Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.06.2010

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   BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10   

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https://dejure.org/2010,8582
BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10 (https://dejure.org/2010,8582)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2010 - 4 StR 229/10 (https://dejure.org/2010,8582)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 4 StR 229/10 (https://dejure.org/2010,8582)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 242 StGB; § 64 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; Drogenkonsum; Symptomwert); Bandendiebstahl (Bande)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB vom 16.07.2007, § 35 BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Zurückstellung der Vollstreckung bei betäubungsmittelabhängigem Täter

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Symptomwertes von Straftaten und Vorrang der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Zurückstellung der Vollstreckung bei betäubungsmittelabhängigem Täter

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Zurückstellung der Vollstreckung bei betäubungsmittelabhängigem Täter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Symptomwertes von Straftaten und Vorrang der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10
    Hieran hat sich durch die Neufassung dieser Vorschrift nichts geändert (vgl. BGH, Beschl. vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10
    Bei der rechtlichen Würdigung des Falles 19 der Urteilsgründe hat das Landgericht übersehen, dass es bereits vor Begehung dieser Tat zu einem Streit zwischen den Bandenmitgliedern gekommen war und der gesondert verfolgte B. aus der zuvor mit dem Angeklagten E. und dem früheren Mitangeklagten L. gebildeten Bande ausgeschieden war (zur Mindestzahl vgl. BGHSt 46, 321).
  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 312/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Erörterung bei Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10
    Der Symptomwert der Taten ist (schon) dann zu bejahen, wenn der Hang des Täters zu übermäßigem Rauschmittelkonsum neben anderen Umständen zu deren Begehung beigetragen hat (BGH, Beschl. vom 16. September 2008 - 3 StR 312/08).
  • BGH, 04.03.2009 - 2 StR 37/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung zur Anwendung von § 35 BtMG

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10
    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist aber gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorrangig (vgl. BGH, Beschl. vom 4. März 2009 - 2 StR 37/09, NStZ 2009, 441 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGHSt 37, 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12827
BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10 (https://dejure.org/2010,12827)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2010 - 5 StR 42/10 (https://dejure.org/2010,12827)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 5 StR 42/10 (https://dejure.org/2010,12827)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 31 Nr. 1 BtMG; § 49 Abs. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; keine lediglich untergeordnete Beteiligung am Gelingen der Umsatzgeschäfte); Strafrahmenverschiebung (Aufklärungshilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 31 Nr 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Täterschaft des Zwischenhändlers und des Vermittlers; Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hinsichtlich eines täterschaftlichen Tatbeitrags

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Täterschaft des Zwischenhändlers und des Vermittlers; Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Täterschaft des Zwischenhändlers und des Vermittlers; Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln hinsichtlich eines täterschaftlichen Tatbeitrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10
    Zwar darf die Weite des Begriffs des Handeltreibens nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht mehr zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (vgl. BGHSt - GS - 51, 219, 221 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117; vom 2. Juli 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319 je mwN).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder

    Handeltreiben durch eigennützige Förderung fremder Verkäufe kann insbesondere auch bei Vermittlung eines Absatzgeschäftes oder bei Nennung potentieller Kunden erfüllt sein (BGH, Urteile vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78, NJW 1979, 1259; Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 12. Januar 1995 - 4 StR 757/94 jeweils mwN; vgl. zur Einziehung des Werts von Taterträgen in Vermittlungsfällen BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

    Sollte die Strafkammer - was der Senat aufgrund des Darstellungsmangels nicht abschließend beurteilen kann - letztlich von einer unwesentlichen Aufklärungshilfe ausgegangen sein, hätte sie auch dies in den Urteilsgründen näher darlegen müssen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319).
  • LG Bonn, 05.10.2021 - 21 KLs 6/21
    Der Angeklagte I ist auch Täter und nicht bloß Gehilfe, da er nicht lediglich eine untergeordnete Beteiligung am Gelingen des Umsatzgeschäftes hatte, die z.B. sich in einer bloßen Botenfunktion erschöpfte (vgl. BGH, Beschl. 02.06.2010, 5 StR 42/10, Rn. 4).
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