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   BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09   

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https://dejure.org/2009,4950
BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09 (https://dejure.org/2009,4950)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - 5 StR 351/09 (https://dejure.org/2009,4950)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09 (https://dejure.org/2009,4950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 62 StGB; § 66 StGB; § 68 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen Ermessens; Urteilsgründe); Verhältnismäßigkeit der Sicherungsverwahrung (straffe Führungsaufsicht als milderes Mittel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer tragfähigen Begründung auch im Hinblick auf die Art und Weise des Gebrauchmachens von Gründen bzgl. einer Ermessensentscheidung gemäß § 66 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Notwendigkeit einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Gefährlichkeit ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 45 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 68b Abs. 1; ; StGB § 176a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer tragfähigen Begründung auch im Hinblick auf die Art und Weise des Gebrauchmachens von Gründen bzgl. einer Ermessensentscheidung gemäß § 66 Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Notwendigkeit einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Gefährlichkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
    Ordnet das Tatgericht die Unterbringung nach § 66 Abs. 3 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen es von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5; BGH NStZ-RR 2004, 12; StraFo 2003, 282, 283).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
    Ordnet das Tatgericht die Unterbringung nach § 66 Abs. 3 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen es von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5; BGH NStZ-RR 2004, 12; StraFo 2003, 282, 283).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
    Ordnet das Tatgericht die Unterbringung nach § 66 Abs. 3 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen es von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5; BGH NStZ-RR 2004, 12; StraFo 2003, 282, 283).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
    Ordnet das Tatgericht die Unterbringung nach § 66 Abs. 3 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen es von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5; BGH NStZ-RR 2004, 12; StraFo 2003, 282, 283).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
    Nur so ist dem Revisionsgericht die - eingeschränkte (vgl. BGH NStZ 1999, 473) - Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessenentscheidung möglich.
  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20

    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern:

    Die maßgeblichen Gründe sind darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 235/19, NStZ-RR 2019, 386, 387 f. [zu § 7 Abs. 2 JGG]; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12 [jeweils zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB]; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66b Rn. 24).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15

    Vergewaltigung (Tateinheit bei mehrfach hintereinander begangenen

    Für die neu zu treffende Maßregelentscheidung weist der Senat darauf hin, dass in Fällen, in denen - wie bei § 66 Abs. 3 StGB - die Anordnung der Sicherungsverwahrung im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters steht, die maßgeblichen Gründe für die tatrichterliche Ermessensentscheidung in den Urteilsgründen darzulegen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Um eine Nachprüfung der Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler durch das Revisionsgericht zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe sowohl erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, als auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43; vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12; Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473; vgl. auch Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn 13 zu § 66 Abs. 2 StGB aF).
  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

    Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12).
  • BGH, 07.07.2021 - 4 StR 546/20

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Die maßgeblichen Gründe hierfür sind darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2021 - 4 StR 304/20 und vom 5. September 2019 - 3 StR 235/19, NStZ-RR 2019, 386, 387 f. (zu § 7 Abs. 2 JGG); Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 15. Oktober 2009 ? 5 StR 351/09; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12 (jeweils zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB); Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66b Rn. 24).
  • BGH, 20.06.2023 - 4 StR 31/23

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Rechtsfehlerhafte

    Dieses Ermessen muss tatsächlich ausgeübt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 4 StR 304/20; Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 235/19, NStZ-RR 2019, 386, 387 f. [zu § 7 Abs. 2 JGG]; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12 [jeweils zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB]; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 66b Rn. 24).
  • BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Ermessensausübung bei § 66 Abs. 3 StGB

    Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438 Rn. 4).
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