Weitere Entscheidung unten: KG, 09.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - III-4 Ws 623/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9730
OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - III-4 Ws 623/10 (https://dejure.org/2010,9730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.12.2010 - III-4 Ws 623/10 (https://dejure.org/2010,9730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - III-4 Ws 623/10 (https://dejure.org/2010,9730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr und Zuschlag bei Verkündung eines Haftbefehls gegen den Angeklagten nach vollständiger Urteilsverkündung und vor Rechtsmittelbelehrung

  • Anwaltsblatt

    RVG VV 4115, Vorbemerkung 4 Abs. 4
    Strafprozess: Terminsgebühr mit Zuschlag bei Haftbefehl kurz vorm Ende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4115; RVG -VV Vorbem 4 Abs. 4
    Erhöhung der Terminsgebühr bei Inhaftierung des Angeklagten nach Verkündung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 159
  • AnwBl 2011, 318
  • Rpfleger 2011, 292
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 4 Ws 541/07

    Haftbefehl mit Urteilsverkündung, Haftbeschwerde, Untersuchungshaft keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 4 Ws 623/10
    Dies folgt aus der vom Gesetzgeber gewollten Pauschalierung der Gebührentatbestände (OLG Hamm StRR 2009, 39; insoweit auch OLG Celle, NStR 2008, 392).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8819
KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10 REHA (https://dejure.org/2010,8819)
KG, Entscheidung vom 09.09.2010 - 2 Ws 477/10 REHA (https://dejure.org/2010,8819)
KG, Entscheidung vom 09. September 2010 - 2 Ws 477/10 REHA (https://dejure.org/2010,8819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rentenberater, strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren, Entlohnung, Tätigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 RVG, § 4 Abs 1 RDGEG, § 7 Abs 4 S 3 StrRehaG, § 15 StrRehaG, § 464a Abs 2 Nr 2 StPO
    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des Betroffenen zugelassenen Rentenberaters nach dem RVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit eines mit Genehmigung des Gerichts gewählten bevollmächtigten Rentenberaters nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG); Höhe der Vergütung eines bevollmächtigten Rentenberaters nach dem Strafrechtlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rentenberaters im Rehabilitierungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Abrechnungsbefugnis eines Rentenberaters für Tätigkeit im Rehabilitierungsverfahren nach dem RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Rentenberater im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 159
  • Rpfleger 2011, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO, dessen Aufzählung nicht abschließend ist und der über § 15 StrRehaG hier entsprechend gilt, besagt insoweit nur, daß stets auch, aber nicht nur die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 99; LG München II AnwBl 1979, 482, Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 464a Rdn. 44).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).

    Da das RVG nur entsprechend anzuwenden ist, bleibt bei der Bemessung der zu erstattenden notwendigen Auslagen hinreichend Raum auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten adäquat zu reagieren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 423).

  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
  • OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01

    Erstattung der Kosten für die Vertretung durch einen Hochschullehrer nach § 91

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).
  • VG München, 29.06.1988 - MF 03650 1
    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Auch die Annahme, eine Anwendung des RVG/der BRAGO auf bevollmächtigte Hochschullehrer scheide aus, weil die Gebühren des RVG (oder früher der BRAGO) die wirtschaftliche Stellung des freiberuflich tätigen Rechtsanwaltes als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege sichern sollen (vgl. VG München NJW 1989, 314), überzeugt nicht.
  • KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Gebührenrecht bei vor dem 1. Juli 2004

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

    Auszug aus KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10
    Das RDG ist jedoch vorliegend nicht anwendbar, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung und der Antragstellung noch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) galt (vgl. Senat RVGreport 2005, 186; Beschluß vom 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 - KG, Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/04) - juris -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht