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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11816
BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10 (https://dejure.org/2010,11816)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - 3 StR 265/10 (https://dejure.org/2010,11816)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - 3 StR 265/10 (https://dejure.org/2010,11816)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 4 Nr 1 StGB, § 240 Abs 4 S 2 Nr 1 Alt 1 StGB
    Sexuelle Nötigung: Strafbarkeit bei Vornahme sexueller Handlungen vor dem Täter oder einem Dritten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 4 Nr 1 StGB, § 240 Abs 4 S 2 Nr 1 Alt 1 StGB
    Sexuelle Nötigung: Strafbarkeit bei Vornahme sexueller Handlungen vor dem Täter oder einem Dritten

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatbestandsmerkmals eines gefährlichen Werkzeugs bei Vorhalten eines Sektstiels zur Durchführung einer sexuellen Nötigung; An sich selbst vorgenommene sexuelle Handlungen des Opfers vor dem Täter oder einem Dritten als Nötigunsgerfolg

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Strafbarkeit bei Vornahme sexueller Handlungen vor dem Täter oder einem Dritten

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Strafbarkeit bei Vornahme sexueller Handlungen vor dem Täter oder einem Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4; StGB § 240 Abs. 4
    Vorliegen des Tatbestandsmerkmals eines gefährlichen Werkzeugs bei Vorhalten eines Sektstiels zur Durchführung einer sexuellen Nötigung; An sich selbst vorgenommene sexuelle Handlungen des Opfers vor dem Täter oder einem Dritten als Nötigunsgerfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 363
  • NStZ-RR 2010, 364
  • StV 2011, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10
    Die - ersichtlich nicht angefochtenen, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten - getroffenen Adhäsionsentscheidungen bleiben hiervon unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890 f.; Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 406a Rn. 8).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10
    Die - ersichtlich nicht angefochtenen, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten - getroffenen Adhäsionsentscheidungen bleiben hiervon unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890 f.; Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 406a Rn. 8).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10
    Die - ersichtlich nicht angefochtenen, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten - getroffenen Adhäsionsentscheidungen bleiben hiervon unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890 f.; Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 406a Rn. 8).
  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Verdichtung zur konkreten Gefahr;

    Auch die - ersichtlich nicht angefochtene, auf der Grundlage eines Anerkenntnisses des Angeklagten getroffene - Adhäsionsentscheidung bleibt von der Aufhebung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - 3 StR 265/10, StV 2011, 160 mwN).
  • LG Aurich, 27.03.2017 - 11 KLs 3/17
    die Handlungen an sich selbst vorgenommen (BGH NStZ 1982, 286; BGH, Beschl. v. 17.8.2010 - 3 StR 265/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09   

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https://dejure.org/2009,4747
BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09 (https://dejure.org/2009,4747)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2009 - 4 StR 366/09 (https://dejure.org/2009,4747)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09 (https://dejure.org/2009,4747)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Vergewaltigung (Erörterungsmangel hinsichtlich der möglichen Entkräftung eines Regelbeispiels; gewichtigen Milderungsgründe: vorherige intime Beziehung und Austausch einvernehmlicher Zärtlichkeiten am Tattage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände für die Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei fehlender Auseinandersetzung mit den vor der Vergewaltigung liegenden freiwillig vorgenommenen sexuellen Handlungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 177 Abs. 2
    Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände für die Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei fehlender Auseinandersetzung mit den vor der Vergewaltigung liegenden freiwillig vorgenommenen sexuellen Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafmilderung im Rahmen der Vergewaltigung bei vorangegangener intimer Beziehung - eine längst überholte Praxis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
  • NStZ-RR 2010, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.07.2007 - 4 StR 262/07

    Strafzumessung bei Vergewaltigung (zu strenge Anforderungen an eine Ausnahme von

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Ausnahme von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB dann in Betracht kommt, wenn ein Regelbeispiel mit gewichtigen Milderungsgründen zusammentrifft (vgl. BGH StraFo 2007, 472; Fischer StGB 56. Aufl. § 177 Rdn. 74 m.w.N.).
  • KG, 01.09.2023 - 3 ORs 52/23

    Strafzumessnung, Abweichen von der Regelwirkung, Regelbeispiel

    Trifft die Erfüllung eines Regelbeispiels - wie vorliegend § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB - mit gewichtigen Milderungsgründen zusammen, hat das Gericht im Rahmen der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen, ob eine Ausnahme von der Regelwirkung vorliegt, so dass von dem Normalstrafrahmen auszugehen ist (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 217/15 -, 10. September 2009 - 4 StR 366/09 - und 31. Juli 2007 - 4 StR 316/07 -, alle juris m. w. N.; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - (3) 121 Ss 123/19 (86/19) -).

    Dies ist bei Vergewaltigungsfällen beispielsweise dann zu erwägen, wenn zwischen Täter und Opfer eine Beziehung bestand und es zunächst auch zu einverständlichen sexuellen Handlungen kam (BGH, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.) oder es sich nur um ein kurzfristiges Eindringen handelt (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015, a.a.O.).

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Zwar kommt bei Beziehungstaten der Entstehung, Entwicklung und konkreten Ausgestaltung der Beziehung sowie einem etwa ambivalenten Verhalten des Tatopfers und der hierdurch möglicherweise herabgesetzten Hemmschwelle für die Begehung der Tat Relevanz für die Strafzumessung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09, NStZ-RR 2009, 308, 309; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09, NStZ-RR 2010, 9, 10; differenzierend LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 212).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 100/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Entkräftung eines Regelbeispiels im Wege der

    In extremen Ausnahmefällen kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens (§ 177 Abs. 1 StGB) und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB) in Betracht zu ziehen sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13 m.w.N.; vom 10. Februar 2004 - 4 StR 2/04; vom 19. Juli 2007 - 4 StR 262/07, StraFo 2007, 472; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 74 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21326
BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10 (https://dejure.org/2010,21326)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 (https://dejure.org/2010,21326)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 StR 338/10 (https://dejure.org/2010,21326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung bei Verwendung von Reizgas; Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Vergewaltigung trotz noch möglicher Steigerung der bereits ausgeübten Gewalt zur Vollendung der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung bei Verwendung von Reizgas; Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Vergewaltigung trotz noch möglicher Steigerung der bereits ausgeübten Gewalt zur Vollendung der Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Fehlgeschlagener Versuch oder Rücktritt vom Versuch

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Reizgas, ein gefährliches Werkzeug?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09

    Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit;

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10
    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 267/09, NStZ 2009, 688).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10
    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 267/09, NStZ 2009, 688).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Insbesondere handelte es sich bei dem eingesetzten Reizstoffsprühgerät um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, da es nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet war, erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 bei juris; BGH, Urt. v. 12.01.2012 - 4 StR 499/11 = NStZ 2012, 648 = StraFo 2012, 146 = StV 213, 298), womit der Angeklagte auch rechnete und was er billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

    Dadurch, dass es nicht geprüft hat, ob das Einnebeln des Schlafzimmers von H. K. mit Pfefferspray geeignet war, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 338/10 Rn. 7), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
  • OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14

    Gespaltene Zurückverweisung an alten und neuen Tatrichter durch Revisionsgericht

    Auch dann, wenn die Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, hängt die Erfüllung des Tatbestandes nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB davon ab, dass das Fahrzeug tatsächlich als 'efährliches Werkzeug', d.h. als ein nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (Festhaltung u.a. an BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 [bei juris]).

    a) Auch dann, wenn die Körperverletzung unter Einsatz eines Kraftfahrzeugs bzw. eines Pkw begangen wurde, hängt die Erfüllung des Tatbestandes nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB davon ab, dass das Fahrzeug tatsächlich als ' g e f ä h r l ich e s Wer k z eug' , d.h. als ein nach seiner objektiven Beschaffenheit u n d nach der Art s e i n e r B e n u t z un g im Einzelfall geeignet ist, e r h eb l i c h e Körperverletzungen zuzufügen (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 3 StR 338/10 [bei juris] m.w.N.).

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 338/10 bei Pfister NStZ-RR 2010, 361 Nr. 23 mwN).
  • LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21
    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist auch insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (vgl. BGH Urteil vom 22.10.2013, 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9; BGH, Urteil vom 14.04.1955, 4 StR 16/55, NJW 1955, 915; BGH, Beschluss vom 28.09.2010, 3 StR 338/10, BeckRS 2010, 27044).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - 2 StR 460/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8963
BGH, 27.01.2010 - 2 StR 460/09 (https://dejure.org/2010,8963)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 2 StR 460/09 (https://dejure.org/2010,8963)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 2 StR 460/09 (https://dejure.org/2010,8963)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.2007 - 4 StR 316/07

    Strafrahmenwahl bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; minder schwere Fälle)

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 460/09
    Da nur im Falle der Ablehnung der Regelwirkung des Absatz 2 und Anwendung des § 177 Abs. 1 StGB in Ausnahmefällen auch § 177 Abs. 5 StGB anwendbar sein kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 373 m.N.), war die anschließende Prüfung eines minder schweren Falles (UA 35) überflüssig und erübrigte sich.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14324
BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,14324)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 4 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,14324)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 4 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,14324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 46 StGB
    Strafrahmenwahl bei der Vergewaltigung (Gesamtwürdigung bei der Begründung eines besonders schweren Falles über ein Regelbeispiel)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen ist, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456 und vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung;

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen ist, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456 und vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, jew. m.w.N.).
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