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   BGH, 15.04.2010 - 3 StR 89/10   

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https://dejure.org/2010,5919
BGH, 15.04.2010 - 3 StR 89/10 (https://dejure.org/2010,5919)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - 3 StR 89/10 (https://dejure.org/2010,5919)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10 (https://dejure.org/2010,5919)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Strafzumessung und Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei Berücksichtigung einer bestimmten Intention i.R.d. Straftatbestands des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Lasten des Angeklagten

  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Strafzumessung und Doppelverwertungsverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Strafzumessung und Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 46 Abs. 3
    Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei Berücksichtigung einer bestimmten Intention i.R.d. Straftatbestands des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Lasten des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 3 StR 89/10
    Soweit sich das Landgericht in diesem Punkt auf das Urteil des Senats vom 18. Juni 2009 (NStZ-RR 2009, 320, 321) stützt, hat es die dortigen Ausführungen missverstanden.
  • KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich die Rechtsstellung des Zeugenbeistands aus der des Zeugen ableitet, so dass der Beistand keine eigenen Rechte als Verfahrensbeteiligter hat (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 253; KG NStZ 2008, 587; StV 2010, 298; OLG Hamburg NJW 2002, 1590; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 68b Rn. 12 mwN).

    Wie unter 1. dargelegt, ist anerkannt, dass der Zeugenbeistand, der kein Verfahrenbeteiligter ist, nicht zur Akteneinsicht befugt ist (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 253; KG NStZ 2008, 587; StV 2010, 298; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 68b Rn. 12 mwN; aA Senge in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 68b Rn. 8 mwN).

  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner

    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 ARs 284/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (zuständiges Gericht; Aufhebung einer

    Es begegnet zwar rechtlichen Bedenken, dass das Amtsgericht Bayreuth die nach der Auflösung der ursprünglichen Gesamtstrafe verbliebenen Einzelstrafen zu Ziffer II 1. bis 3. nicht ihrerseits auf eine zweite Gesamtstrafe zurückgeführt hat (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2010, 253; KK-Appl StPO 6. Aufl. § 462a Rn. 32 unter Berufung auf BayOblGSt 1955, 152).
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