Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 20 Abs 2 GG, Art 33 Abs 4 GG
Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts im Maßregelvollzug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilprivatisierung des Maßregelvollzugs; Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts
- Wolters Kluwer
Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts im Maßregelvollzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilprivatisierung des Maßregelvollzugs; Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 12.02.2009 - 7a StVK 78/08
- OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 3 Ws 239/09
- OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09 (StVollz)
- BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 133/10
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
- BVerfG, 17.08.2012 - 2 BvR 133/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Ausgehend vom Volk als Träger und Inhaber der Staatsgewalt folgt aus dem Demokratieprinzip nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, dass die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben und die Ausübung staatlicher Befugnisse einer Legitimation bedürfen, die sich auf das Volk selbst zurückführen lässt (BVerfGE 93, 37ff, m.w.N.).Dabei ist das zu fordernde Niveau der demokratischen Legitimation desto höher, je intensiver die grundrechtliche Relevanz des amtlichen Handelns ist (BVerfGE 93, 37, 73).
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ausnahmen von dieser Regel zulässig seien und eine Verletzung des Art. 33 Abs. 4 GG erst dann vorliege, wenn die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen würde (BVerfGE 9, 268, 284 = NJW 1959, 1171). - BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75
Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Die Entscheidung, welche Aufgaben ausnahmsweise auch von nichtbeamteten Personen wahrgenommen werden können, ist allerdings in erster Linie dem Gesetzgeber zu überlassen (vergl. BVerwGE 57, 55, Urteil vom 27.10.1978).
- LG Flensburg, 02.03.2005 - 6 T 1/05
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Die teilweise vertretene Auffassung, finanzielle Erwägungen könnten eine Ausnahmeregelung nicht begründen (z.B. LG Flensburg, Beschluss vom 02.03.2005, 6 T 1/05, wonach "allgemeine Kostengesichtspunkte" jedenfalls im Bereich des Maßregelvollzuges nicht ausreichen sollen) ist angesichts dessen, dass nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind und der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung auch die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Gegenstand hat (HessStGH Urteil vom 27.04.1994, NVwZ-RR 1994, 678) wenig überzeugend. - OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05
Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Bei Vorliegen solcher Aufsichts- und Weisungsmöglichkeiten kann eine fehlende personelle Legitimation ausgeglichen werden (so auch grundsätzlich Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 19.10.2005, 2 W 120/05; a.A. der Niedersächsischen Staatsgerichtshof, nach dem die durch die Fachaufsicht vermittelte sachlich-inhaltliche Legitimation im Bereich des Maßregelvollzugs eine fehlende personelle Legitimation nicht auszugleichen vermag, da eine effektive Fachaufsicht nur geeignet sei, eine geminderte, personelle Legitimation zu kompensieren, um insgesamt ein ausreichendes Legitimationsniveau zu erreichen; Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 17.10.2008, StGH 2/07, S. 34). - OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
Sonderabfall; Zentrale Stelle für Sonderabfälle; Niedersächsische Gesellschaft …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Eine aufgrund sachlicher Erwägungen vorgenommene Beleihung mit der Konsequenz der Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse auch durch Nichtbeamte ist daher hinzunehmen (vergl. z.B. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 15.01.2002; Haug, NVwZ 1999, 816, der einschränkend einen sachlich "zwingenden" Grund fordert; OVG Lüneburg , Beschluss vom 21.07.1997, 7 K 7532/95, NdsVBl 1998, 16; Bonk, JZ 2000, 435, 439). - StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09
Die teilweise vertretene Auffassung, finanzielle Erwägungen könnten eine Ausnahmeregelung nicht begründen (z.B. LG Flensburg, Beschluss vom 02.03.2005, 6 T 1/05, wonach "allgemeine Kostengesichtspunkte" jedenfalls im Bereich des Maßregelvollzuges nicht ausreichen sollen) ist angesichts dessen, dass nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind und der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung auch die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Gegenstand hat (HessStGH Urteil vom 27.04.1994, NVwZ-RR 1994, 678) wenig überzeugend.
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
Das Oberlandesgericht verwarf mit angegriffenem Beschluss vom 8. Dezember 2009 (NStZ-RR 2010, S. 93 ff.) die Rechtsbeschwerde als unbegründet. - BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 133/10
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
unmittelbar gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2009 - 3 Ws 239/09 (StVollz) -, b) den Beschluss des Landgerichts Marburg vom 12. Februar 2009 - 7a StVK 78/08 -, II. mittelbar gegen § 5 Abs. 3 HessMaßrVollzG. - OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Ws 851/09
Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Entzug der erteilten Erlaubnis zum Besitz von …
Die dem widersprechende Auffassung des OLG Frankfurt am Main (NStZ-RR 2010, 93), wonach Aufsichts- und Weisungsmöglichkeiten eine fehlende personelle Legitimation auszugleichen vermögen, überzeugt nicht.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Art .19 GG
Überprüfung, Rechtmäßigkeit, Erledigung, Fachgericht - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Rechtschutzes eines durch Art und Weise des Vollzugs einer Freiheitsstrafe schwerwiegend im Schutzbereich seiner Grundrechte betroffenen Gefangenen
- Judicialis
StVollzG § 109 ff.; ; StVollzG § 115 Abs. 3; ; StVollzG § 121 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen - 62 StVK S 121/09
- OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 442
- NStZ-RR 2010, 93 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch …
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09
Ein Strafgefangener, der durch die Art und Weise des Vollzugs einer Freiheitsstrafe schwerwiegend im Schutzbereich seiner Grundrechte betroffen ist, dürfe nicht darauf verwiesen werden, erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde effektiven Grundrechtsschutz einzufordern, sofern das Prozeßrecht eine weitere fachgerichtliche Instanz eröffne (Beschluss vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01; vgl. auch Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 527/99). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09
Ein Strafgefangener, der durch die Art und Weise des Vollzugs einer Freiheitsstrafe schwerwiegend im Schutzbereich seiner Grundrechte betroffen ist, dürfe nicht darauf verwiesen werden, erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde effektiven Grundrechtsschutz einzufordern, sofern das Prozeßrecht eine weitere fachgerichtliche Instanz eröffne (Beschluss vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01; vgl. auch Beschluss vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 527/99).
- BayObLG, 07.09.2020 - 203 StObWs 311/20
Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Strafgefangenen auf Arbeitszuweisung
Gleiches gilt, wenn der Strafgefangene schon vor seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 109 ff. StVollzG das Zivilgericht angerufen hat, auch durch einen PKH-Antrag (OLG Naumburg…, Beschluss vom 11.12.2017, Az.: 1 Ws (RB) 58/17, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2009, Az.: 1 Vollz (Ws) 463/09, juris Rn. 9;… Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 115 Rn. 8;… Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 12. Kap. Abschn. I Rn. 18;… BeckOK Strafvollzug Bund / Euler, 17. Ed., 01.02.2020, StVollzG § 115 Rn. 16). - LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13 80 hat die Rechtsprechung u.a. einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bejaht, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht (BVerfG, NJW 2001, 137, 138), etwa bei der Frage einer beengten Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 93) oder hinsichtlich der Verhängung von Arrest im Wege des Disziplinarverfahrens als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung (BVerfG, NStZ-RR 2004, 220).