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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5181
OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10 (https://dejure.org/2010,5181)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2010 - 1 Ws 392/10 (https://dejure.org/2010,5181)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 (https://dejure.org/2010,5181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Aufhebung, Bestellung, Anstaltsunterbringung, Entalssung

  • openjur.de

    § 140 StPO
    Zur Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 3 S. 1 StPO
    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei Aufhebung der Inhaftierung zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung; Pflicht des Gerichts zur Gewährung angemessener Zeit zum Finden eines Wahlverteidigers nach Aufhebung der Bestellung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei Aufhebung der Inhaftierung zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung; Pflicht des Gerichts zur Gewährung angemessener Zeit zum Finden eines Wahlverteidigers nach Aufhebung der Bestellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 3 S. 1
    Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers nach Entlassung des Angeklagten aus der Freiheitsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 342 (Ls.)
  • StV 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Celle, 12.12.1991 - Ws 303/91
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/00

    Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Eine Vermutung spricht dafür, dass der Verteidiger Rechtsmittel regelmäßig für den Beschuldigten eingelegt hat (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Hier ist sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit den Beschränkungen des Freiheitsentzugs verbundene Beeinträchtigung des Angeklagten in seinen Verteidigungsrechten nunmehr entfallen ist oder ob diese noch fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erforderlich ist (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 Ws 30/94, StV 1994, 176 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 Ws 615/10, NStZ 2011, 653; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10, StV 2011, 84; HansOLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00, StraFo 2002, 231; ferner Laufhütte/Willnow, a.a.O., Rn. 15).
  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des

    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10 I 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9042
OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10 I 60/10 (https://dejure.org/2010,9042)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.08.2010 - 1 Ss 61/10 I 60/10 (https://dejure.org/2010,9042)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. August 2010 - 1 Ss 61/10 I 60/10 (https://dejure.org/2010,9042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, Zuständigkeit, Revisionsverfahren

  • openjur.de

    §§ 141, 350, 347 Abs. 2 StPO
    Zur Zuständigkeit der Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 141 Abs 4 Halbs 1 Alt 2 StPO, § 347 Abs 2 StPO, § 350 StPO
    Zuständigkeit für die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionsinstanz nach Revisionseinlegung und -begründung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 141 Abs. 4; StPO § 347 Abs. 2; StPO § 350
    Zuständigkeit für die Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bäumchen, Bäumchen wechsle dich, oder: Wer ist/wird zuständig für die Pflichtverteidigerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10
    Für die Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, auch wenn dieser erst für das Revisionsverfahren gestellt wurde, wäre bis zu dem in § 347 Abs. 2 StPO bestimmten Zeitpunkt gemäß § 141 Abs. 4 erster Halbsatz, zweite Alternative StPO noch der Vorsitzende der Berufungsstrafkammer zuständig gewesen (vgl. OLG Hamm NJW 63, 1513; BGH DAR 98, 175; BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH bei Becker NStZ-RR 2001, 257, 260).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1999 - 1 Ss 190/99
    Auszug aus OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10
    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des OLG Stuttgart (StV 2000, 413), wonach in derartigen Fällen die Sache zur Nachholung der unterbliebenen Entscheidung nochmals an das Vorgericht zurückzugeben ist, denn dieses hat infolge der anderweitig eingetretenen Rechtshängigkeit der Sache seine Zuständigkeit verloren.
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10
    Mit der Vorlage der Akten durch die Generalstaatsanwaltschaft mit einem zugleich gestellten Antrag nach § 349 Abs. 2 StPO ist das Verfahren indes beim Revisionsgericht anhängig geworden, weshalb auch die Zuständigkeit zur Entscheidung über den unerledigt gebliebenen Beiordnungsantrag nach § 141 Abs. 4 erster Halbsatz StPO nunmehr auf den Vorsitzenden des Strafsenats übergegangen ist (so bei Notwendigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im bereits anhängigen Revisionsverfahren auch BGH NStZ 97, 48; krit. dazu - wenn auch wohl eher wegen der Begründung in der Sache - Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 141 Rdz. 6; KK-Laufhütte StPO 6. Aufl. § 141 Rdz. 12).
  • OLG Hamm, 05.03.1963 - 3 Ws 51/63

    Pflichtverteidiger; Antrag auf Bestellung; Begründung der Revision; Zuständiges

    Auszug aus OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10
    Für die Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, auch wenn dieser erst für das Revisionsverfahren gestellt wurde, wäre bis zu dem in § 347 Abs. 2 StPO bestimmten Zeitpunkt gemäß § 141 Abs. 4 erster Halbsatz, zweite Alternative StPO noch der Vorsitzende der Berufungsstrafkammer zuständig gewesen (vgl. OLG Hamm NJW 63, 1513; BGH DAR 98, 175; BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH bei Becker NStZ-RR 2001, 257, 260).
  • KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15

    Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren: Notwendigkeit einer

    Der am 21. Juli 2015 eingegangene Antrag des Angeklagten auf Beiordnung von Rechtsanwalt S. "für die Revision bzw. Revisionsbegründung", über den nach Übersendung der Akten an das Revisionsgericht (§ 347 Abs. 2 StPO) dessen Vorsitzender zu befinden hat (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 342), bleibt erfolglos.
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

    Dem Angeklagten ist - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt - gemäß § 140 Abs. 2 StPO unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat - hinsichtlich des Revisionsverfahrens mit Blick auf die besonderen Schwierigkeiten der ordnungsgemäßen Erhebung einer Verfahrensrüge aber auch unabhängig hiervon (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 13.1.2009 - 1 Ws 212/08, StraFo 2009, 518 f.) - durch den mitunterzeichnenden Vorsitzenden des Revisionsgerichts (§ 141 Abs. 4 Halbsatz 1 StPO; vgl. hierzu OLG Rostock NStZ-RR 2010, 342 f.) sowohl für das Revisionsverfahren als auch für das weitere Verfahren der von ihm gewünschte Pflichtverteidiger zu bestellen.
  • OLG Koblenz, 01.12.2014 - 2 Ws 616/14

    Strafverfahren: Zuständigkeit hinsichtlich der Bestellung eines

    Für die Revisionsinstanz ist anerkannt, dass für die Entscheidung über einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung für das Rechtsmittelverfahren - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung - auch nach Anhängigkeit der Sache bei dem Revisionsgericht mit Vorlage der Akten nach § 347 Abs. 2 StPO grundsätzlich der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten ist, zuständig ist (BGHR StPO § 141 Bestellung 3; BGH NStZ-RR 2001, 260; NStZ 2009, 29; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 6 mwN; a.A. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 342).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5529
OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10 (https://dejure.org/2010,5529)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2010 - 2 Ws 361/10 (https://dejure.org/2010,5529)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 2 Ws 361/10 (https://dejure.org/2010,5529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer während des Laufs einer isolierten Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 123
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer während des Laufs einer isolierten Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2817
  • NStZ-RR 2010, 342 (Ls.)
  • NZV 2010, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10
    Bei der Anordnung der Sperrfrist nach § 69 a StGB handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne (BGH, Beschluss v. 22.08.1996, 4 StR 217/96, zitiert bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2006 - 5 Ss 133/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz bestehender

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10
    Lediglich ergänzend verweist der Senat zur materiellen Rechtslage auf die in NZV 2006, 489 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.04.2006 (III-5 Ss 113/05 - 91 /05 - IV) sowie auf die Kommentierung von König in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 21 StVG Rz. 2a.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10
    Die generelle Gültigkeit des ausländischen Hoheitsaktes der Fahrerlaubniserteilung wird damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (Vgl. u.a. NJW 2007, 1863) nicht an zusätzliche innerstaatliche Voraussetzungen geknüpft.".
  • KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im

    Denn gegen ihn war eine isolierte Sperrfrist (§ 69a Abs. 1 Satz 3 StGB) festgesetzt worden (vgl. OLG Köln NJW 2010, 2817 [nahezu identischer Sachverhalt bei Anwendung der noch unionsfreundlicheren 2. EG-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG]).
  • KG, 10.09.2018 - 121 Ss 145/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen von polnischer Fahrerlaubnis nach

    Auf der Grundlage der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen ist ein Ausschlussgrund nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV gegeben, weil es sich bei der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. April 2015 angeordneten Sperrfrist nach § 69a StGB um eine gerichtliche Entscheidung im Sinne von § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StGB handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) - juris; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 3 Ss 382/09 - juris Rdn. 10; OLG Köln NJW 2010, 2817).
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