Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2470
OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09 (https://dejure.org/2010,2470)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.2010 - 5 U 1409/09 (https://dejure.org/2010,2470)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 2010 - 5 U 1409/09 (https://dejure.org/2010,2470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vereinbarung eines Stundensatzes bis zu 250 EUR in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG
    Stundensatz von bis zu 500 Euro

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Vereinbarung eines Stundensatzes in einer Vergütungsvereinbarung

  • anwaltverein.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Stundensatz von bis zu 500 Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit einer Stundensatzvereinbarung mit einem Strafverteidiger; Gerichtliche Überprüfung der Stundenansätze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    250 Euro Stundenlohn nicht sittenwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 138 BGB; § 3 a Abs. 2 RVG
    Der Stundensatz eines Rechtsanwalts darf 250,00 EUR betragen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Stundensatz von 250 für Strafverteidiger nicht zu beanstanden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Was Strafverteidiger verdienen dürfen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Hat das OLG Koblenz wirklich "entschieden”, dass der Stundensatz eines Strafverteidigers bis 500 zulässig ist?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 3a RVG
    Stundensatz von bis zu 500 Euro

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltshonorar bis 500 Euro je Stunde nicht sittenwidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt kann in Einzelfällen bis zu 500,- Euro/Stunde verlangen - Stundensätze sind nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Stundensatz von bis zu 500 Euro

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 326
  • StV 2011, 237
  • AnwBl 2010, 724
  • AnwBl Online 2010, 177
  • Rpfleger 2010, 545
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09
    Soweit der Entscheidung des OLG Düsseldorf eine andere Auffassung zugrunde liegt, kann dem nicht gefolgt werden (vgl. BverfG in NJW-RR 2010, 259 -263).

    Zu den maßgeblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung hat das Bundesverfassungsgericht bereits alles Erforderliche gesagt (NJW-RR 2010, 259 - 263).

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09
    Ob sie in jenem Fall gleichwohl Bestand haben, wird in dem beim BGH anhängigen Revisionsverfahren IX ZR 37/10 geklärt werden.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09
    Soweit die Beklagte den hierfür berechneten Stundensatz unter Hinweis auf ein unter anderem in AGS 2010, 109 ff abgedrucktes Urteil des OLG Düsseldorf vom 18. Februar 2010 ( I-24 U 183/05) bekämpft, ist das ohne Erfolg.
  • OLG Celle, 18.11.2009 - 3 U 115/09

    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung eines zeitabhängigen Anwaltshonorars

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09
    Stundensätze von bis zu 500 EUR sind je nach den Umständen des Einzelfalles nicht per se unangemessen (vgl. OLG Celle in AGS 2010, 5 ff unter Hinweis auf Mayer in Gerold u. a., RVG , 18. Aufl., § 3 a Rn. 26).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09
    Pauschales Bestreiten ist insoweit unzureichend (Modifizierung zu BGH IX ZR 18/09 vom 4. Februar 2010).
  • LG Frankenthal, 13.01.2011 - 4 O 303/10

    Rechtsanwalt kann abweichend von den gesetzlichen Vergütungsregelungen für die

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Koblenz, Urteil vom 26. April 2010, Az. 5 U 1409/09 sind Stundensätze von mindestens 250, 00 EUR üblich, Stundensätze von bis zu 500, 00 EUR sind daher je nach den Umständen des Einzelfalles nicht per se unangemessen, so auch hier bei der Wahrnehmung des Mandates in einem gegen den Beklagten geführten Steuerverfahren, bei dem es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie um Arrestverfahren in einem Gesamtbetrag von 275.000,00 EUR zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in die Immobilien des Beklagten ging.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09 (RVG)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3862
OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09 (RVG) (https://dejure.org/2010,3862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.07.2010 - I Ws 384/09 (RVG) (https://dejure.org/2010,3862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - I Ws 384/09 (RVG) (https://dejure.org/2010,3862)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Antragsbegründung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Antragsbegründung

  • openjur.de

    Berücksichtigung des arbeitsteiligen Vorgehens mehrerer Verteidiger bei Zuerkennung einer Pauschvergütung

  • openjur.de

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
    Zur Zuerkennung einer Pauschvergütung in einem besonders schwierigen und umfangreichen Fall; arbeitsteiliges Vorgehen mehrerer Verteidiger

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 51 Abs 1 RVG, § 140 StPO, §§ 140 ff StPO
    Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer Pauschvergütung bei arbeitsteiliger Tätigkeit mehrerer Verteidiger und langer Verfahrensdauer

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Pauschvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebührantrag: Schreiben, begründen, schreiben, begründen, schreiben….

  • IWW (Leitsatz)

    Pauschvergütung bei arbeitsteiligem Zusammenwirken mehrerer Verteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).

    Dass der Vergütungsanspruch des bestellten Verteidigers unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt, ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse des Verteidigers an der Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 237 ; BVerfG NJW 2001, 1269; BVerfG RVGreport 07, 263).

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.07.2004 - 5 StR 412/03 - das Urteil des Landgerichts Rostock vollumfänglich mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und stellte das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue wegen Verfolgungsverjährung ein.

    Im ersten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (5 StR 412/03) wurden von dem Angeklagten zusätzlich die Rechtsanwälte B., Dr. A. und C. mit seiner Verteidigung beauftragt, von denen zwei umfangreiche Rechtsmittelbegründungen fertigten.

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Auf die hiergegen erneut eingelegte Revision des Angeklagten stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.03.2009 - 5 StR 353/08 - das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts in vier Fällen und wegen Betrugs zum Nachteil dreier Arbeitnehmer verurteilt worden war.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • OLG Jena, 09.01.2006 - AR (S) 149/05

    Vergütung eines vor Rechtsänderung bestellten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Dass der Vergütungsanspruch des bestellten Verteidigers unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt, ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse des Verteidigers an der Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 237 ; BVerfG NJW 2001, 1269; BVerfG RVGreport 07, 263).
  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Der Antragsteller wurde dem Angeklagten auf entsprechende Beschwerde mit Senatsbeschluss vom 10.05.2002 - I Ws 199/02 - neben Rechtsanwalt D. als weiterer, weil im Gerichtssprengel niedergelassener, Pflichtverteidiger beigeordnet.
  • OLG Rostock, 17.02.2003 - I Ws 2/03
    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, kommt jedoch bereits eine Erhöhung der Vergütung des Pflichtverteidigers auf den Höchstbetrag der Wahlverteidigergebühren nur in außergewöhnlichen Strafverfahren und eine Überschreitung der Wahlverteidiger-Höchstgebühr allenfalls in extrem umfangreichen und schwierigen Verfahren in Betracht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Februar 2003 - I Ws 2/03 - und vom 12.01.2006 - I Ws 253/05), in denen auch einem Pauschvergütungsantrag nach § 42 RVG zu entsprechen wäre.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris; OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).

    Die Tätigkeit mehrerer Verteidiger für einen Angeklagten kann durch eine entsprechende Arbeitsteilung, die ein arbeitsökonomisches Vorgehen unter den Verteidigern ermöglicht (vgl. Fromm NJW 2013, 357, 358), zu einer Kompensation sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs führen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 15 ff. nach juris; Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 162 m.w.N.).

    Ein solcher Fall wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die Arbeitskraft des Verteidigers über einen längeren Zeitraum hinweg nahezu ausschließlich für seine Pflichtverteidigertätigkeit in Anspruch genommen wird oder eine Beschränkung selbst auf die Rahmenhöchstgebühr des Wahlverteidigers in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts stehen und diesem ein unzumutbares Sonderopfer abverlangen würde (vgl. KG NStZ-RR 2013, 232 Rdn. 4 nach juris; OLG Bremen StraFo 2012, 39 Rdn. 6 nach juris; OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 12 nach juris; JurBüro 1999, 134 Rdn. 5 nach juris; JurBüro 1999, 134 Rdn. 8 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 12 f. nach juris; OLG Saarbrücken StRR 2011, 121 Rdn. 20 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Die Antragstellerin war damit nicht während der gesamten Verhandlungsdauer mit dem zumindest überwiegenden Teil ihrer Arbeitskraft allein durch die in Rede stehende Sache gebunden (vgl. auch OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326, für die lange Zeitdauer eines Verfahrens als Grund für die Zuerkennung einer Pauschvergütung).
  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen

    Sind - wie vorliegend der Antragsteller und RA E aus K2 - mehrere Verteidiger für den Angeklagten tätig geworden, so wird durch die dann in der Regel erfolgende Arbeitsteilung sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs eine Kompensation erfolgen (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 325/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6162
OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 325/10 (https://dejure.org/2010,6162)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 Ws 325/10 (https://dejure.org/2010,6162)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 325/10 (https://dejure.org/2010,6162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auferlegung aller Verfahrenskosten dem Angeklagten auch bei einem überwiegendem Freispruch mangels ausscheidbarer Kosten; Prüfung der Kostenlast nach der Differenztheorie mit Blick auf die Anklage und das Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Da staunt der Angeklagte nach einem weitgehenden Freispruch aber…

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

    Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG StraFo 2009, 377 - juris Rdn. 23; BGH NStZ 1993, 235; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 - Fischer, § 56f Rdn. 19a m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 2 Ws 462/13

    Keine Einzelrichterentscheidung im strafrechtlichen Kostenbeschwerdeverfahren

    In diesem ist nach der Differenzmethode zu prüfen, ob und ggfs. welche notwendigen Auslagen entstanden wären, wenn die Anklage von vorneherein so gelautet hätte wie das Urteil (SenE vom 9.7.2010, 2 Ws 325/10; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 465 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 10.09.2012 - 2 Ws 55/12

    Straferlass während Ermittlungsverfahren

    Eine Höchstfrist für den nachträglichen Widerruf besteht nicht; § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB ist insoweit nicht entsprechend anwendbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 31. Januar 2012 - 2 Ws 580-583/11 -, 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 -).
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG StraFo 2009, 377 - juris Rdn. 23; BGH NStZ 1993, 235; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 - Fischer, § 56f Rdn. 19a mit weit.
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 859/12

    Nichtfeststellbarer Anteil notwendiger Auslagen bei Teilsfreipruch

    (SenE vom 9.7.2010 - 2 Ws 325/10- ; Meyer-Goßner, StPO, 55.Aufl., § 465 Randnr. 8 m.w.N.) Die Prüfung ist dahin vorzunehmen, dass von dem Gesamthonorar des Verteidigers das fiktive Honorar abzuziehen ist, welches ihm zustehen würde, wenn nur die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Mandats gewesen wäre.
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

    Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG StraFo 2009, 377 - juris Rdn. 23; BGH NStZ 1993, 235; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 - Fischer, § 56f Rdn. 19a m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9017
OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10 (https://dejure.org/2010,9017)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10 (https://dejure.org/2010,9017)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 2010 - 2 Ws 126/10 (https://dejure.org/2010,9017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; OLG Frankfurt/Main a.a.O.).

    Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 3 Ws 26/08

    Strafvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; OLG Frankfurt/Main a.a.O.).
  • OLG Hamm, 03.03.2008 - 3 Ws 704/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33).
  • OLG Köln, 28.12.2006 - 2 Ws 665/06

    Bestellung eines ortsansässigen Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2010 - 2 Ws 126/10
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33).
  • OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 834/15

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung von § 140 Absatz 2 StPO dem Verurteilten dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass der Verurteilte seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann (BVerfGE 70, 297, 323; SenE vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06 - SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10 - OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08 - zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 140 Rdnr. 33).

    Die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage bemisst sich dabei nicht nach der Schwere der Tatvorwürfe oder der Schwierigkeit der Sache im Erkenntnisverfahren, sondern nach der Schwere des Vollstreckungsfalles für den Verurteilten oder besonderen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren (SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10-; OLG Frankfurt/Main a.a.O. m.w.N.).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (BVerfG NJW 2002, 2773; SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10; SenE vom 25.08.2010 - 2 Ws 515-516/10; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; OLG Frankfurt/Main a.a.O.).

    Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Absatz 2 Satz 1 StPO einschränkend zu beurteilen (SenE vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10 - SenE vom 25.08.2010 - 2 Ws 515-516/10 - OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219; KG vom 10.02.2006 - 5 Ws 61/06 - zit. nach juris).

  • OLG Köln, 22.03.2010 - 2 Ws 168/10

    Fortwirkung der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Hauptverfahren für eine

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie von dem Verteidiger und dem Landgericht Aachen kontrovers beurteilt - die Voraussetzungen für eine Beiordnung im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO (vgl. hierzu BVerfGE 70, 297 [323]; Senat vom 28.12.2006 - 2 Ws 665/06-; Senat vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10; OLG Frankfurt/Main vom 14.01.2008 - 3 Ws 26/08- zit. nach juris; OLG Hamm vom 03.01.2008 - 3 Ws 704/07 - zit. nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 33) vorliegend gegeben sind.
  • OLG München, 01.02.2022 - 2 Ws 981/21

    Nachträgliche Änderung der Vollzugsreihenfolge bei Ausreiseverpflichtung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.03.2010 - 2 Ws 126/10, NStZ-RR 2010, 326 m.w.N.).
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