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   BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10   

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https://dejure.org/2010,5415
BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10 (https://dejure.org/2010,5415)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2010 - 4 StR 119/10 (https://dejure.org/2010,5415)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 (https://dejure.org/2010,5415)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 73 StGB; § 73d StGB
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Doppelverwertungsverbot); Verhältnis von Verfall und erweitertem Verfall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 73 StGB, § 73a Abs 1 S 1 StGB, § 73d Abs 1 S 1 StGB
    Betäubungsmittelhandel: Unterstützung des Täters durch bloße Anwesenheit als Beihilfe; strafschärfende Berücksichtigung "reinen Gewinnstrebens" und Wertersatzverfall des Erlöses aus Drogenverkäufen

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Straferschwerende Berücksichtigung des Handelns mit Betäubungsmitteln "aus reinem Gewinnstreben"

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Unterstützung des Täters durch bloße Anwesenheit als Beihilfe; strafschärfende Berücksichtigung "reinen Gewinnstrebens" und Wertersatzverfall des Erlöses aus Drogenverkäufen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Unterstützung des Täters durch bloße Anwesenheit als Beihilfe; strafschärfende Berücksichtigung "reinen Gewinnstrebens" und Wertersatzverfall des Erlöses aus Drogenverkäufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Straferschwerende Berücksichtigung des Handelns mit Betäubungsmitteln "aus reinem Gewinnstreben"

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Straferschwerende Berücksichtigung des Handelns mit Betäubungsmitteln "aus reinem Gewinnstreben"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 255
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10
    In Anbetracht dessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erlöse aus den Drogenverkäufen jedenfalls auch der Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums gedient haben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10
    Ihr Tatbeitrag ist somit rechtlich nicht als täterschaftliches Handeltreiben, sondern als Beihilfe zu dem Handeltreiben des B. zu werten (vgl. auch BGHSt 51, 219, 223 Rn. 11).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10
    § 73 d StGB regelt demgegenüber den Fall, dass der Täter über Vermögensgegenstände verfügt, die nach Überzeugung des Gerichts (vgl. hierzu BGHSt 40, 371, 373) für oder aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt worden sind.
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10
    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (Senat, Beschluss vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00 m.w.N.), zumal das Landgericht festgestellt hat, dass die Angeklagte ab dem Tode ihres Vaters im Januar 2008, das heißt im Tatzeitraum, Drogen konsumiert hat.
  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10
    Die Bestimmung des § 73 d StGB ist dabei gegenüber der des § 73 StGB subsidiär (h.M.; vgl. nur Senat, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08 m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    aa) Bei der Anordnung des Verfalls beziehungsweise des Verfalls des Wertersatzes nach §§ 73, 73a StGB aF muss die Tat, für die oder aus der etwas erlangt worden ist, von der Anklage umfasst und Gegenstand der Verurteilung sein (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 4 StR 76/12, NStZ-RR 2012, 312; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422 f.; vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73 Rn. 24).

    Eine Anwendung des erweiterten Verfalls nach § 73d StGB aF ist daher erst dann möglich, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen der §§ 73, 73a StGB aF erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2; Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15, juris Rn. 5; vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423; LK-StGB/Schmidt, 12. Aufl., § 73d Rn. 11).

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, weshalb eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation regelmäßig keinen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 857, 883).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 632/15

    Anordnung des Verfalls (erforderliche Anknüpfung an eine von der Anklage erfasste

    a) Voraussetzung für eine solche Anordnung ist eine von der Anklage erfasste und vom Tatrichter festgestellte Tat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347, 348 und vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369, 370).

    Vor einer Anwendung des § 73d StGB muss unter Ausschöpfung der zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden können, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08 mwN; Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13, NStZ 2014, 82, 83; vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, NStZ-RR 2003, 75 mwN und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255).

  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

    Die Wendung, nur solche Gegenstände unterlägen dem erweiterten Verfall, die für oder aus "anderen" (als den abgeurteilten) rechtswidrigen Taten erlangt worden seien (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2 Rn. 5; Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255), erschöpft den Gehalt des § 73d StGB daher nicht.
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem

    Wegen dieses Ausnahmecharakters ist § 73d StGB gegenüber § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422 f.; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 2; Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73d Rn. 11).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

    Hat das Tatgericht konkrete Betäubungsmitteltaten festgestellt und sind - wie hier - die aufgrund der Begehung dieser Taten konkret erlangten Gelder nicht mehr vorhanden (zu dem mit erlangten Geldern bezahlten Pkw siehe unter 2.), ist vielmehr der Verfall von Wertersatz (§ 73a StGB) in Höhe eines entsprechenden Geldbetrags anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255).
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 529/12

    Berichtigung des Schuldspruchs

    Zwar wurde der Vorrang des § 73 StGB auch mit dem Gesichtspunkt begründet, der erweiterte Verfall werde - so die ursprüngliche Rechtslage - durch bestehende Ersatzansprüche von Tatverletzten nicht ausgeschlossen, weswegen eine Verfallsanordnung deren Ansprüche beeinträchtigen könne, jedoch folgt - auch wenn der genannte Gesichtspunkt nunmehr keine Rolle mehr spielt (vgl. Senat in BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3 (Gründe)) - wegen des Verweisungserfordernisses des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB und der dort vorgesehenen Beweiserleichterungen aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (weiterhin), dass das Gericht unter Ausschöpfung aller prozessual zulässigen Mittel zunächst zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen der §§ 73, 73a StGB gegeben sind (BGH NStZ-RR 2003, 75f; 2010, 255f; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 73 Rn 5).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

    In diesem Fall wären die sichergestellten 5.700 EUR in dem anlässlich der Tat II.39 der Urteilsgründe eingezogenen Wertersatz von Taterträgen ganz oder teilweise enthalten (vgl. zur Einziehung von Bargeld als Wertersatzeinziehung BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, juris Rn. 9).
  • BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12

    Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des

    a) Bei der Anordnung des Verfalls nach § 73 StGB muss die Tat, für die oder aus der etwas erlangt worden ist, Gegenstand der Verurteilung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner

    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation;

  • BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15

    Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 586/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Härtefallregelung bei der

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