Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.07.2010

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   BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1   

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https://dejure.org/2010,3316
BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1 (https://dejure.org/2010,3316)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1 (https://dejure.org/2010,3316)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 StR 100/10-1 (https://dejure.org/2010,3316)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 lit. 1b StGB; § 15 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO
    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der Qualifikation; Gaspistole)

  • HRR Strafrecht

    § 403 StPO; § 253 BGB
    Adhäsionsverfahren (ungenügende Begründung eines Schmerzensgeldanspruches)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 357 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 357 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen bei einem Adhäsionsanspruch

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rewis.io

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rewis.io

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 337
  • NStZ-RR 2010, 344
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Bei dieser Sachlage wäre es deshalb erforderlich gewesen darzutun, warum ein solcher Ausspruch gleichwohl gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH StV 2004, 61) und es nicht wie bei BGH NStZ 1988, 470 um eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung geht.
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH StV 2004, 61) und es nicht wie bei BGH NStZ 1988, 470 um eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung geht.
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Adhäsionsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Wenn aber ein Umstand berücksichtigt werden "kann', muss das Tatgericht in den Urteilsgründen regelmäßig auch erkennen lassen, dass es diesen Umstand in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem

    Soweit ersichtlich erstmals der anfragende Senat hat in der Folge - ohne dass dem die Qualität einer Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 GVG zukäme - die Auffassung vertreten, es sei "regelmäßig erforderlich", auch die wirtschaftlichen Verhältnisse "der Tatbeteiligten" zu berücksichtigen (Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Wenn aber ein Umstand berücksichtigt werden "kann", muss das Tatgericht in den Urteilsgründen regelmäßig auch erkennen lassen, dass es diesen Umstand in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff

    Die Strafkammer hat es versäumt, ihre Entscheidung über den Adhäsionsantrag auch nur im Ansatz zu begründen, so dass dem Senat eine Überprüfung der Entscheidung unmöglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).

    b) Was den Ausspruch über die Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden anbelangt, verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts und auf seine dazu ergangenen Entscheidungen (Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 23. April 2019 - 2 StR 79/19 und vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53).

  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Diese Begründung der Adhäsionsentscheidung hat schon deshalb keinen Bestand, weil nicht deutlich wird, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M.    keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

  • BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17

    Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen

    Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    Eine solche floskelhafte Begründung ist hier keine tragfähige Grundlage für die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, NStZ 1993, 145).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19

    Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)

    Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 4; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344), soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt.
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 249/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags (Geldleistung im

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung allein wegen ihres zivilrechtlichen Teils kommt nicht in Betracht; vielmehr ist nach § 406 Abs. 3 Satz 3 und 4 StPO insoweit von einer Entscheidung abzusehen (st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 406a Rn. 5 mwN).
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbarkeit des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Rechts der strafrechtlichen

  • BGH, 22.10.2019 - 2 StR 397/19

    Entscheidung über den Antrag im Strafurteil (Begründung des

  • BGH, 21.01.2014 - 3 StR 388/13

    Zu weitgehendes Berufsverbot bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ss 70/18
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15

    Beihilfe zur räuberischen Erpressung (Anforderungen an Beihilfevorsatz:

  • BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15

    Adhäsionsverfahren (Begründung der Adhäsionsentscheidung: Auseinandersetzung mit

  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 431/19

    Prozesszinsen (maßgeblicher Zeitpunkt); Aufhebungserstreckung

  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 79/19

    Antrag des Verletzten im Adhäsionsverfahren (Berechnung des Zinsanspruchs;

  • BGH, 30.03.2021 - 4 StR 433/20

    Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge im strafprozessualen

  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17

    Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Überbürdung)

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12

    Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15

    Unzureichende Feststellungen zur Höhe eines im Adhäsionsverfahren zuerkannten

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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5050
BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10 (https://dejure.org/2010,5050)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - 3 StR 151/10 (https://dejure.org/2010,5050)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 3 StR 151/10 (https://dejure.org/2010,5050)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 177 Abs 4 StGB
    Strafzumessung: Fehlende Verletzungen des Opfers und Ausländereigenschaft des Täters als Strafmilderungsgründe bei der besonders schweren Vergewaltigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 177 Abs 4 StGB
    Strafzumessung: Fehlende Verletzungen des Opfers und Ausländereigenschaft des Täters als Strafmilderungsgründe bei der besonders schweren Vergewaltigung

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Urteils im Schuldspruch von "Vergewaltigung" in einen "besonders schweren Fall der Vergewaltigung"

  • rewis.io

    Strafzumessung: Fehlende Verletzungen des Opfers und Ausländereigenschaft des Täters als Strafmilderungsgründe bei der besonders schweren Vergewaltigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Fehlende Verletzungen des Opfers und Ausländereigenschaft des Täters als Strafmilderungsgründe bei der besonders schweren Vergewaltigung

  • rechtsportal.de

    Abänderung eines Urteils im Schuldspruch von "Vergewaltigung" in einen "besonders schweren Fall der Vergewaltigung"

  • rechtsportal.de

    Abänderung eines Urteils im Schuldspruch von "Vergewaltigung" in einen "besonders schweren Fall der Vergewaltigung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Da haben Revisionen manchmal noch eine Chance…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 337
  • NStZ-RR 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10
    Dass der Täter kein Verhalten gezeigt hat, durch das er den Tatbestand noch eines weiteren Strafgesetzes verwirklicht hätte, kann ihm im Rahmen der Bemessung der Rechtsfolgen nicht zugute gehalten werden (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 132; BGH NStZ 2007, 464, 465).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10
    Um dem sich aus § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO ergebenden Erfordernis der rechtlichen Bezeichnung der Straftat Rechnung zu tragen, ist diese Qualifikation in der Urteilsformel durch einen Schuldspruch wegen "besonders schwerer" Vergewaltigung kenntlich zu machen (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10
    Die Ausländereigenschaft begründet für sich alleine keine besondere Strafempfindlichkeit; nur besondere Umstände wie Verständigungsprobleme, abweichende Lebensbedingungen und erschwerte familiäre Kontakte können ausnahmsweise zu einer anderen Beurteilung führen (BGHSt 43, 233; BGH NStZ 2006, 35; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 43b).
  • BGH, 23.08.2005 - 5 StR 195/05

    Gewerbsmäßige Hehlerei; Strafzumessung (problematische Strafmilderung wegen der

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - 3 StR 151/10
    Die Ausländereigenschaft begründet für sich alleine keine besondere Strafempfindlichkeit; nur besondere Umstände wie Verständigungsprobleme, abweichende Lebensbedingungen und erschwerte familiäre Kontakte können ausnahmsweise zu einer anderen Beurteilung führen (BGHSt 43, 233; BGH NStZ 2006, 35; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 43b).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Auf die insoweit beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Senat dieses Urteil am 8. Juli 2010 in den Aussprüchen über die Einzelstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben, die zugehörigen Feststellungen jedoch aufrechterhalten (3 StR 151/10).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16

    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

    Die Ausländereigenschaft begründet für sich allein keine besondere Strafempfindlichkeit; nur besondere Umstände wie etwa Verständigungsprobleme, abweichende Lebensbedingungen und erschwerte familiäre Kontakte können ausnahmsweise zu einer anderen Beurteilung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 21.08.2013 - 2 StR 290/13

    Auswirkungen der Teileinstellung des Verfahrens auf den Ausspruch über die

    Soweit das Landgericht im Fall II 2. (IV 1.) der Urteilsgründe rechtsfehlerfrei von der Qualifizierung der Tat nach § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ausgegangen ist, fasst der Senat den Schuldspruch jedoch klarstellend dahin, dass der Angeklagte der "besonders schweren Vergewaltigung" schuldig ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 3 StR 151/10).
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