 StR 637/09 (https://dejure.org/2010,5501)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 4 StR 637/09 (https://dejure.org/2010,5501)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 302 StPO a.F.; § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO n.F.
    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Hindernis; Verschulden; wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a S 3 StPO, § 44 S 1 StPO, § 44 S 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Zu späte Kenntnisnahme von einer Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach verschuldeter Versäumung der Frist zur Einlegung einer Revision aufgrund der Neuregelung der Strafprozessordnung (StPO) durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Zu späte Kenntnisnahme von einer Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Zu späte Kenntnisnahme von einer Gesetzesänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1, 2; StPO § 302 Abs. 1 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach verschuldeter Versäumung der Frist zur Einlegung einer Revision aufgrund der Neuregelung der Strafprozessordnung ( StPO ) durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 244
  • StV 2010, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2005 - 5 StR 354/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach rechtswidriger Verfahrensabsprache

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 4 StR 637/09
    Denn die zu späte Kenntnisnahme des Angeklagten oder seines Verteidigers von einer gesetzlichen Bestimmung stellt - ebenso wenig wie die Unkenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28 m.w.N.) - keine Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 4 StR 637/09
    a) Bedenken bestehen bereits gegen seine Zulässigkeit, weil die Begründungsschreiben - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat - nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erkennen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54).
  • BGH, 21.11.2016 - 1 StR 526/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Fristenversäumung; Anforderungen an

    Denn die Unkenntnis von gesetzlichen Bestimmungen oder von höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Auslegung des Gesetzes können fehlendes Verschulden nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244 f.).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    Denn auch dann, wenn das Absehen von einem Rechtsmittel auf Unkenntnis des Gesetzes oder falscher Einschätzung der Rechtsfolgen der Entscheidung beruht, liegt keine Verhinderung im Sinne von § 44 S. 1 StPO vor (BGH, NStZ-RR 2010, 244; NStZ 2012, 652; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 44, Rn. 5).
  • BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12

    Unzulässige Revision bei Beschränkung ihres Umfanges auf die Nichtanordnung der

    Dies gilt auch dann, wenn die Verteidigerin wegen Unkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit und damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels falsch eingeschätzt hat; in einer solchen Unkenntnis liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244; vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28; vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05, wistra 2005, 468; vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Ist der Rechtsmittelverzicht wegen der Verständigung unwirksam, hat dies lediglich die Wirkung, dass dem Angeklagten die einwöchige Frist nach § 314 StPO zur Einlegung der Berufung zur Verfügung steht (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 244; Meyer-Goßner aaO § 35a Rn. 19).
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