Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10   

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https://dejure.org/2010,2825
OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10 (https://dejure.org/2010,2825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2010 - 3 Ws 51/10 (https://dejure.org/2010,2825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 3 Ws 51/10 (https://dejure.org/2010,2825)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Pflichtverteidigers

  • RA Kotz

    Berufungshauptversammlung - Wiedereinsetzung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verhandlungstermin: Vertrauen auf Verteidigerauskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329
    Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06

    Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10
    Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 329 Rdnr. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06 - BeckRS 2006, 08808; NStZ-RR 1997, 113).

    Vielmehr ist das Vertrauen auf einen derartigen Hinweis des Verteidigers dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich dem Angeklagten nach der konkreten Sachlage Zweifel aufdrängen müssen, ob der Hinweis seines Verteidigers zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06; BeckRS 2006, 08808 m. w. N.).

  • BayObLG, 24.03.1999 - 5St RR 245/98

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10
    Der Verteidiger hatte allerdings bei seiner Mitteilung an den Angeklagten übersehen, dass der Gesichtspunkt der notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO erst bei einer Verhandlung zur Sache hätte berücksichtigt werden müssen und dass auch erst mit Beginn der Sachverhandlung Anlass für eine Prüfung einer Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Verhinderung des Pflichtverteidigers bestanden hätte (vgl. OLG Hamm, NJW 1970, 1245; Bayrisches Oberstes Landgericht, Urteil vom 24.03.1999 - 5 St RR 245/98 -, zitiert nach juris) sowie dass sich die Frage einer Verhandlung zur Sache wiederum erst dann gestellt hätte, wenn der Angeklagte zur Hauptverhandlung erschienen wäre.
  • OLG Hamm, 11.10.1996 - 2 Ws 405/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10
    Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 329 Rdnr. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06 - BeckRS 2006, 08808; NStZ-RR 1997, 113).
  • LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren: Auskunft des

    Auf eine etwaige Entschuldigung des Verteidigers kommt es bei der Frage, ob das Fernbleiben des Betroffenen entschuldigt ist, grundsätzlich nicht an (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245; LG Berlin, aaO).

    Im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem - auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245; Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 16. Auflage, § 74, Rdn. 32; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 55. Auflage, § 329, Rdn. 29, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist ein Vertrauen auf derartige Hinweise der Verteidigung ausnahmsweise dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich dem Betroffenen nach der konkreten Sachlage Zweifel aufdrängen müssen, ob die Äußerung seines Verfahrensbevollmächtigten zutreffend ist (KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/23; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 245).

  • LG Heilbronn, 09.02.2017 - 8 Qs 2/17

    Einspruchsverwerfung im gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Nichterscheinens des

    Dies gilt umso mehr, wenn sich dem Betroffenen Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung seines Verteidigers aufdrängen müssen (OLG Hamm NStZ-RR 2010, 245; LG Potsdam Beschluss vom 03. April 2013 - 24 Qs 51/13 -, juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a).
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   OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10049
OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10 (https://dejure.org/2010,10049)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2010 - 4St RR 10/10 (https://dejure.org/2010,10049)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2010 - 4St RR 10/10 (https://dejure.org/2010,10049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsmittelwechsel: Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist zum Übergang von der Revision zur Berufung

  • rechtsportal.de

    Übergang von [Sprung-] Revision auf Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    Übergang von [Sprung-] Revision auf Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang zu einer Berufung innerhalb einer Revisionsbegründungsfrist bei bestimmter Bezeichnung eines Rechtsmittels als Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Zwecke des Übergangs von einer Revision zu einer Berufung; Zuständiges Gericht i.R.e. Übergangs von ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 28.08.1984 - 1 Ws 201/84

    Urteilszustellung; Unbestimmtes Rechtsmittel; Revision; Beginn der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch (nur) zu dem Zweck gewährt werden, von der Revision zur Berufung überzugehen; in diesem Falle ist zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag das Berufungsgericht zuständig (im Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 1979, 956 und 1985, 517).

    Der Senat folgt insoweit dem OLG Zweibrücken (MDR 1979, 956 und 1985, 517), wonach der Rechtsmittelführer nicht daran gehindert ist, die Begründung der Revision durch die Erklärung zu ersetzen, er wolle zur Berufung übergehen.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1979 - 5 Ws 7/79
    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch (nur) zu dem Zweck gewährt werden, von der Revision zur Berufung überzugehen; in diesem Falle ist zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag das Berufungsgericht zuständig (im Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 1979, 956 und 1985, 517).

    Der Senat folgt insoweit dem OLG Zweibrücken (MDR 1979, 956 und 1985, 517), wonach der Rechtsmittelführer nicht daran gehindert ist, die Begründung der Revision durch die Erklärung zu ersetzen, er wolle zur Berufung übergehen.

  • OLG Schleswig, 31.10.1980 - 1 Ws 343/80
    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Die versäumte Handlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO besteht ebenso wie die rechtzeitige Handlung im Sinne des § 46 Abs. 1 StPO in der die Revisionsbegründung ersetzenden Erklärung, statt der Revision die Berufung zu wählen (aA Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 31.10.1980 - 1 Ws 343/80; OLG Köln Beschluss vom 12.03.1993 - Ss 42/93, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner aaO. § 335 Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 46 Rn. 4; Maul in Karlsruher Kommentar StPO 6. Aufl. § 46 Rn. 1).
  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 442/61

    Konsequenzen der Rechtsmittelwahl der Staatsanwaltschaft - Rechtswirkungen der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
  • BGH, 19.03.1974 - 5 StR 12/74

    Zulässigkeit der Revision im Jugendstrafverfahren bei Rücknahme einer Berufung

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
  • OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93

    Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzung; Versäumung; Revisionsbegründung; Frist;

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Die versäumte Handlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO besteht ebenso wie die rechtzeitige Handlung im Sinne des § 46 Abs. 1 StPO in der die Revisionsbegründung ersetzenden Erklärung, statt der Revision die Berufung zu wählen (aA Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 31.10.1980 - 1 Ws 343/80; OLG Köln Beschluss vom 12.03.1993 - Ss 42/93, jeweils zitiert nach juris; Meyer-Goßner aaO. § 335 Rn. 13; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 46 Rn. 4; Maul in Karlsruher Kommentar StPO 6. Aufl. § 46 Rn. 1).
  • BayObLG, 05.05.1971 - RReg. 1 St 46/71

    Revision nach vorheriger Rücknahme eines nicht eindeutig bezeichneten

    Auszug aus OLG München, 12.03.2010 - 4St RR 10/10
    Er war dadurch nicht gehindert, innerhalb der Frist zur Begründung der Revision (§ 345 Abs. 1 StPO) zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; BayObLGSt 1971, 72; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 335 Rn. 3).
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