Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10   

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https://dejure.org/2010,5314
BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,5314)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - 5 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,5314)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,5314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere andere seelische Abartigkeit; Steuerungsfähigkeit; Urteilsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB
    Schuldfähigkeit: Devianz als schwere andere seelische Abartigkeit; Anzeichen für eine überdurchschnittliche Triebanomalie

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund fetischistisch-sadistischer Devianz

  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Devianz als schwere andere seelische Abartigkeit; Anzeichen für eine überdurchschnittliche Triebanomalie

  • ra.de
  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Devianz als schwere andere seelische Abartigkeit; Anzeichen für eine überdurchschnittliche Triebanomalie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund fetischistisch-sadistischer Devianz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 170
  • NStZ-RR 2011, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22).
  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 12.06.1987 - 5 StR 271/87

    Umwandlung einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer in eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Gegebenenfalls wäre der Maßregel nach § 63 StGB unter den hier vorliegenden Umständen gegenüber der Sicherungsverwahrung der Vorrang einzuräumen (§ 72 StGB; vgl. BGHSt 42, 306, 308; BGH NStZ-RR 2007, 138, 139).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22).
  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 530/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Entbehrlichkeit nach § 72 StGB mit

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall nicht nur die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit, sondern auch einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 sowie Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Insbesondere wurde im Ausgangspunkt nicht verkannt, dass die Annahme verminderter Schuldfähigkeit das Maßregelrecht dahingehend verschieben könnte, dass der Maßregel des § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) grundsätzlich Vorrang vor der Maßregel des § 66 StGB (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) zukommt, sofern die Ursachen von psychischer Störung und Hang identisch sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10 - Rn. 7 = NStZ-RR 2011, 170; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02 - Rn. 13 m.w.N. = NStZ-RR 2002, 230-231).
  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder

    Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit und einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9).

    Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls zu erwägen haben, ob der Angeklagte bei Eingreifen von § 21 StGB gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170).

  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Bei einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG gelten die gleichen Grundsätze, wie sie die Rechtsprechung für den Anwendungsbereich des § 66 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171; vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, BGHSt 26, 152).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Der neue Tatrichter wird auch zu erwägen haben, ob der Angeklagte bei Vorliegen von § 21 StGB gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10   

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BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10 (https://dejure.org/2010,8211)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation; Quantensprung); Wiedereinsetzung zur Anbringung einer Verfahrensrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Provokation zu einer Betäubungsmitteltat ohne deliktspezifisches Verhältnis zum Tatverdacht

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsgesuch zur Anbringung einer Verfahrensrüge nur bei Vorliegen einer Fristversäumung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Provokation zu einer Betäubungsmitteltat ohne deliktspezifisches Verhältnis zum Tatverdacht

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Provokation zu einer Betäubungsmitteltat ohne deliktspezifisches Verhältnis zum Tatverdacht

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzungsgesuch zur Anbringung einer Verfahrensrüge nur bei Vorliegen einer Fristversäumung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 289 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer zunächst vom Verteidiger nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge kommt grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394 m.N.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    Ergeben sich die tatsächlichen Voraussetzungen eines geltend gemachten Konventionsverstoßes - wie hier - nicht schon aus den Urteilsfeststellungen, muss ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens mit Hilfe einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, NStZ 2001, 53).
  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    b) Die vom Landgericht auf § 33 BtMG, §§ 73, 73 a und 73 d StGB gestützte Verfallsentscheidung hält im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, da nach den Feststellungen die Voraussetzungen des § 73 a StGB vorliegen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall), § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 368/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    b) Die vom Landgericht auf § 33 BtMG, §§ 73, 73 a und 73 d StGB gestützte Verfallsentscheidung hält im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, da nach den Feststellungen die Voraussetzungen des § 73 a StGB vorliegen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall), § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 368/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    Insbesondere lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, dass eines der Drogengeschäfte nicht mehr in einem angemessenen, deliktspezifischen Verhältnis zu dem gegen den Angeklagten stehenden Tatverdacht steht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44).
  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    b) Die vom Landgericht auf § 33 BtMG, §§ 73, 73 a und 73 d StGB gestützte Verfallsentscheidung hält im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, da nach den Feststellungen die Voraussetzungen des § 73 a StGB vorliegen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall), § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 368/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

    Einer zulässigen Verfahrensrüge bedarf es für die Geltendmachung eines solchen Verfahrenshindernisses - anders als für die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots - nicht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17 Rn. 28; vgl. zur früheren, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Entscheidung des zweiten Strafsenats vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276 überholte Rechtsprechung BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14 Rn. 8; Beschlüsse vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 3 Rn. 5 f. und vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10 Rn. 3).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Im Übrigen ergeben sich aus den Urteilsgründen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verletzenden rechtsstaatswidrigen Tatprovokation (zu den Voraussetzungen BGH, Urteile vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 326 ff.; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47 ff.; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, NStZ-RR 2010, 289 (nur LS); Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279 Rn. 34 f.).

    Sollen - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen ersichtliche Umstände eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation begründen, bedarf es der Erhebung einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, NStZ 2001, 53; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, NStZ-RR 2010, 89; siehe auch Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04, StraFo 2004, 356 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer zunächst unzulässig vorgetragenen Verfahrensrüge - von Ausnahmefällen in hier nicht einschlägigen Prozesssituationen, in denen eine Wiedereinsetzung beispielsweise zur Wahrung rechtlichen Gehörs unerlässlich erscheint - nicht erfolgen kann (BGH, NStZ 2009, 173 f.; Beschluss vom 11.05.2010, 4 StR 117/10; NStZ-RR 2012, 316).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 249/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (weder

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und mit Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, und vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
  • OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Bei der Frage, ob ein zur Beurteilung der Konventionswidrigkeit relevanter Tatverdacht gegen den Angeklagten bereits vorgelegen hatte, ist zu beachten, dass das von der Polizei angesonnene Drogengeschäft in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem gegen den Angeklagten stehenden Tatverdacht gestanden haben muss (vgl. BGHSt 47, 44; BGH NStZ-RR 2010, 289; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 852).
  • OLG Bamberg, 25.10.2018 - 3 Ss OWi 1368/18

    Verfahren wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung

    Bloße Fehler des Protokolls wiederum vermögen die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht im Sinne von § 337 I StPO beruhen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - 1 StR 359/10 [bei juris] = NStZ-RR 2011, 170; Urt. v. 20.04.2006 - 4 StR 604/05 [bei juris] = NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 01.09.2015 - 5 StR 301/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nicht

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, und vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
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