Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10   

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https://dejure.org/2010,5732
BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,5732)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,5732)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10 (https://dejure.org/2010,5732)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 242 StGB; § 78 StGB; § 46 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 206a StPO
    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchdiebstahls (Einsteigen; strafschärfende Berücksichtigung konkreter psychischer Beeinträchtigungen der Opfer und Doppelverwertungsverbot); Strafverfolgungsverjährung (Verfahrenseinstellung; Berücksichtigung bei der Strafzumessung: ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 3 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 3 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • Wolters Kluwer

    Urteilsaufhebung und Verfahrenseinstellung wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung in der Revisionsinstanz

  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung: Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und Diebstahl in einem besonders schweren Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsaufhebung und Verfahrenseinstellung wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Wohnungseinbruchdiebstahl: Zum "Einsteigen" beim Wohnungseinbruchdiebstahl

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Tür auf Kipp und dann rein - das ist kein Einsteigediebstahl

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum Merkmal des Einsteigens beim Wohnungseinbruchdiebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 374
  • StV 2011, 17
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Der Senat schließt angesichts der Vielzahl der von dem Angeklagten im Rahmen zweier Tatserien im Übrigen begangenen Wohnungseinbruchdiebstähle aus, dass sich der Wegfall der im Fall I.5 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe auf die übrigen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe auswirken könnte, zumal da verjährte, aber prozessordnungsgemäß festgestellte Straftaten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 19; Fischer, StGB 57. Aufl. § 46 Rdn. 38b und § 78 Rdn. 2).
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 16. Juni 2010 zutreffend ausgeführt hat, liegt in solchen Fällen ein Einsteigen selbst dann nicht vor, wenn der Täter zum Öffnen der Tür zunächst durch einen gekippten Türflügel in die Wohnung hineingreifen muss (vgl. BGH, Beschl. vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; BGH, Urt. vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; Vogel in LK StGB 12. Aufl. § 243 Rdn. 22).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 390/68

    Einstellung des Verfahrens auf Grund fehlenden Eröffnungsbeschlusses -

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 16. Juni 2010 zutreffend ausgeführt hat, liegt in solchen Fällen ein Einsteigen selbst dann nicht vor, wenn der Täter zum Öffnen der Tür zunächst durch einen gekippten Türflügel in die Wohnung hineingreifen muss (vgl. BGH, Beschl. vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; BGH, Urt. vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; Vogel in LK StGB 12. Aufl. § 243 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10
    Soweit das OLG Köln (NStZ-RR 2002, 247) der Ansicht ist, die mit einem Wohnungseinbruch für die Opfer verbundenen psychischen Belastungen dürften auch dann nicht zu Lasten des Täters strafschärfend berücksichtigt werden, wenn psychische Folgen der Tat im Einzelfall festgestellt sind, folgt ihm der Senat nicht.
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2010 (1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374) gehindert.

    An dieser Definition hat der Bundesgerichtshof - bei teilweise abweichender Formulierung - in zahlreichen Entscheidungen festgehalten (neben BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 siehe BGH, Urteile vom 19. Juni 1952 - 4 StR 463/51, LM 1953 Nr. 5: "auf ordnungswidrigem Weg (...) Zugang (...) verschafft"; vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57: "Öffnung war ersichtlich kein ordnungsgemäßer Zugang"; vom 11. März 1960 - 4 StR 574/59, BGHSt 14, 198, 200; vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84, NJW-RR 1986, 103 zu § 1 Nr. 2a der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen: "auf (...) nicht vorgesehene Weise Zugang (...) verschafft').

    Die teleologischen Erwägungen könnten - bei tatsächlich vergleichbarer Gewichtigkeit der Fälle - allenfalls zu der Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles des § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; BT-Drucks. IV/650, S. 402 f.).

  • KG, 28.11.2011 - 1 Ss 465/11

    Öffnen eines Behältnisses mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel durch einen

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Tat eine besondere kriminelle Energie offenbart, aber auch, wenn der Täter besonders listig vorgegangen ist und dadurch eine nicht unerhebliche Beute gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 158, 159; siehe auch BGH NStZ-RR 2010, 374, 375: Betreten eines Hauses durch eine Terrassentür im Erdgeschoss nach Hineingreifen durch den gekippten Türflügel zum Öffnen der Tür).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit);

    Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung:

    Denn Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; Fischer, aaO, § 243 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    Insbesondere liegt darin kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. zu § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB bereits BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 2 StR 39/11, juris; ferner BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 in Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2002 - Ss 171/02, NStZ-RR 2002, 247, 248).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    Kommt es allerdings zu einer Begegnung zwischen beiden, liegt damit schon wegen der dadurch begründeten konkreten Gefährdung für weitere Rechtsgüter ein Anhalt für eine erhebliche, strafschärfend zu bewertende Beeinträchtigung des Tatopfers vor (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375; v. 31. März 2011 - 2 StR 39/11, BeckRS 2011, 8169).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Das Landgericht durfte die konkret festgestellten massiven psychischen Beeinträchtigungen der Geschädigten des Wohnungseinbruchdiebstahls strafschärfend werten (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris; BGH NStZ-RR 2010, 374 [375]).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15700
BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10 (https://dejure.org/2010,15700)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - 2 StR 400/10 (https://dejure.org/2010,15700)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - 2 StR 400/10 (https://dejure.org/2010,15700)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Festhalten im "Schwitzkasten"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 374 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10
    Das Festhalten der Geschädigten im "Schwitzkasten" stellt unter den gegebenen Umständen ein unangemessenes, übles Behandeln dar, das das körperliche Wohlbefinden der Geschädigten nicht nur unerheblich beeinträchtigte (vgl. BGHSt 14, 269, 271).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88

    Bewertung der besonders schwer wiegenden Nachtat innerhalb des Regelstrafrahmens

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 400/10
    a) Die Kammer hat bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 3 StGB vorliegt, die in Betracht kommenden erschwerenden Umstände und Milderungsgründe rechtsfehlerfrei gegeneinander abgewogen (vgl. hierzu BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 2).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Dies stellt eine üble, vom Willen des Angeklagten und seines Mittäters getragene unangemessene Behandlung dar, welche das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt und erfüllt damit den Tatbestand einer körperlichen Misshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 400/10, NStZ-RR 2010, 374 (Ls); Urteil vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404).
  • BGH, 31.10.2018 - 3 StR 432/18

    Anforderungen an die Erheblichkeit von Körperverletzungen bei der Anordnung der

    Die Kammer hat keine Feststellungen dazu getroffen, ob das Würgen für die Geschädigte mit einer Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 223 Rn. 4 mwN; ferner BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 400/10, juris Rn. 3, 6, 14 zum sog. "Schwitzkasten') bzw. mit einer Schädigung der Gesundheit (vgl. Fischer, aaO Rn. 8 mwN) verbunden war.
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 1 RVs 81/13

    Keine körperliche Misshandlung durch bloßes Niederdrücken und Festhalten einer

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15.09.2010 - 2 StR 400/10 - = NStZ-RR 2010, 374 (LS)) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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