Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.10.2009 | OLG Celle, 05.05.2009 | BGH, 09.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5666
OLG Hamm, 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10 (https://dejure.org/2010,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10 (https://dejure.org/2010,5666)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - III-2 Ws 86/10 (https://dejure.org/2010,5666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StGB § 232
    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückführung des Erfolgs der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters als Voraussetzung des Tatbestandsmerkmals "Dazu-Bringen" gemäß § 232 Strafgesetzbuch (StGB); Hervorrufen eines unvorhanden Entschlusses der Frauen als Aufnahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 1 KLs 47 Js 74/09
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - III-2 Ws 86/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 279 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).

  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    In seiner Entscheidung vom 07.07.2009 (3 StR 132/09) hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen sei, der Täter also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt.

    Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).

  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Die 2. Variante des § 180b Absatz 2 StGB a.F. hatte ihren eigenständigen Anwendungsbereich dort, wo es an einer unmittelbaren Beeinflussung oder an der für das Einwirken erforderlichen Intensität gerade fehlte (vgl. dazu BGH Beschluss vom 07.04.2005 - 2 StR 524/04 -' NStZ-RR 2005, 234; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 180b Rz. 13, 18f.).

    In seiner Entscheidung vom 07.04.2005 (2 StR 524/04) hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit nach § 232 bejaht für einen Täter, der eine noch nicht endgültig zur Prostitutionsausübung entschlossene, unter 21 Jahre alte Frau, die lediglich mit dem Gedanken spielte, in einem Club der Prostitution nachzugehen, an einen Prostitutionsbetrieb vermittelte.

  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06

    Zuhälterei (Ausbeuten; Überwachen); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.04.2007 (2 StR 571/06) die Auffassung vertreten, im Falle einer Frau, die zuvor schon freiwillig der Prostitution nachgegangen war, sei Voraussetzung für eine Strafbarkeit, dass die Frau den Willen hatte, die Prostitution dauerhaft oder auch nur vorübergehend aufzugeben.
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09

    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
    Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
  • OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12

    Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei

    Hier wird von der Rechtsprechung maßgeblich darauf abgestellt, ob die Person unabhängig von der Einwirkung durch den Täter bereits zur Prostitution entschlossen war oder nicht (vgl. dazu OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 279).
  • LG Kleve, 26.09.2018 - 110 KLs 10/18
    Dies genügt zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 232 Abs. 1 StGB a.F. (BGH NStZ-RR 2004, 233, 234; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7478
BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09 (https://dejure.org/2009,7478)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 StR 392/09 (https://dejure.org/2009,7478)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09 (https://dejure.org/2009,7478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten im Rahmen einer Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung; Inbrandsetzung von einen Saunaraum auskleidendenden Holzpaneelen als wesentliche Gebäudebestandteile

  • Judicialis

    StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
    Revision wegen Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten im Rahmen einer Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung; Inbrandsetzung von einen Saunaraum auskleidendenden Holzpaneelen als wesentliche Gebäudebestandteile

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 279
  • NStZ-RR 2011, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09
    Werden in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile in Brand gesetzt, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, erfüllt dies den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich das Feuer auch auf Gebäudeteile ausweitet, die für das Wohnen wesentlich sind (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. auch BGHSt 48, 14, 21; BGH NStZ 2007, 270; weitergehend BGHSt 34, 115, 118).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09
    Werden in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile in Brand gesetzt, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, erfüllt dies den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich das Feuer auch auf Gebäudeteile ausweitet, die für das Wohnen wesentlich sind (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. auch BGHSt 48, 14, 21; BGH NStZ 2007, 270; weitergehend BGHSt 34, 115, 118).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88

    Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09
    Werden in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile in Brand gesetzt, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, erfüllt dies den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich das Feuer auch auf Gebäudeteile ausweitet, die für das Wohnen wesentlich sind (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. auch BGHSt 48, 14, 21; BGH NStZ 2007, 270; weitergehend BGHSt 34, 115, 118).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09
    Werden in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile in Brand gesetzt, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, erfüllt dies den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich das Feuer auch auf Gebäudeteile ausweitet, die für das Wohnen wesentlich sind (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. auch BGHSt 48, 14, 21; BGH NStZ 2007, 270; weitergehend BGHSt 34, 115, 118).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 392/09
    Werden in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile in Brand gesetzt, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, erfüllt dies den Tatbestand der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich das Feuer auch auf Gebäudeteile ausweitet, die für das Wohnen wesentlich sind (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. auch BGHSt 48, 14, 21; BGH NStZ 2007, 270; weitergehend BGHSt 34, 115, 118).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Es kommt daher nicht darauf an, ob bei gemischt genutzten Gebäuden, in denen sich auch Wohnungen befinden, ein Inbrandsetzen sogar dann angenommen werden kann, wenn der entsprechende Taterfolg lediglich in den nicht Menschen zur Wohnung dienenden Teilen eines einheitlichen Tatobjekts eingetreten ist, das Feuer sich von dort aber auf die als Wohnung genutzten Teile hätte ausbreiten können (so etwa BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279 und vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452).
  • BGH, 26.01.2010 - 3 StR 442/09

    Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient;

    Allerdings genügt es für ein vollendetes Inbrandsetzen nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. StGB, wenn in einem - wie hier - einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile selbständig brennen, die für die gewerbliche Nutzung wesentlich sind, aber nicht auszuschließen ist, dass das Feuer auf Gebäudeteile übergreift, die für das Wohnen wesentlich sind (BGH, Beschl. vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09 m. w. N.).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Das Inbrandsetzen von nicht dem Wohnen dienenden Gebäudeteilen führt ein vollendetes Inbrandsetzen eines Tatobjekts gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB aber allenfalls dann herbei, wenn das Feuer sich von dort aus auf die als Wohnung genutzten Teile hätte ausbreiten können (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 19, 21; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 635).
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    b) Die Verurteilung des Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung begegnet auf der Grundlage der Rechtsprechung zum Inbrandsetzen gemischt genutzter Gebäude keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 1; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 392/09, NStZ-RR 2010, 279 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6814
OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09 (https://dejure.org/2009,6814)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09 (https://dejure.org/2009,6814)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, 1 Ws 170/09, 1 Ws 171/09, 1 Ws 184/09 (https://dejure.org/2009,6814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Aber auch die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht stehen - wie sich aus der oben genannten BGH-Rechtsprechung ergibt - der Anknüpfung an die rein formale Rechtsposition bei der strafrechtlichen Einziehung nicht entgegen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1974, 709).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1970 - 1 Ss 311/70

    Kraftfahrzeug; Straftat; Notwendiger Gegenstand der Tat; Tatmittel

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09
    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Der Angeklagte erlangte diesbezüglich - unbeschadet der mit dem Mitangeklagten K. geschlossenen Vereinbarungen - eine gewahrsamsgleiche Verfügungsmacht, da er im Verhältnis zum Finanzinstitut alleiniger Inhaber der entsprechenden Auszahlungsansprüche war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; vgl. auch Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 NJW 2019, 2182, 2183; OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, NStZ-RR 2010, 279, 280).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

    Denn die Angeklagte war trotz einer mit dem Mitangeklagten getroffenen Abrede darüber, wem die Guthaben zustehen, im Verhältnis zur Bank alleinige Inhaberin der Guthabenforderungen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 Ws 169/09, NStZ-RR 2010, 279, 280).
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 1 Ws 449/09

    Einziehung von Forderungen; Maßgeblichkeit der formalen Rechtsposition des

    Insgesamt stellt sich die Rechtslage für die Beschwerdeführerin zu 2) vorliegend genauso dar, wie sie vom Senat im Beschluss vom 5. Mai 2009 ( 1 Ws 169/09 ) bereits hinsichtlich ihrer Töchter gewürdigt worden ist.
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Das Oberlandesgericht Celle hat am 5. Mai 2009 (1 Ws 169-171/09, 1 Ws 184/09) die sofortigen Beschwerden der Töchter als unzulässig verworfen, aber auf die sofortige Beschwerde den Beschluss der Kammer aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Entziehungsantrag der Staatsanwaltschaft an die Kammer zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12256
BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09 (https://dejure.org/2010,12256)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2010 - 2 StR 554/09 (https://dejure.org/2010,12256)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 2 StR 554/09 (https://dejure.org/2010,12256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 299 StGB, § 332 StGB
    Bestechlichkeit: Tateinheit bei mehreren Vorteilsannahmen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten als Voraussetzung für die Begründetheit einer Revision

  • rewis.io

    Bestechlichkeit: Tateinheit bei mehreren Vorteilsannahmen

  • rewis.io

    Bestechlichkeit: Tateinheit bei mehreren Vorteilsannahmen

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil eines Angeklagten als Voraussetzung für die Begründetheit einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 279 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 160/03

    Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09
    Ergänzend bemerkt der Senat: Hinsichtlich der Anklagevorwürfe 1, 2 und 4 hat das Landgericht zu Recht Tateinheit bejaht, weil die Gegenleistungen auf alle drei Unrechtsvereinbarungen teilweise zusammengefasst erbracht worden sind (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGHSt 47, 22, 29; BGH wistra 2004, 29, 30; wistra 2004, 99, 102).
  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09
    Ergänzend bemerkt der Senat: Hinsichtlich der Anklagevorwürfe 1, 2 und 4 hat das Landgericht zu Recht Tateinheit bejaht, weil die Gegenleistungen auf alle drei Unrechtsvereinbarungen teilweise zusammengefasst erbracht worden sind (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGHSt 47, 22, 29; BGH wistra 2004, 29, 30; wistra 2004, 99, 102).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92

    Begründung von Tateinheit zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 09.06.2010 - 2 StR 554/09
    Ergänzend bemerkt der Senat: Hinsichtlich der Anklagevorwürfe 1, 2 und 4 hat das Landgericht zu Recht Tateinheit bejaht, weil die Gegenleistungen auf alle drei Unrechtsvereinbarungen teilweise zusammengefasst erbracht worden sind (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5; BGHSt 47, 22, 29; BGH wistra 2004, 29, 30; wistra 2004, 99, 102).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht