Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 06.01.2011

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10274
OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10 (https://dejure.org/2010,10274)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10 (https://dejure.org/2010,10274)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 2 Ws 567/10 (https://dejure.org/2010,10274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Wahlanwalt, nicht ortsansässig, Reisekosten

  • openjur.de

    §§ 304, 464b Satz 3, 311 Abs. 2 StPO
    Bei der Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach StPO-Grundsätzen

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der StPO-Grundsätze bei einer Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b Strafprozessordnung (StPO); Auslagenersatz und Reisekostenerstattung eines Wahlverteidigers bei möglicher Bestellung dieses Wahlverteidigers auch als Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464b S. 3; StPO § 304; StPO § 311 Abs. 2
    Besetzung des Beschwerdegerichts im Verfahren der Kostenfestsetzung nach § 464b StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 464b S. 3; StPO § 304 ; StPO § 311 Abs. 2
    Besetzung des Beschwerdegerichts im Verfahren der Kostenfestsetzung nach § 464b StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10
    Zum einen handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (vgl. etwa BGH NJW 2003, 898 zu § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO; Zöller, ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 13 m.w.N.; auch OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10
    Auch bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464 b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Meinung nach StPO - Grundsätzen (vgl. BGH NJW 2003, 763; OLG Köln NStZ-RR 2010, 31 f; Meyer-Goßner, a.a.O. § 464 b Rdn. 6 ff).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2000 - Ws 645/00
    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen eine hiervon abweichende Auffassung vertreten und es für sinnvoll erachtet hat, wegen § 464 b S. 3 StPO auch für die Beschwerde die Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2001, 224 zur Beschwerdefrist), hält er hieran nicht mehr fest.
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10
    Auch bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464 b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Meinung nach StPO - Grundsätzen (vgl. BGH NJW 2003, 763; OLG Köln NStZ-RR 2010, 31 f; Meyer-Goßner, a.a.O. § 464 b Rdn. 6 ff).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14

    Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des

    Für die Entscheidung ist somit nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Das Gleiche muss aber dann gelten, wenn eine Bestellung als Pflichtverteidiger zwar nicht erfolgt ist, die Voraussetzungen hierfür aber vorgelegen hätten, denn der Beschuldigte soll mit der Beiordnung des Verteidigers seines Vertrauens demjenigen gleichgestellt werden, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 2 Ws 567/10, juris Rn. 13; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2014, 1 Ws 162/14, juris Rn. 13).
  • OLG Celle, 14.11.2019 - 3 Ws 323/19

    Abschließender Charakter der Gebührenbestimmung als Gestaltungsrecht

    Die Vorschrift des § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet insoweit nach herrschender Auffassung, welche auch der Senat vertritt, keine Anwendung (vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 21. September 2015 - 2 Ws 148/15 - und vom 8. August 2016 - 1 Ws 382/16, OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226; KK-Gieg StPO 7. Aufl. § 464b Rn. 4b; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 464b Rn. 7; jew. mwN).
  • OLG Rostock, 20.04.2016 - 20 Ws 80/16

    Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen den Ansatz der vom Verurteilten an die

    Die vom Verfahrensbevollmächtigten zur Bekräftigung seiner abweichenden Auffassung angeführten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen (OLG Celle StV 2001, 635; OLG Hamm Rpfleger 2004, 732; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160; OLG Nürnberg NStZ-RR 2011, 127; OLG Jena JurBüro 2012, 148) betreffen allesamt das hier nicht einschlägige Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO.
  • OLG Nürnberg, 20.05.2014 - 2 Ws 225/14

    Wahlverteidigergebühren des Pflichtverteidigers: Geltendmachung gegen die

    Für die Entscheidung ist somit nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V.m. § 568 Satz 1 ZPO der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13

    Vergütung des Nebenklägervertreters bei Abschluss eines zivilrechtlichen

    Für die Entscheidung ist somit nicht der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 3 Ws 41/12

    Spruchkörperbesetzung bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen

    Dies gilt aber nur soweit, als die Strafprozessordnung eine Regelungslücke aufweist und die zivilrechtliche Regelung mit den Grundsätzen des Strafprozesses überhaupt in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH NStZ 2003, 322; OLG Nürnberg NStZ-RR 2011, 127 , OLG K arlsruhe NStZ-RR 2000, 254; KG Rpfleger 2000, 38; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 126; Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 464b StPO Rn. 6 ff).
  • OLG Celle, 06.05.2019 - 3 Ws 136/19

    Freispruch, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, Kostenerstattung

    Über das Rechtsmittel hat der Senat in der für Strafsachen vorgeschriebenen Dreierbesetzung zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226 [OLG Nürnberg 06.12.2010 - 2 Ws 567/10] ; KK-Gieg StPO 7. Aufl. § 464b Rn. 4b; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 464b Rn. 7; jew. mwN).
  • OLG Bremen, 16.02.2015 - 1 Ws 1/15

    Gültigkeit einer gesetzeswidrigen Kostengrundentscheidung über die notwendigen

    Ein Rückgriff auf die Regelung der Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO scheidet daher aus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10 -, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2009 - 2 Ws 270/09 -, juris Rn. 30 f.; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, 2013, § 464b Rn. 4a).
  • LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

    Wenn der auswärtige Verteidiger gemäß §§ 141, 142 StPO als Pflichtverteidiger hätte bestellt werden können, dürfen seine als Wahlverteidiger geltend gemachten Auslagen dahinter nicht zurückbleiben (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 12.10.2017 ,1 Ws 140/17, BeckRS 2017, 129463; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226).
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

  • LG Chemnitz, 07.07.2011 - 2 Qs 113/11

    Rahmengebühr, angemessene Gebühr, Bußgeldverfahren

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Rechtsprechung
   AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8838
AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10) (https://dejure.org/2011,8838)
AG Bremen, Entscheidung vom 06.01.2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10) (https://dejure.org/2011,8838)
AG Bremen, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 82 Ls 230 Js 8347/10 (8/10) (https://dejure.org/2011,8838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Umfangs der zu fertigenden Kopien eines Aktenbestandteils während eines Prozesses nach der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    RVG § 2 Abs. 2 VV
    Bemessung des Umfangs der zu fertigenden Kopien eines Aktenbestandteils während eines Prozesses nach der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 Ws 453/01

    Erstattung von Fotokopierkosten und Aktenversendungspauschale an den

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    Dies bedeutet für den Fall, dass der Verteidiger den gesamten Akteninhalt hat ablichten lassen, dass grundsätzlich auch diese Entscheidung vom Ermessen des Verteidigers gedeckt ist und eine Kürzung der geltend gemachten Kopierkosten nur dann gerechtfertigt ist, wenn konkret der Nachweis erbracht werden kann, dass auch aus der Sicht des Verteidigers einzelne Ablichtungen für eine sachgerechte Verteidigung in keinem Fall erforderlich waren (OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178)).

    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).

  • AG Wuppertal, 23.12.1998 - 85 Ls 6 Js 1068/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Dokumentenpauschale

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).
  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    In diesem Zusammenhang ist dem Umfang der Strafakte und dem Zeitraum der Akteineinsichtsgewährung Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 359 ; OLG Düsseldorf StV 2003, 177 (178), AG Wuppertal StraFo 1999, 285 ).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    Es kann in Extremfällen einer überlanger Verfahrensdauern im Fall der Verurteilung zur Kompensation die Feststellung geboten sein, dass ein zu beziffernder Teil der Strafe als vollstreckt gilt (BGH NJW 2008, 860 ).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2010 - 1 Ws 324/10

    Rechtsanwaltskosten: Vollständige Ablichtung einer Gerichtsakte

    Auszug aus AG Bremen, 06.01.2011 - 82 Ls 8/10
    Insbesondere ist zu berücksichtigen, inwieweit eine Prüfung der einzelnen Seiten einer Gerichtsakte auf Ablichtungsbedürftigkeit zumutbar ist (OLG Nürnberg StraFo 2010, 396).
  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).

    Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auch das Kopieren bereits übersandter Schriftstücke kann nicht von vornherein pauschal beanstandet werden; beim Zwischenschritt der Ausfertigung bzw. Abschrift treten gelegentlich Übertragungsfehler auf, die lediglich durch einen Vergleich mit dem Original feststellbar sind (vgl. LG Essen, B.v. 09.06.2011, Az. 56 Qs 28/11, JurBüro 2011, 474; AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127; AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az. 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 2631/09).

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, Beschluss vom 10.01.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 06.01.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).

  • FG Thüringen, 14.10.2014 - 4 Ko 557/13

    Zulässigkeit einer Erinnerung gegen die Streitwertberechnung in

    Das Amtsgericht Bremen führt in einem Beschluss vom 06.01.2011 (82 Ls 230 Js 8347/10), zitiert nach Juris) unter Verweis auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zu dieser Frage aus, dass bei der Beurteilung, was zur Bearbeitung der Sache, insbesondere auch zur Vermeidung von unnötigen Verzögerungen, sachgemäß sei, auf die Sicht abzustellen sei, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt haben könne, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftige und alle Eventualitäten bedenke, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten könnten.
  • VG Würzburg, 20.03.2020 - W 7 M 19.1560

    Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Der damit verbundene Aufwand stünde in einem krassen Missverhältnis zu dem nur geringen Betrag, um den gestritten wird (AG Bochum, B.v. 10.1.2008, Az.: 74 Ls 2 Js 556/05 - 38/06, NStZ-RR 2008, 296; vgl. auch AG Bremen, B.v. 6.1.2011, Az.: 82 Ls 230 Js 8347/10, NStZ-RR 2011, 127).
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