Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 04.01.2011

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   OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10   

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OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10 (https://dejure.org/2010,4085)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10 (https://dejure.org/2010,4085)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 2 St OLG Ss 230/10 (https://dejure.org/2010,4085)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Burhoff online

    Motorisierter Krankenfahrstuhl, Grenzwert, absolute Fahrunsicherheit

  • openjur.de

    § 316 StGB; § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV; § 26 Abs. 1 Satz 1 FZV
    Zum Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle, die nach dem PflVG zu versichern und mit einem Versicherungskennzeichen nach FZV zu versehen sind

  • openjur.de

    Trunkenheit im Verkehr: Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle

  • verkehrslexikon.de

    Zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 ‰ beim motorisierten Krankenfahrstuhl

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    1,1 Promille-Grenzwert als absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter und mit einem Versicherungskennzeichen versehene Krankenfahrstühle

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit bei Krankenfahrstühlen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenfahrstühle - Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 251
  • rabüro.de

    Zum Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 316; FeV § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FZV § 26 Abs. 1 S. 1
    Absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter versicherungspflichtiger Krankenfahrstühle bei 1,1 ‰ L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr durch Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls

  • rechtsportal.de

    1,1 Promille-Grenzwert als absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrern motorisierter und mit einem Versicherungskennzeichen versehene Krankenfahrstühle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Auszüge)

    Mit 1,1 Promille ist auch der (Elektro-) Rollstuhlfahrer absolut fahruntüchtig!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • heise.de (Pressebericht, 01.03.2011)

    Rollstuhlfahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betrunken im Krankenstuhl und die 1,1 Promille-Grenze

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Trunkenheitsfahrt mit motorisiertem Krankenfahrstuhl

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Trunkenheit im Verkehr: Beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Absolute Fahruntüchtigkeit für Rollstuhlfahrer bei 1,1 Promille

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrer eines motorisierten Krankenfahrstuhls ist mit 1,1 Promille absolut fahruntüchtig - Zigarettenholen mit 1,25 Promille im elektrisch angetriebenen dreirädrigen Krankenfahrstuhl

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
  • NStZ-RR 2011, 153
  • NZV 2011, 358
  • VersR 2011, 366
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
    Zwar hatte er damals über die Trunkenheitsfahrt eines Pkw-Fahrers zu befinden, jedoch stellte der Bundesgerichtshof (a. a. O. Zitat juris Rdn. 23 unter Hinweis auf BGHSt 22, 352 (Kraftradfahrer), BGHSt 30, 352, 357 (Fahrrad mit Hilfsmotor sog. Mofa 25), BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2 (Führer eines abgeschleppten betriebsunfähigen Pkw)) klar, dass dieser Grenzwert generell für Führer von Kraftfahrzeugen gilt.

    Die Beantwortung der Frage, wann Fahruntüchtigkeit im Sinne des § 316 StGB gegeben ist, hängt einerseits vom Ausmaß der alkoholbedingten Änderungen der Leistungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugsführers selbst, andererseits aber vom Ausmaß der von ihm ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab (BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2).

  • BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/00

    Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
    Bei dem verfahrensgegenständlichen motorisierten Krankenfahrstuhl handelt es sich nicht nur um ein Fahrzeug im Sinne von § 316 StGB, sondern um ein Kraftfahrzeug, welches die Kriterien des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV erfüllt und deshalb fahrerlaubnisfrei geführt werden darf (vgl. zum motorisierten Krankenfahrstuhl BayObLG NStZ-RR 2001, 26 m. w. N.).

    Der Revision ist zuzustimmen, dass sich aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.7.2000 (NStZ-RR 2001, 26) nicht ergibt, dass der Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle 1, 1 Promille beträgt.

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.6.1990 (BGHSt 37, 89, Zitat juris Rdn. 23) sind alle Führer von Kraftfahrzeugen, folglich auch solche von motorisierten Krankenfahrstühlen, bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille absolut fahruntüchtig.

    Die absolute Fahruntüchtigkeit von Mofafahrern liegt nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, Zitat juris Rdn. 23 unter Hinweis auf BGHSt 30, 352, 357) bei 1, 1 Promille, ohne dass die Höchstgeschwindigkeit von nur 25 km/h hierbei eine Rolle spielt.

  • AG Löbau, 07.06.2007 - 5 Ds 430 Js 17736/06

    Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt gegen Elektrorollstuhlnutzer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
    Es besteht (entgegen anderer Ansicht vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 316 StGB Rdn. 17 mit Hinweis auf AG Löbau NJW 2008, 530) kein Anlass, hiervon für Fahrer versicherungspflichtiger motorisierter Krankenfahrstühle abzuweichen und diese - wie der Revisionsführer meint - mit Fahrradfahrern gleichzustellen, deren absolute Fahruntüchtigkeit erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356) angenommen wird.
  • OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 Ss 89/97

    Absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei BAK von 1,6 &permil

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
    Es besteht (entgegen anderer Ansicht vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 316 StGB Rdn. 17 mit Hinweis auf AG Löbau NJW 2008, 530) kein Anlass, hiervon für Fahrer versicherungspflichtiger motorisierter Krankenfahrstühle abzuweichen und diese - wie der Revisionsführer meint - mit Fahrradfahrern gleichzustellen, deren absolute Fahruntüchtigkeit erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356) angenommen wird.
  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
    Zwar hatte er damals über die Trunkenheitsfahrt eines Pkw-Fahrers zu befinden, jedoch stellte der Bundesgerichtshof (a. a. O. Zitat juris Rdn. 23 unter Hinweis auf BGHSt 22, 352 (Kraftradfahrer), BGHSt 30, 352, 357 (Fahrrad mit Hilfsmotor sog. Mofa 25), BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2 (Führer eines abgeschleppten betriebsunfähigen Pkw)) klar, dass dieser Grenzwert generell für Führer von Kraftfahrzeugen gilt.
  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Dem ist die Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Nürnberg Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 2 St OLG Ss 230/10 - juris Rn. 10 zum motorisierten Krankenfahrstuhl sowie OLG Hamburg Beschluss vom 19. Dezember 2016, Az: 1 Rev 76/16, juris, Rn. 7 für den sog. "Segway"; Schifffahrtsobergericht Brandenburg Urteil vom 11. Juni 2008, Az: 1 Ss 33/08, juris, Rn. 12 für die motorisierte Schifffahrt, LG München I Beschluss vom 29. November 2019 Az: 26 Qs 51/19 in VRS 138/20 S. 18, 19; LG München I Beschluss vom 30. Oktober 2019, Az: 1 J Qs 24/19 jug in VRS Bd. 138/20 S. 29, 31, inzident LG Dortmund Beschluss vom 8. November 2019 in SVR 2020, 194; LG Münster Beschluss vom 19. Dezember 2019, Az: 3 Qs-62 Js 773/19-61/19, Beck-RS 2019, 35480, Rn. 8; AG Dresden Urteil vom 11. Februar 2020, Az. 219 Cs 634 Js 55394/19, Blutalkohol 2020, 188) sowie die herrschende Meinung in der Literatur (König a.a.O. § 316 Rn. 67; Fischer StGB 67. Aufl. § 316 Rn. 25; Pegel in Münchener Kommentar zum StGB 3. Aufl. § 316 Rn. 37; Hecker in Schönke/Schröder StGB 30. Aufl. § 316 Rn. 8; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht 26. Aufl. § 316 Rn. 22; speziell zu E-Scootern: Kerkmann Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter NZV 2020, 161; Heß/Figgener Straßenverkehr unter Strom: Der E-Scooter ist überall NJW-Spezial 2019, 585; Engel Promillegrenze bei E-Scootern-Wo ist das Problem DAR 2020, 16, 17; a.A. Schefer Kritische Anmerkungen zur absoluten Fahruntüchtigkeit beim Führen eines EScooters NZV 2020, 239) gefolgt.
  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

    Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage besteht - auch eingedenk vereinzelter vom Beschwerdeführer bemühter Regelungen, die eine typisierte Nähe zum Fahrrad und damit zu einem anderen anwendbaren Beweisgrenzwert nahe legen könnte (vgl. etwa § 5, 7 Abs. 2 MobHV) - weder Anlass noch Raum, für "Segway" von diesen eingeführten Maßgaben, etwa im Wege einer Gefährlichkeitsprüfung im Einzelfall, abzuweichen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg Beschl. v. 13. Dezember 2010 - 2 St OLG Ss 230/10, BeckRS 2011, 366; ferner Hentschel/König/Dauer, a.a.O., StGB § 316 Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Strafrechtliche Einstufung von Pedelecs als

    b) Dagegen ergibt sich aus weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, dass die genannte Bestimmung des Grenzwertes für die alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit keineswegs direkt daran anknüpft, ob ein Kraftfahrzeug geführt wird (a.A. OLG Nürnberg NStZ-RR 2011, 153).
  • OLG Oldenburg, 24.02.2014 - 1 Ss 204/13

    Übertragbarkeit des zu Kraftfahrzeugführern entwickelten absoluten

    Im Übrigen spricht eine im Vergleich zum PKW geringere Geschwindigkeit nicht ohne weiteres gegen eine Anwendung des für Kraftfahrer geltenden Grenzwertes, weil dieser auch bisher schon für Fahrzeuge mit geringerer Höchstgeschwindigkeit gilt (vgl. BGHSt 30, 251; betreffend Mofafahrer; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - Az.: 2 St OLG Ss 230/10 -, juris; bejaht für den Führer eines elektrobetriebenen Krankenfahrstuhls mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h).
  • LG München I, 30.10.2019 - 1 J Qs 24/19

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

    Im Fall eines alkoholisierten Fahrradfahrers steht deshalb aus Sicht der Kammer nicht wie bei einem Elektrokleinstfahrzeug die Fremd- sondern die Eigengefährdung im Vordergrund (so grundsätzlich auch OLG Nürnberg Beschluss vom 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10 sowie im Fall der Benutzung eines sog. "Segway" OLG Hamburg Beschluss vom 19.12.2016 - 1 Rev 76/16).
  • LG Berlin, 05.08.2020 - 510 Qs 68/20

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des dringenden Verdachts einer

    Die gleiche Grenze wird auch bei weiteren Kraftfahrzeugen wie Segways (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 1 Rev 76/16 -) und selbst bei motorisierten Krankenfahrstühlen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2010- 2 St OLG Ss 230/10 - BayObLG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 2 St RR 118/2000 ) angenommen.
  • LG Berlin, 08.08.2020 - 510 Qs 68/20
    Die gleiche Grenze wird auch bei weiteren Kraftfahrzeugen wie Segways (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 1 Rev 76/16 -) und selbst bei motorisierten Krankenfahrstühlen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2010- 2 St OLG Ss 230/10 - BayObLG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 2 St RR 118/2000 ) angenommen.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2021 - 1 Ss 113/21

    Alkohol-Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Führern von E-Scootern

    Er gilt damit auch für Krafträder und Mofas (BGH, Beschl. v. 29. Oktober 1981, 4 StR 262/81), Segways (OLG Hamburg (1. Strafsenat), Beschl. v. 19. Dezember 2016, 1 Rev 76/16) und für motorisierte Krankenfahrstühle (OLG Nürnberg, Beschl. v. 13. Dezember 2010, 2 St OLG Ss 230/10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.01.2011 - (2 B) 53 Ss-OWi 546/10 (257/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22804
OLG Brandenburg, 04.01.2011 - (2 B) 53 Ss-OWi 546/10 (257/10) (https://dejure.org/2011,22804)
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - (2 B) 53 Ss-OWi 546/10 (257/10) (https://dejure.org/2011,22804)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Mehrere verwirkte Fahrverbote, keine Addtion

  • verkehrslexikon.de

    Keine Addition von Fahrverboten bei gleichzeitig grobem und beharrlichem Pflichtverstoß

  • verkehrslexikon.de

    Zur Addition von Fahrverbotsfristen bei einschlägigen Vorbelastungen und beim Zusammentreffen von beharrlicher mit grober Pflichtverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Addition von Regelfahrverboten bei Erfüllen sowohl der Voraussetzungen einer groben als auch einer beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 4 Abs. 1, 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) durch dieselbe ...

  • rechtsportal.de

    Länge des Fahrverbots bei Vorliegen einer groben wie auch beharrlichen Pflichtverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 153
  • NZV 2011, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95

    Zur Verhängung eines längeren Fahrverbots bei Tatmerheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10
    Erfüllt ein Verhalten mehrere in der Bußgeldkatalogverordnung aufgeführte Tatbestände, die ein Fahrverbot indizieren, so sind die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Verbotsfristen nicht ohne weiteres zu addieren (OLG Hamm vom 1. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 758/06 - sowie OLG Stuttgart vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 -, in juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 27).
  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 4 Ss OWi 758/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung, grober Pflichtenverstoß, grelle Sonne, gleißender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10
    Erfüllt ein Verhalten mehrere in der Bußgeldkatalogverordnung aufgeführte Tatbestände, die ein Fahrverbot indizieren, so sind die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Verbotsfristen nicht ohne weiteres zu addieren (OLG Hamm vom 1. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 758/06 - sowie OLG Stuttgart vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 -, in juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 27).
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