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   BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07   

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https://dejure.org/2007,366
BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07 (https://dejure.org/2007,366)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2007 - 1 StR 3/07 (https://dejure.org/2007,366)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 1 StR 3/07 (https://dejure.org/2007,366)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 StPO; § 397 Abs. 1 AO; § 211 StGB; § 261 StPO
    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (Beschuldigtenbegriff; staatliche Ermittlungsmaßnahmen; Maßgeblichkeit der Wahrnehmung des Betroffenen); Verwertungsverbote nach unterlassener oder nicht qualifizierter ...

  • lexetius.com

    StPO § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit von früheren zeugenschaftlichen Angaben durch den späteren und nunmehr von seinem Schweigerecht Gebrauch machenden Angeklagten in derselben Sache; Begründung der Beschuldigteneigenschaft i.S.v. § 136 Strafprozessordnung (StPO) vor Einleitung eines förmlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1; ; StPO § 163a Abs. 4

  • ra.de
  • RA Kotz

    Beschuldigteneigenschaft: Begründung durch Art und Weise der Vernehmung

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Wer Beschuldigter einer Straftat oder Betroffener einer Ordnungswidrigkeit ist muss belehrt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 § 163a Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot bei fehlerhafter Belehrung des Beschuldigten durch Strafverfolgungsbehörden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.7.2007)

    Rechte bei polizeilicher Vernehmung // Beschuldigten-Verhör als Zeuge vor Gericht nicht verwertbar

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 136 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 StPO
    Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (PD Prof. Dr. Mark Deiters, Münster; ZJS 2008, 93)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung?

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 136 Abs. 1 StPO; § 163a Abs. 4 StPO
    Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (Akad. Rat Dr. Sascha Mikolajczyk, Kiel; ZIS 2007, 565)

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Wer Beschuldigter einer Straftat oder Betroffener einer Ordnungswidrigkeit ist muss belehrt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 367
  • NJW 2007, 2706
  • NStZ 2007, 653
  • NStZ 2008, 49 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 67
  • StV 2007, 450
  • JR 2008, 39
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (im Anschluss an BGHSt 38, 214).

    Die Beschuldigteneigenschaft setzt - subjektiv - den Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörde voraus, der sich - objektiv - in einem Willensakt manifestiert (vgl. BGHSt 38, 214, 228; BGH NJW 1997, 1591; Rogall in SK-StPO 41. Lfg.

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).

    d) Da die Verteidigung der Verwertung der Aussagen des Angeklagten vom 26. September und 13. November 2002 rechtzeitig widersprochen hat, zog der Verstoß gegen die Pflicht zur Beschuldigtenbelehrung das Verbot einer Verwertung dieser Aussagen zu Beweiszwecken nach sich (st. Rspr. seit BGHSt 38, 214).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Vielmehr genügt es, dass er die "Verdeckungslage" gleichsam "auf einen Blick" erfasst (vgl. BGHSt 35, 116; BGH NJW 1999, 1039, 1041; Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 184 ff.; zu dem insoweit gleich zu behandelnden Ausnutzungsbewusstsein beim Mordmerkmal der Heimtücke vgl. Senat NStZ-RR 2005, 264, 265), wobei in der Regel ein vorhandenes gedankliches Mitbewusstsein ausreicht (BGH NJW aaO).

    Hinsichtlich der Auswirkung einer affektiven Erregung auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ist - zumal bei uneingeschränkter Schuldfähigkeit - auch zu berücksichtigen, dass eine affektive Erregung ohnehin bei den meisten Tötungsdelikten den Normalfall darstellt (BGH NStZ-RR 2003, 8) und für Verdeckungstötungen sogar typisch ist (vgl. BGH NJW 1999, 1039, 1041).

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob und inwieweit auch ohne Hinweis auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben (sog. qualifizierte Belehrung) eine Heilung der vorausgegangenen fehlerhaften Belehrung in Betracht kommt, wenn der Beschuldigte die Angaben - pauschal - bestätigt (insoweit offen gelassen von BGHSt 47, 172, 175).

    Hinzu kommt, dass diese Belehrungen - anders als die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO - keinen Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation enthielten (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGHSt 47, 172, 174).

  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 382/03

    Mordmerkmale (Verdeckung einer Straftat; Ermöglichung einer Straftat); Affekt;

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein solcher Erregungszustand dementsprechend im Regelfall keinen Einfluss auf die Verdeckungsabsicht (vgl. BGH NJW aaO; Urt. vom 15. Januar 2004 - 3 StR 382/03; zusammenfassend Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 187).
  • BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05

    Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Basierend auf einer - noch - tragfähigen Tatsachengrundlage hat die Kammer insoweit namentlich aus dem Zustand der Ehe und dem Verhältnis des Angeklagten zu seiner Tochter sowie den Persönlichkeiten der Eheleute unter Berücksichtigung der hinsichtlich G. H. festgestellten Tötungshandlungen mögliche Schlüsse gezogen; zwingend brauchen diese nicht zu sein (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurt. vom 21. Februar 2006 - 1 StR 456/05 m.w.N.).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in ihrem Gewicht hinter einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zurückbleibenden Fehlern der Vernehmenden bei Beschuldigtenvernehmungen entschieden hat, ist dann die Verwertbarkeit der Aussage durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (vgl. BGHSt 42, 170, 174; NStZ 2006, 236, 237; NStZ-RR 2006, 181, 182 f.).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Hinsichtlich der Auswirkung einer affektiven Erregung auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ist - zumal bei uneingeschränkter Schuldfähigkeit - auch zu berücksichtigen, dass eine affektive Erregung ohnehin bei den meisten Tötungsdelikten den Normalfall darstellt (BGH NStZ-RR 2003, 8) und für Verdeckungstötungen sogar typisch ist (vgl. BGH NJW 1999, 1039, 1041).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 188/06

    Tötungsvorsatz (Schluss aus objektiven Umständen; voluntatives Vorsatzmoment);

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Insbesondere gebietet der Zweifelssatz nicht, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten - auch hinsichtlich innerer Tatsachen - zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurt. vom 11. Juli 2006 - 1 StR 188/06 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Eine Aufrechterhaltung der wegen der Tötung von J. H. von der Schwurgerichtskammer gemäß § 212 Abs. 2 StGB verhängten lebenslangen Einzelfreiheitsstrafe und der dementsprechenden Gesamtfreiheitsstrafe bei gleichzeitiger Aufhebung des zu Grunde liegenden Schuldspruchs ist nicht möglich (in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 267 Abs. 2 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in ihrem Gewicht hinter einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zurückbleibenden Fehlern der Vernehmenden bei Beschuldigtenvernehmungen entschieden hat, ist dann die Verwertbarkeit der Aussage durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (vgl. BGHSt 42, 170, 174; NStZ 2006, 236, 237; NStZ-RR 2006, 181, 182 f.).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03

    Vorteilsannahme; Beweiswürdigung beim Freispruch (lückenhafte; zu hohe

  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Denn der Vernommene wird hierdurch nicht vorschnell mit einem Ermittlungsverfahren überzogen, das erhebliche nachteilige Konsequenzen für ihn haben kann (vgl. BGH Beschluss vom 18.07.2007, 1 StR 280/07; BGH vom 03.07.2007, 1 StR 3/07).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Soweit sich die Revision unter dem Gesichtspunkt einer unterbliebenen qualifizierten Beschuldigtenbelehrung gegen die Verwertung der vom Angeklagten nach Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO gemachten Angaben wendet, wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen auch unbegründet, weil die Jugendkammer aufgrund der gebotenen Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702, 703; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 14 ff.; vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452) rechtsfehlerfrei ein Verwertungsverbot verneint hat.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Teilweise macht der Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot davon abhängig, dass der Verwertung der betroffenen Information nach ihrer Einführung in die Hauptverhandlung widersprochen wird ("Widerspruchslösung"); ein Angeklagter ohne Verteidiger muss darüber belehrt werden (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ; 50, 272 ; 51, 367 ; 52, 38 ; 52, 110 ; Gössel, in: Löwe- Rosenberg, StPO, Bd. 1, 26. Aufl. 2006, Einl. Abschn. L Rn. 28 ff.).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts (Fortführung von BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367).

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn sie dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 17 ff. mwN; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48 f.; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 9; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11, NStZ-RR 2012, 49 f.; KK/Griesbaum, StPO, 8. Aufl., § 163a Rn. 2).

    Insbesondere ergibt sich aus dem Protokoll nicht, dass aus der Sicht des Vernommenen die Befragung vornehmlich dazu gedient hätte, ihn als Täter einer Straftat zu überführen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 25 ff.; ferner BGH, Urteil vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 292).

    Zudem fehlt bei der Belehrung über das in § 55 Abs. 1 StPO geregelte Auskunftsverweigerungsrecht ein Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 30; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 292 f.; ferner BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 10).

  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Neben dem in die Abwägung einzubeziehenden Gewicht des Verfahrensverstoßes und des Sachaufklärungsinteresses ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betreffende nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung davon ausgegangen ist, von seinen früheren Angaben nicht mehr abrücken zu können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07 = StV 2007, 450, 452).

    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu befinden, ob ein Tatverdacht sich bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person ernstlich als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (st. Rspr.; BGHSt 37, 48, 51 f.; 51, 367, 371; Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).

    Denn der Verstoß gegen die Belehrungspflicht wurde nicht dadurch geheilt, dass der Angeklagte C. anschließend nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt wurde und danach erneut aussagte (BGHSt 51, 367, 376 m. Anm. Roxin JR 2008, 16 ff.).

    aa) Allerdings hätte der Angeklagte C. - was nicht erfolgt ist - bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bisher unterbliebenen Belehrung als Beschuldigter die vorangehende Zeugenaussage unverwertbar sei (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (der 1. Strafsenat ersichtlich unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHSt 22, 129); Diemer in KK-StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27 m.w.N.; Gleß in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 106; Lesch in KMR StPO § 136, Rdn. 28; Roxin aaO S. 17; wohl auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 m.w.N.).

    Deshalb ist in einem solchen Fall die Verwertbarkeit der weiteren Aussagen nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452; krit. dazu Roxin aaO S. 17; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 a.E.).

    Bei einer solchen Abwägung ist zum einen auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes abzustellen und dabei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Vernehmung als Zeuge - wofür hier nichts spricht - in bewusster Umgehung der Belehrungspflichten erfolgt ist; weiter muss das Interesse an der Sachaufklärung Beachtung finden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 aaO; BGHSt 42, 139, 157 (Hörfalle); 47, 172, 179 f.; BGH NJW 2007, 3138, 3142).

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Denn dadurch wird das für ein faires Verfahren konstitutive Recht der Selbstbelastungsfreiheit entwertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 218, 220 ff.; Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 293).

    Deshalb ist der Beschuldigte in diesen Fällen zu Beginn einer späteren Vernehmung durch eine "qualifizierte Belehrung' auf die Unverwertbarkeit seiner früheren Aussage hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, NStZ 2015, 291, 293).

    Im Übrigen ist - wie auch sonst - das staatliche Interesse an der Sachaufklärung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452 - insoweit in BGHSt 51, 367 nicht veröffentlicht; vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 116).

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Polizeiliche Verhaltensweisen wie die Mitnahme eines Befragten zur Polizeiwache, die Durchsuchung seiner Wohnung oder seine vorläufige Festnahme belegen dabei schon ihrem äußeren Befund nach, dass der Polizeibeamte dem Befragten als Beschuldigten begegnet, mag er dies auch nicht zum Ausdruck bringen (BGHSt 38, 214, 228; 51, 367, 370 f.).

    a) Zwar hätte der Angeklagte - den Verfahrensverstoß unterstellt - zu Beginn seiner Beschuldigtenvernehmung durch die Kriminalbeamten L. und R. am 22. August 2008 zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bis dahin unterbliebenen Belehrung die zuvor gemachten Angaben unverwertbar seien (sog. qualifizierte Belehrung; vgl. BGH StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 369 nicht abgedruckt; Senatsbeschluss NStZ 2009, 281).

    Da der Verstoß gegen die Pflicht zur qualifizierten Belehrung nicht dasselbe Gewicht wie der Verstoß gegen die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO hat, ist in einem solchen Fall die Verwertbarkeit der weiteren Aussagen nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH StV 2007, 450, 452; Senatsbeschluss aaO).

  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Das Unterlassen einer Belehrung gemäß § 163a Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bei der Vernehmung am 14. August 2007 führt zu einem Beweisverwertungsverbot für diese Zeugenvernehmung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 220 ff.; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115).

    Dies hätte durch eine qualifizierte Belehrung darüber, dass die vorherige Aussage als Zeuge unverwertbar ist, vermieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 376; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112, 115).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung des Zweifelssatzes beruht (vgl. nur Senatsurt. vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07 - Rdn. 41 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

    Falls der Tatverdacht aber so stark ist, dass die Verfolgungsbehörde anderenfalls (objektiv) willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn der Betroffene ohne Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht vernommen wird (grundlegend BGH, Beschluss vom 27.02.1992 - 5 StR 190/91 = BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463 = ZfS 1992, 176 = StV 1992, 212 = NStZ 1992, 294 = NZV 1992, 242 = wistra 1992, 187; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.06.2009 - 4 StR 170/09 = NJW 2009, 3589 = NStZ 2009, 702 = wistra 2009, 482 = StV 2010, 4 = BGHR StPO § 136 Belehrung 16; BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - 1 StR 280/07 = NStZ 2008, 48.; BGH, Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 = BGHSt 51, 367 = NJW 2007, 2706 = StV 2007, 450 = NStZ 2007, 653 = wistra 2007, 433 = BGHR StPO § 136 Beschuldigter 2 = NStZ 2008, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.08.2010 - 1 Ss Bs 2/10 = VRS 119 [2010], 358 = BA 47 [2010], 420 = OLGSt StPO § 81a Nr. 13).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11

    Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List;

  • LG Köln, 10.01.2013 - 111 Ks 1/12

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes auf der Grundlage von Indizien

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

  • BGH, 31.01.2023 - 5 StR 382/22

    Urteil zum "Mordkomplott von Großenhain" rechtskräftig

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

  • LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,

  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Betrug; Handy; Anpingen

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11

    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff:

  • LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18

    Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl

  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

  • BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14

    Anforderung an die Revisionsbegründung (Darlegungspflichten)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

  • LSG Hessen, 18.12.2008 - L 8 KR 173/05

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen

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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,674
BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,674)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2007 - 1 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,674)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 1 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,674)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO; § 245 Abs. 2 Satz 3 Var. 5 StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 229 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung oder Aufgabe der Wesentlichkeit der Verzögerung; Nachweis: gerichtlich geschaffenes Präklusionsindiz und Auslegung von Verteidigererklärung im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen); ...

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Var. 6, § 245 Abs. 2 Satz 3 Var. 5, § 246 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht; Anforderungen an die Wesentlichkeit einer Verfahrensverzögerung; Anzeichen für ein Bewusstsein von der Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung; Beweisverwertungsverbot aufgrund der ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6; ; StPO § 245 Abs. 2 Satz 3 Var. 5; ; StPO § 246 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Prozessverschleppung, wesentliche Verfahrensverzögerung, Absicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    StPO § 244 Abs. 2, StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6, StPO § 245 Abs. 2 Satz 3 Var. 5, StPO § 246 Abs. 1
    Zum Nachweis der Absicht der Prozessverschleppung; Prozessrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ablehnung von Beweisanträgen / Frist / Prozessverschleppung

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 333
  • NJW 2007, 2501
  • NStZ 2007, 659
  • NStZ 2008, 300 (Ls.)
  • NStZ 2009, 557
  • NStZ-RR 2010, 198
  • NStZ-RR 2010, 66
  • NStZ-RR 2010, 67
  • NStZ-RR 2010, 70
  • NZV 2008, 362 (Ls.)
  • StV 2007, 454
  • StV 2008, 228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
    Es mag dahinstehen, inwieweit prozessual fehlerhaftes Verhalten überhaupt Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben könnte (Senat NStZ 2007, 163, 164).

    "auszuschalten", wird auf die Senatsentscheidungen vom 20. Juni 2006 - 1 StR 169/06 (abgedr. in NStZ 2006, 513) und vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06 (abgedr. in NStZ 2007, 163) verwiesen.

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
    Insbesondere in Haftsachen, die einen großen Teil der erstinstanzlichen Strafverfahren vor den Landgerichten ausmachen, zwingt der Beschleunigungsgrundsatz dazu, dass die Hauptverhandlung so bald und so schnell wie möglich durchgeführt wird (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 672, 676; 2006, 1336, 1337 f.).

    Hat die Haft schon geraume Zeit angedauert, ist von Verfassungs wegen eine straffe Terminierung mit durchschnittlich jedenfalls deutlich mehr als einem Verhandlungstag pro Woche geboten (vgl. BVerfG NJW 2006, 668, 670; 2006, 672, 676; NStZ 2006, 460, 461; Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - Rdn. 64).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 34/82

    Beweisaufnahme - Verschleppungsabsicht - Prozeßverschleppung - Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
    Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof eine wesentliche Verzögerung verneint, wenn der beantragte Zeugenbeweis noch innerhalb der Frist nach § 229 Abs. 1 StPO (so NStZ 1982, 391 (zur Zehn-Tages-Frist)) oder im allein für die Schlussvorträge vorgesehenen Folgetermin, der eine Woche nach der Antragstellung stattfand (so StV 1986, 418, 420), hätte erhoben werden können.

    Soweit dieser Maßstab bisher herangezogen wurde (vgl. BGH NStZ 1982, 391; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 67 m. w. N.), kann daran nicht mehr festgehalten werden, nachdem das 1. JuMoG vom 24. August 2004 (BGBl I 2198) die regelmäßige Unterbrechungsfrist auf drei Wochen verlängert hat.

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Wenngleich der Regierungsentwurf die Verschleppungsabsicht, so wie sie die Rechtsprechung als Ablehnungsgrund definiert hatte (etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333 Rn. 15 ff.; vom 8. Juni 2011 - 3 StR 49/11, NStZ 2011, 646), nicht ausdrücklich aufgriff, ging er unter anderem darauf ein, dass die Neuregelung dem Gericht ein Instrument biete, das Verfahren trotz auf dessen Verzögerung zielender, auf nutzlose Beweiserhebungen gerichteter Beweisanträge effektiv zu fördern.
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    a) Ausweislich seiner dienstlichen Äußerung hatte der Strafkammervorsitzende für seine Fristsetzung die Erwägungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 51, 333, 344) herangezogen.
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    aa) Unter umfassender Würdigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 51, 333, 336 Rdn. 17) hat die Strafkammer die vorstehend aufgezeigten Voraussetzungen für die Ablehnung der Hilfsbeweisanträge wegen Verschleppungsabsicht (vgl. insoweit nur BGHSt 51, 333, 336 Rdn. 15) rechtsfehlerfrei dargelegt.

    Darauf, dass es als Indiz für eine Verschleppungsabsicht gewertet werden kann, wenn Beweisanträge nach Fristablauf gestellt werden (vgl. insoweit auch BGHSt 51, 333, 344 Rdn. 37), waren die Verfahrensbeteiligten hingewiesen worden.

    Ob an der bisherigen Rechtsprechung weiter festzuhalten ist, wonach der Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht nur Anwendung finden kann, wenn die Erhebung des beantragten Beweises das Verfahren wesentlich verzögern würde, braucht daher vorliegend - wenngleich gute Gründe für die Aufgabe der diesbezüglichen Rechtsprechung sprechen (vgl. BGHSt 51, 333, 342 Rdn. 32 ff., BGH StV 2008, 9, 10) - nicht entschieden zu werden.

    Werden Anträge nicht innerhalb der gesetzten Frist gestellt, sind für eine Verschleppungsabsicht des Antragstellers lediglich signifikante Indizien gegeben, wenn dieser die Gründe für die verspätete Antragstellung nicht nachvollziehbar und substantiiert darlegen kann und auch die Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO nicht zur Beweiserhebung drängt (BGHSt 51, 333, 344 Rdn. 37).

    An der Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme und Verbescheidung der Beweisanträge ändert sich nichts (BGHSt 51, 333, 345 Rdn. 38).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    (1) Diese Vorgehensweise führt auch nicht zu einer dem geltenden Strafverfahrensrecht fremden und verfassungsrechtlich bedenklichen "verkappten Präklusion des Beweisantragsrechts" (so aber Beulke/Ruhmannseder, NStZ 2008, S. 300 ).

    Neben den objektiven Voraussetzungen des § 244 Abs. 3, Satz 2, 6. Alt. StPO, wonach die verlangte Beweiserhebung nach Ansicht des Gerichts nichts Sachdienliches zugunsten des Antragstellers erbringen kann und des weiteren geeignet ist, den Abschluss des Verfahrens wesentlich hinauszuzögern (vgl. hierzu jüngst kritisch BGHSt 51, 333 ), muss in subjektiver Hinsicht gerade hinzukommen, dass sich der Antragsteller der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bewusst ist und er ausschließlich die Verzögerung des Verfahrens bezweckt (vgl. BGHSt 51, 333 ; BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08 -, NStZ-RR 2009, S. 21).

    Dass der Antragsteller hierfür, wie teilweise angenommen, etwaige Verteidigungsstrategien offen legen müsste und hierdurch möglicherweise Einbußen in seinem Recht auf freie Verteidigung erleiden könnte (so Beulke/Ruhmannseder, NStZ 2008, S. 300 ; Jahn, JuS 2009, S. 372 ; König, StV 2009, S. 171 ), ist nicht zu beanstanden.

  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    Müsste es alledem stets von Amts wegen nachgehen, würde dies auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der straffen Durchführung der Hauptverhandlung zuwiderlaufen (vgl. nur BGH NJW 2007, 2501, 2504 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Grundsätzlich ist der Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen (BGH NJW 2007, 2647, 2648; BGH NJW 2007, 2501 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 162/09

    Ablehnung eines Beweisantrages allein aufgrund eines zeitlich verzögerten

    Zwar kann der Vorsitzende nach Abschluss der vom Gericht nach Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) für geboten gehaltenen Beweiserhebungen die übrigen Verfahrensbeteiligten unter Fristsetzung auffordern, etwaige Beweisanträge zu stellen (vgl. BGHSt 51, 333, 344; BVerfG - Kammer - Beschl. vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08).

    Besteht nach der Überzeugung des Gerichts aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Substantiierung kein nachvollziehbarer Anlass für die Überschreitung der gesetzten Frist, so darf es - falls nicht die Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO zur Beweiserhebung drängt - grundsätzlich davon ausgehen, dass mit dem Antrag nur die Verzögerung des Verfahrens bezweckt wird (BGHSt 51, 333, 344).

  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in verschiedenen Entscheidungen die Möglichkeit aufgezeigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine Frist zu setzen, in der Beweisanträge zu stellen sind, und eine verspätete Antragstellung als Indiz für eine Verschleppungsabsicht im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 Var. 6 StPO zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 344 f.; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 149/07, NStZ 2007, 716; vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08, BGHSt 52, 355, 361 ff.; vom 10. November 2009 - 1 StR 162/09, NStZ 2010, 161 f.; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, NJW 2010, 592 ff.; vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 (u.a.), NJW 2010, 2036 f.).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Bloße Rechtsfehler, gleich ob sie die Anwendung des Verfahrens- oder des materiellen Rechts betreffen, bilden ohne hinzutretende besondere Umstände grundsätzlich keinen hinreichenden Grund für die Annahme einer Befangenheit (vgl. BGHSt 51, 333; BGH NJW 1998, 2458, 2459; NStZ 2010, 342; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 24 Rdn. 19; Schmitt, in: Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 24 Rdn. 14a).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Will der Beschwerdeführer die Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend machen, erfordert dies grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge (st. Rspr. vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07 m.w.N.; vgl. auch BVerfG Kammerbeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 149/07

    Prozessverschleppung (Indiz, die Frist zur Stellung von Beweisanträgen

  • BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11

    Angriffsrichtung der Verfahrensrüge; Konzentrationsmaxime (Fristen); Ablehnung

  • BGH, 06.06.2013 - 1 StR 581/12

    Ausschließung eines Strafrichters von der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • BGH, 05.03.2008 - 1 StR 648/07

    Aufklärungspflicht und Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen in

  • BGH, 18.09.2008 - 4 StR 353/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung

  • OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11

    Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG bei zweijährigem

  • OLG Nürnberg, 22.05.2014 - 1 Ws 153/14

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgrundsatz in lang dauernden Großverfahren

  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 49/11

    Zurückweisung eines Beweisantrages (Verschleppungsabsicht); Vernehmung eines

  • OLG Nürnberg, 12.05.2015 - 1 Ws 141/15

    Haftbeschwerde gegen die Fortdauer von Untersuchungshaft: Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2249
BGH, 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 (https://dejure.org/2007,2249)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 (https://dejure.org/2007,2249)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 (https://dejure.org/2007,2249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts und Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in ...

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § ... 169 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4; ; GVG § 120 Abs. 1 Nr. 6; ; GVG § 142 a Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 12 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 30; ; StGB §§ 129 ff.; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 2; ; StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306; ; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Eignung, einen Staat erheblich zu schädigen; Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    G-8-Durchsuchungen waren rechtswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundeszuständigkeit bei Vorfeld-Durchsuchung von G8-Gegnern verneint

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 - Durchsuchungen vor dem Gipfeltreffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1012 (Ls.)
  • NStZ 2008, 146
  • NStZ-RR 2010, 67
  • StV 2008, 351
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85; Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).

    Soweit der Beschwerdeführer die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung beanstandet, entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entsprechend § 169 Abs. 1 Satz 2, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 84, 86; NJW 2002, 215, 216).

    Für die Existenz einer solchermaßen durchorganisierten Gruppierung lagen hier zum maßgeblichen Zeitpunkt im Sinne des erforderlichen Verdachts (vgl. BGH NJW 2000, 84, 85; Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) keine ausreichenden Indizien vor.

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Außerdem ist die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung keine besonders intensive Eingriffsmaßnahme; sie kommt im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (vgl. § 81 a Abs. 2, § 81 e Abs. 1, § 81 f Abs. 2 StPO) nur der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328, 329).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Die Beschwerde kann auch nicht ausnahmsweise im Hinblick auf die Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs als statthaft angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1999, 414).
  • BGH, 16.11.2001 - StB 18/01

    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Bei der Beurteilung der besonderen Bedeutung des Falles steht dem Generalbundesanwalt im Ermittlungsverfahren mit dessen sich häufig verändernden Erkenntnisstand grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu, so dass sie im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur einer eingeschränkten Überprüfung auf Vertretbarkeit unterliegt (vgl. BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 3).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Dabei sind in erster Linie die konkreten Tatfolgen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik, insbesondere die Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, daneben aber auch die mögliche Signalwirkung auf potentielle Nachahmungstäter sowie die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Bundesrepublik Deutschland in solchen Staaten, die ihr durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden sind, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 46, 238, 253 f.; BGH NStZ 2002, 447 f.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85; Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

  • BGH, 21.03.2002 - StB 4/02

    Merkmal der besonderen Bedeutung (ausländerfeindliche Brandanschläge;

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist nach bisher in der Rechtsprechung gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3 m. w. N.).

    Auch der Senat hat eine derartige Neubestimmung zunächst grundsätzlich in den Blick genommen, ohne sich indes im Einzelnen hierzu zu verhalten (BGH NJW 2006, 1603); zuletzt hat er jedoch insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen sowie der prozessualen Folgewirkungen Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

    Insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB hat er jedoch vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen, der prozessualen Folgewirkungen sowie des Strafzwecks der §§ 129 ff. StGB in späteren Entscheidungen erhebliche Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; s. auch für die terroristische Vereinigung BGH NJW 2009, 3448, 3460; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Hieraus und aus den weiteren, bereits in den Entscheidungen des Senats vom 20. Dezember 2007 (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3) sowie 14. August 2009 (BGH NJW 2009, 3448, 3460) näher dargelegten Gründen folgt, dass eine "europarechtsfreundliche" Modifikation des bisherigen Begriffs der kriminellen Vereinigung durch die Rechtsprechung nicht möglich ist.

  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In Fällen, in denen keine die Bundesgerichtsbarkeit begründenden Delikte gegeben sind, entfällt die Zuständigkeit allerdings insgesamt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; s. aus neuerer Zeit BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 107 ff.).

    Der Senat hat in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass auch mit Blick auf Rechtsakte der Europäischen Union an dieser Umschreibung einer kriminellen Vereinigung festzuhalten ist und es gegebenenfalls dem Gesetzgeber obliegt, als erforderlich angesehene Modifikationen vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 110 f.; Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 f.).

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    a) Dies ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung (§ 81a StPO) bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07, juris Rn. 45).
  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

    Zur Würdigung von Textvergleichsanalysen zur Autorenbestimmung bei Anonymschreiben (s. dazu auch BGH 20.12.2007 - StB 12/07 u.a. - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351; 11.03.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553).(Rn.185).

    dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.

    Somit sind diesbezüglichen Ausführungen des BfV schon für sich nicht geeignet, Wesentliches zur Begründung eines Tatverdachts gegen die früheren Beschuldigten beizutragen".S. dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.

    151) S. dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20

    Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande

    Eine europarechtsfreundliche Modifikation des Vereinigungsbegriffes sei allein Sache des Gesetzgebers, der allerdings dafür Sorge tragen müsse, dass das "deutsche materielle Strafrechtsgefüge insgesamt in sich stimmig bleibt" (BGH, aaO; vgl. auch Beschluss vom 14.08.2009, 3 StR 552/08, NJW 2009, 3448; Beschluss vom 20.12.2007, StB 12--13/07, 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, NStZ 2008, 146, 147).
  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analysen von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßig Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (BGH, Beschl. vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, Rdn. 33).
  • KG, 23.12.2016 - 7 U 69/15

    Werkverträge mit einem öffentlichen Auftraggeber: Kündigung in der Insolvenz des

    Dies ergibt sich aus Ziffer 3.11 Absätze 3 und 4 HVA-B StB 12-02/03-06 in Verbindung mit den Grundsätzen von Treu- und Glauben, insbesondere der Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Klägerin (§§ 241 Abs. 2; 305 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. Ziffer 3.11 Abs. 3 und 4 Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B StB), 2. Fortschreibung, Stand Dezember 2002 und Stand 2006, Deutscher Bundes-Verlag, Bonn).

    Die Parteien hatten nicht nur die Anwendung der VOB/B 2002 oder 2006 auf die Verträge vereinbart, sondern auch die Verwaltungsrichtlinien des HVB-B StB 12-02/03-06 als Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß § 305 BGB in den Vertrag einbezogen.

    Gemäß der Ziffer 3.11. Absätze 3 und 4 des HVB-B StB 12-02/06 soll nämlich die Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 8 Nr. 2 VOB/B 2002/2006 im Allgemeinen erst dann ausgesprochen werden, wenn der Auftragnehmer auch seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß ausführt (Absatz 3).

    Unter Berücksichtigung der Vertragsgestaltung, insbesondere der Einbeziehung des HVA-B StB 12-02/03-06 und des Umstandes, dass die Verträge mit den Pflegearbeiten auch Elemente von Dauerschuldverhältnissen (§§ 611 ff. BGB), enthielten, durfte die Beklagte der Klägerin am 24.08.2009 und am 27.08.2009 nicht insolvenzbedingt kündigen.

  • BGH, 10.11.2016 - StB 33/16

    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben;

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

  • BGH, 23.08.2023 - StB 48/23

    Verwerfung der Beschwerde; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der

  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

  • BGH, 03.05.2023 - StB 10/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

  • KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07

    Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung: Einstufung der PKK als

  • LG Köln, 15.10.2020 - 101 Qs 64/20
  • LG München I, 08.02.2018 - 4 Qs 17/17

    Rechtmäßige Durchsuchungsanordnung

  • LG München I, 08.02.2018 - 4 Qs 16/17

    Beschwerde gegen einen Beschluss wegen Durchsuchung und Beschlagnahme

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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3700
BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07 (https://dejure.org/2007,3700)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2007 - 1 StR 304/07 (https://dejure.org/2007,3700)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2007 - 1 StR 304/07 (https://dejure.org/2007,3700)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 136 StPO; § 136a StPO; Art. 6 EMRK
    Verbotene Vernehmungsmethoden (Täuschung über den untersuchten Tatvorwurf; Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils; "Pfleger von Sonthofen"); Recht auf ein faires Verfahren (kein Gebot der Zwischenentscheidung über ein behauptetes Verwertungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte erste Vernehmung eines Beschuldigten; Begriff des "erkennenden Richters" im Sinne von § 28 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 27; ; StPO § 28 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 28 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 136; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 136a; ; StPO § 336 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 136 Abs. 1 § 257
    Keine Pflicht zur Entscheidung über einen Verwertungswiderspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof verwirft Revision des Krankenpflegers der Klinik in Sonthofen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 719
  • NStZ-RR 2010, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 24.09.1998 - 1 Ws 189/98

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidungen über als unbegründet verworfene

    Auszug aus BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07
    Die zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Mitglieder dieser Strafkammer sind nicht mehr "erkennende Richter" im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie über das jeweilige Ablehnungsgesuch entschieden haben (vgl. OLG München, Beschl. vom 22. September 2006 - 3 Ws 748/06 - in dieser Sache; OLG Hamburg NStZ 1999, 50 und OLG Dresden, Beschl. vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 -, www.juris.de).
  • OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94
    Auszug aus BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07
    Die zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Mitglieder dieser Strafkammer sind nicht mehr "erkennende Richter" im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie über das jeweilige Ablehnungsgesuch entschieden haben (vgl. OLG München, Beschl. vom 22. September 2006 - 3 Ws 748/06 - in dieser Sache; OLG Hamburg NStZ 1999, 50 und OLG Dresden, Beschl. vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 -, www.juris.de).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20

    Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines

    Beschränkt sich der Widerspruch darauf, die Unverwertbarkeit eines Beweismittels geltend zu machen, bedarf es keiner Bescheidung in der Hauptverhandlung; die Frage der Verwertbarkeit kann der Schlussberatung vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2007 - 1 StR 304/07, NStZ 2007, 719; vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 462/10; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 2025/07

    Fairness des Verfahrens (kein Anspruch auf Zwischenentscheidung über das

    Die Strafprozessordnung selbst kennt einen solchen Zwischenbescheid nicht und auch die fachgerichtliche Rechtsprechung lehnt einen Anspruch des Angeklagten auf Erlass eines derartigen Zwischenbescheids ab (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2007 - 1 StR 304/07 -, NStZ 2007, S. 719 in dieser Sache).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Diese Eigenschaft endet indes, wenn er über das Ablehnungsgesuch entschieden hat (vgl. BGH NStZ 2007, 719; OLG Dresden a.a.O.; OLG Hamburg NStZ 1999, 50; Meyer-Goßner, § 28 StPO Rdn. 6).
  • KG, 21.03.2013 - 2 Ws 121/13

    Ablehnung von Gerichtspersonen: Erkennender Richter bei Ablehnungsgesuchen wegen

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob der zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufene Richter dann nicht mehr erkennender Richter ist, wenn er über das Ablehnungsgesuch entschieden hat (vgl. BGH NStZ 2007, 719).
  • OLG Jena, 20.12.2007 - 1 Ws 466/07

    Richterablehnung

    Das ist bezüglich Richter am Landgericht P., wie oben ausgeführt, nicht mehr der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2007, 1 StR 304/07 bei Juris; OLG Hamburg, NStZ 1999, 50; OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.1995, 1 Ws 193/94, bei Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5157
BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2007,5157)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2007,5157)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, 4 StR 36/06 (https://dejure.org/2007,5157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § ... 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 31 Abs. 1 StPO; § 51 Abs. 1 BZRG
    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers (konkludente Bestellung des Wahlverteidigers nach Mandatsniederlegung zum Pflichtverteidiger); Ablehnungsgesuch gegen Schöffen (Besorgnis der Befangenheit: teilweise Kenntnisnahme von einem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkludente Beiordnung eines Pflichtverteidigers - Erforderlichkeit einer dienstlichen Äußerung eines abgelehnten Schöffen oder Richters - Grundlagen für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen

  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § ... 26 Abs. 3; ; StPO § 31 Abs. 1; ; StPO § 31 Abs. 3; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 46 Abs. 2 Satz 1; ; BZRG § 51 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 141 Abs. 4 § 26 Abs. 3
    Konkludente Bestellung eines Pflichtverteidigers; fehlende dienstliche Stellungnahme eines Schöffen zum Ablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 117
  • NStZ-RR 2010, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt es für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines Schöffen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 2 StPO nicht darauf an, ob der abgelehnte Schöffe tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122, 129 zu § 19 BVerfGG).
  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Damit ist der - ohnehin unstatthafte (vgl. BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1) - Wiedereinsetzungsantrag gegenstandslos.
  • BFH, 10.01.2007 - X B 78/06

    Zurückweisung einer Richterablehnung durch gesonderten Beschluss als

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Eine Äußerung des abgelehnten Schöffen ist, ebenso wie die eines abgelehnten Richters, nur zu Tatsachen erforderlich (vgl. BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a - SB 18/06 zu § 202 SGG i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO; BFH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - X B 78/06 zu § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Damit ist der - ohnehin unstatthafte (vgl. BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1) - Wiedereinsetzungsantrag gegenstandslos.
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Da die dienstliche Äußerung gemäß § 26 Abs. 3 StPO allein der weiteren Sachaufklärung dient, ist sie verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 zu § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Damit hat der Vorsitzende, was für eine Pflichtverteidigerbestellung ausreicht (vgl. BGHR StPO § 141 Bestellung 2; Meyer-Goßner aaO § 141 Rdn. 7 m.N.), konkludent zum Ausdruck gebracht, dass der Verteidiger dem Angeklagten beigeordnet wird, denn einer Entscheidung über die Erforderlichkeit der Reise eines Verteidigers im Feststellungsverfahren nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG bedarf es nur dann, wenn dieser zum Beistand des Angeklagten bestellt worden ist.
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Damit ist der - ohnehin unstatthafte (vgl. BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1) - Wiedereinsetzungsantrag gegenstandslos.
  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen

    Auszug aus BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
    Damit ist der - ohnehin unstatthafte (vgl. BGHSt 17, 94, 95; 23, 102, 103; 25, 89, 91; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1) - Wiedereinsetzungsantrag gegenstandslos.
  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der

    Einer dienstlichen Äußerung nach § 26 Abs. 3 StPO bedurfte es nicht, da der zur Besorgnis der Befangenheit führende Sachverhalt eindeutig feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, NStZ 2008, 117).
  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

    Da die dienstliche Äußerung nämlich allein der weiteren Sachaufklärung dient, ist sie verzichtbar, wenn der der Entscheidung zugrunde zu legende Sachverhalt geklärt ist (BGH 4 StR 236/07; ebenso BVerwG 3 B 182/05 zu §§ 54 VwGO, 44 ZPO).
  • OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16

    Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer

    Die Verteidigung hat die Ablehnungsgesuche allein mit solchen Umständen begründet (angebliche Unzuständigkeit der 8. Strafkammer, unzureichende Begründung dieser Entscheidung, Mitwirkung bereits in anderer Sache erfolgreich abgelehnter Richter der 8. Strafkammer an dieser Entscheidung), die im Tatsächlichen akten- bzw. sogar senatskundig und somit einer rechtlichen Überprüfung durch den Senat zugänglich sind, ohne dass es dafür noch auf eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter, die sich ohnehin nur zu den im Ablehnungsgesuch vorgebrachten Tatsachen verhalten soll, ankäme (vgl. zur Entbehrlichkeit der dienstlichen Äußerung bei klarem Sachverhalt auch BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07 -, juris = NStZ 2008, 117).
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 654/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurückweisung der

    Der Einholung einer dienstlichen Stellungnahme bedurfte es nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2007 ? 4 StR 236/07, NStZ 2008, 117).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11

    Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder

    Für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit nach § 24 Abs. 2 StPO kommt es nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BGH, Beschl. v. 24.07.2007, Az. 4 StR 236/07, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

    Im vorliegenden Fall zeigen die Ausführungen der beteiligten Richter im Beschluss vom 5. Februar 2019, die überzeugen, mit der Aktenlage im Einklang stehen und insofern auch dienstliche Stellungnahmen entbehrlich machen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07, juris; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 26 Rn 14), dass ein schlichtes Versehen vorlag.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2007 - 3 StR 349/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17215
BGH, 13.09.2007 - 3 StR 349/07 (https://dejure.org/2007,17215)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - 3 StR 349/07 (https://dejure.org/2007,17215)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - 3 StR 349/07 (https://dejure.org/2007,17215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 67
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