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   OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09   

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OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 (https://dejure.org/2009,5322)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 (https://dejure.org/2009,5322)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09 (https://dejure.org/2009,5322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: (Un-)Zumutbarkeit der Weisung, jeglichen Konsum von Rauschmitteln zu unterlassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG; § 56c Abs. 1 S. 2 StGB; § 68b Abs. 1 StGB; § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB
    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht [Abstinenz von Alkohol und Betäubungsmitteln]

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht [Abstinenz von Alkohol und Betäubungsmitteln]

  • Judicialis

    StGB § 56 c Abs. 1 S. 2; ; StGB § 68 b Abs. 1; ; StGB § 68 b Abs. 1 Nr. 10

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Grenzen von Weisungen in der Führungsaufsicht (Alkoholverbot)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht [Abstinenz von Alkohol und Betäubungsmitteln]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    So kann man sich irren…, oder einen Verein werden wir nicht gründen können.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 91
  • StV 2010, 495
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08

    Zulässigkeit von Weisungen; Widerruf

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09
    Sie ist auch Ausdruck der Gemeinschaftsgebundenheit des Betroffenen, welche die Einschränkung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1993, 3315; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 220 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09
    Bei anerkannt suchtabhängigen Personen, die nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnten, wird eine Weisung, jeglichen Konsum von Rauschmitteln zu unterlassen, nicht erteilt werden dürfen, weil es in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehlen wird (vgl. hierzu OLG Dresden, 2 Ws 291/09 vom 13.07.2009; OLG Celle, 1. Senat, 1 Ws 462/09 vom 14.09.2009; Leipziger Kommentar/Hendrik Schneider, 12. Aufl., StGB, Rn. 36 zu § 68 b StGB; Ursula Schneider, NStZ 2007, 441, 443).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1984 - 3 Ws 68/84

    Gerichtliche Weisung; Alkoholkranker Täter; Alkoholgenuß

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09
    Sie ist auch Ausdruck der Gemeinschaftsgebundenheit des Betroffenen, welche die Einschränkung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1993, 3315; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 220 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09
    Sie ist auch Ausdruck der Gemeinschaftsgebundenheit des Betroffenen, welche die Einschränkung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1993, 3315; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 220 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    (5) Anders verhält es sich demgegenüber im Fall eines nicht- oder erfolglos therapierten langjährigen Suchtkranken (vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen der Rechtsprechung: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009 - 2 Ws 568/10 -, NStZ-RR 2011, S. 62 ; OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 90/12 [richtig: I Ws 90/12 - d. Red.] -, NStZ-RR 2012, S. 222; OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 Ws 488/11 u.a. -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19. Juli 2012 - 1 Ws 509/12, 1 Ws 511/12 -, StV 2013, S. 168 ; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 2 Ws 228/09 -, NStZ-RR 2010, S. 91 ; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -, NJW 2009, S. 3315 ).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Nach Ansicht des Senats ist eine solche Weisung erst dann zulässig und - wenn überhaupt - sinnvoll, sofern eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen worden sei; anderenfalls verstoße die Abstinenzweisung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. Senat, NJW 2009, 3315, 3316; ebenso OLG Celle, NStZ-RR 2010, 91, 92; zustimmend etwa Fischer, StGB 61. Aufl., § 68 b Rdnr. 12 b).
  • OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16

    Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem

    Bei Personen, die eine langjährige, nicht erfolgreich therapierte Suchtmittelabhängigkeit (hier: betreffend Heroin) aufweisen, hat die Prüfung der Zumutbarkeit besonders sorgfältig zu erfolgen (vgl. OLG Celle, 2 Ws 228/09, Beschluss vom 16.10.2009).

    Dieses ist zumindest bei Personen, die langjährige, nicht erfolgreich therapierte Suchtmittelabhängigkeit aufweisen, fraglich (vgl. OLG Celle, 2 Ws 228/09, vom 16.10.2009, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 6/17

    Strafverfahren: Abstinenzweisung im Bewährungsbeschluss

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Unzumutbarkeit einer auf § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB gestützten Abstinenzweisung im Rahmen der Bewährungsaussetzung nach anderen Maßstäben als eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB im Rahmen der Führungsaufsicht zu beurteilen ist, an die wegen der Möglichkeit, einen Verstoß mit einer neuen Strafe zu sanktionieren (§ 145a StGB), erhöhte Anforderungen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu stellen sind (BVerfG NJW 2016, 293; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91; OLG Dresden NJW 2009, 3315).
  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 Ws 34/15

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ohne sofortige Freilassung zur Erprobung

    Die Weisung, keinen Alkohol und keine illegalen Betäubungsmittel zu konsumieren, beruht auf § 56c Abs. 1 StGB und ist im Rahmen der Bewährungsaufsicht zulässig (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2009, Az.: 2 Ws 228/09, NStZ-RR 2010, 91).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: "Abstinenzweisung" gegenüber einem

    b) Gegenüber einem - wie hier - langjährig und manifest suchtkranken Verurteilten, der bislang nicht oder nicht erfolgreich behandelt werden konnte, scheidet eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB hingegen nach vom Senat für zutreffend erachteter Auffassung aus, da sie an die Lebensführung des Verurteilten unzumutbare Anforderungen stellen würde (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315, 3316; OLG Celle NStZ-RR 2010, 91 f. - Rn. 6 ff. nach juris; Schneider, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 68b Rn. 12, 12b; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.; LK-Schneider/StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 36; a. A.: OLG Köln NStZ.RR 2011, 62 f. - Rn. 10 ff. nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222 f. - Rn. 15 ff. nach juris; differenzierend: OLG Hamm, a. a. O., das auf die Umstände des Einzelfalls abstellen will; OLG München NStZ-RR 2012, 324 f. - Rn. 12 nach juris, das eine Abstinenzweisung bei Unfähigkeit zur Ab-stinenz für unzumutbar hält, Abstinenzfähigkeit aber bei einem Heroinabhängigen bejaht, der im Strafvollzug abstinent war und hierzu auch "in einer geschützten Umgebung bei lebensbegleitender Therapie" in der Lage wäre; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.06.2014 - 3 Ss 76/14, Rn. 3 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2024 - 7 Ws 244/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte steht, ist einem manifest suchtkranken Verurteilten, der nicht erfolgreich behandelt werden konnte, das durch eine Abstinenzweisung Abverlangte in der Regel nicht zumutbar (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 Ws 570/17 = BeckRS 2017, 146245 Rn 5; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09 = NStZ-RR 2010, 91).
  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Die in der Beschwerde angesprochenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle - 1 Ws 462/09 und 2 Ws 228/09 - sowie Dresden - 2 Ws 291/09 - sind für die Konstellation im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 218/23

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte steht, ist einem Manifest suchtkranken Verurteilten, der nicht erfolgreich behandelt ist, das durch eine Abstinenzweisung Abverlangte in der Regel nicht zumutbar (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 20. Januar 2022 - 3 Ws 736+737/21 und vom 6. Juni 2019 - 3 Ws 326/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 Ws 570/17 = BeckRS 2017, 146245 Rn 5; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09 = NStZ-RR 2010, 91).
  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2017 - 1 Ws 316/17

    Führungsaufsicht: Weisung der Drogenabstinenz an einen Suchtkranken

  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

  • KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20

    Strafvollstreckung: Pflichtverteidigerbestellung bei Erteilung umfangreicher

  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • OLG Naumburg, 17.12.2019 - 1 Ws (s) 451/19

    Zumutbarkeit von Weisung zur Unterlassung von Rauschmittelkonsum

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 Ws 395/12

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheit der Weisungen

  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

  • OLG München, 21.06.2011 - 1 Ws 488/11

    Strafvollstreckungsverfahren: Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht bei

  • KG, 11.05.2020 - 2 Ws 4/20

    Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

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