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   BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10   

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https://dejure.org/2011,6815
BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10 (https://dejure.org/2011,6815)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - 3 StR 504/10 (https://dejure.org/2011,6815)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 3 StR 504/10 (https://dejure.org/2011,6815)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Absolute Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Absolute Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verhandlung über eine Entlassung eines Zeugen in Abwesenheit des während der Vernehmung nach § 247 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten

  • rewis.io

    Absolute Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Absolute Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 S. 2; StPO § 338 Nr. 5
    Rechtmäßigkeit einer Verhandlung über eine Entlassung eines Zeugen in Abwesenheit des während der Vernehmung nach § 247 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    StPO intensiv: Verhandlung ohne den Angeklagten über die Entlassung des Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07

    Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund;

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Eine Aufhebung allein des Strafausspruches kommt jedoch - anders als etwa in der Entscheidung BGHR StPO § 338 Beruhen 2 - nicht in Betracht.
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 216/06

    Entscheidung über Vereidigung eines Zeugen (Abwesenheit des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Einer vollständigen Aufhebung des Urteils steht schließlich nicht die Entscheidung des Senats in BGHSt 51, 81 entgegen, da diese lediglich den Fall der Anordnung der Nichtvereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten betraf, nicht hingegen den ihrer Entlassung.".
  • BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entlassung

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Eine 'besondere Verfahrensgestaltung', wie sie etwa der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHR StPO § 247 Abwesenheit 23 zu Grunde lag, ist nicht gegeben.
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Der Angeklagte hat nach dem unwidersprochenen Sachvortrag der Revision weder von sich aus im Rahmen seiner Unterrichtung über die Abwesenheitsvernehmung nach § 247 Satz 4 StPO noch auf Befragen ausdrücklich erklärt, keine Fragen mehr an die Zeugin stellen zu wollen (dazu BGH, Großer Senat, a.a.O.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 19; BGH NStZ 2000, 440).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Nach der durch den Großen Senat für Strafsachen (a.a.O.) bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352, 353) gehört die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen nicht mehr zu seiner Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt und regelmäßig einen 'wesentlichen Teil' der Hauptverhandlung.
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Die von der Revision mehrfach verwendete Formulierung 'ausweislich des Protokolls' kann als bloßer Hinweis auf das geeignete Beweismittel (§ 273 Abs. 1 Satz 1 StPO) verstanden werden, ohne dass dadurch die Ernsthaftigkeit der Tatsachenbehauptungen selbst in Frage gestellt wird (BGH StV 1982, 4, 5; NStZ 2005, 281).
  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 290/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Verhandlung

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Der Angeklagte hat nach dem unwidersprochenen Sachvortrag der Revision weder von sich aus im Rahmen seiner Unterrichtung über die Abwesenheitsvernehmung nach § 247 Satz 4 StPO noch auf Befragen ausdrücklich erklärt, keine Fragen mehr an die Zeugin stellen zu wollen (dazu BGH, Großer Senat, a.a.O.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 19; BGH NStZ 2000, 440).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Nach der durch den Großen Senat für Strafsachen (a.a.O.) bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352, 353) gehört die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen nicht mehr zu seiner Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt und regelmäßig einen 'wesentlichen Teil' der Hauptverhandlung.
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Nach der durch den Großen Senat für Strafsachen (a.a.O.) bestätigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352, 353) gehört die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen nicht mehr zu seiner Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, sondern bildet einen selbständigen Verfahrensabschnitt und regelmäßig einen 'wesentlichen Teil' der Hauptverhandlung.
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10
    Der Angeklagte hat nach dem unwidersprochenen Sachvortrag der Revision weder von sich aus im Rahmen seiner Unterrichtung über die Abwesenheitsvernehmung nach § 247 Satz 4 StPO noch auf Befragen ausdrücklich erklärt, keine Fragen mehr an die Zeugin stellen zu wollen (dazu BGH, Großer Senat, a.a.O.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18, 19; BGH NStZ 2000, 440).
  • BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08

    Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Die Verletzung zwingenden Rechts oder das Unterlassen unverzichtbarer Maßnahmen durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69; s. etwa auch BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185; Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08, StV 2010, 562; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 504/10, NStZ-RR 2011, 151).
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