Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 22.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10   

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https://dejure.org/2010,9811
BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10 (https://dejure.org/2010,9811)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - 1 StR 195/10 (https://dejure.org/2010,9811)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 1 StR 195/10 (https://dejure.org/2010,9811)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; § 260 Abs. 3 StPO
    Gegenstandsloses Urteil (Verfahrenshindernis des rechtskräftigen Verfahrensabschlusses durch das Revisionsgericht; Verfahrenseinstellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
    Über die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom heutigen Tag entschieden (1 StR 196/10).
  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 80/00

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei teilweise erfolgreicher

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
    Diese Freistellung erfasst jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2000, 499; BGH, Beschl. vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
    Die Konstellation ist derjenigen vergleichbar, in der ein Einspruch gegen einen Strafbefehl unzutreffend als rechtzeitig eingelegt angesehen und daraufhin im selben Verfahren ein Urteil gesprochen worden ist, das wegen der bereits eingetretenen Rechtskraft nicht hätte ergehen dürfen und deshalb auf die hiergegen eingelegte Revision durch Aufhebung zu beseitigen ist (zur "gerichtlichen Strafverfügung" BGHSt 13, 306, 308 f.).
  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
    Auf die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat dieses Urteil durch sein Urteil vom 4. September 2008 (NStZ-RR 2009, 22) lediglich aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen der Tat II. 1. verurteilt worden war - insoweit zudem mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen -, sowie im Gesamtstrafenausspruch.
  • BGH, 25.01.2005 - 1 StR 502/04

    Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
    Diese Freistellung erfasst jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2000, 499; BGH, Beschl. vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB sind erfüllt, insbesondere ist die Verurteilung des Angeklagten wegen der Tat II. 2. seit dem Urteil des Senats vom 4. September 2008 rechtskräftig (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tag - 1 StR 195/10).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11   

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https://dejure.org/2011,30287
LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 183
  • NZV 2011, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher

    So hat z. B. das Landgericht Frankfurt die Notwendigkeit der Verteidigung in einem Fall verneint, in dem es nur um eine Geldstrafe von 25 Tagessätze wegen Schwarzfahrens ging, obwohl die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr in Betracht kam (LG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 183).
  • LG Münster, 19.12.2019 - 8 Qs 60/19

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung neues Recht, Schwere der Tat,

    Insbesondere wird ein geringfügiges Delikt nicht allein deshalb zur schweren Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO a.F. bzw. rechtfertigt die Rechtsfolgenerwartung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, weil die Strafe in eine Gesamtstrafenbildung von mehr als einem Jahr einzubeziehen sein wird (vgl. zu Vorstehendem LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.02.2011, 5/26 Qs 4/11 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012, 2 Ws 37/12).
  • LG Marburg, 09.11.2021 - 4 Qs 78/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafenfall

    Etwas Anderes gilt jedoch wiederum dann, wenn die Straferwartung im anhängigen Verfahren die Gesamtstrafenbildung nur unwesentlich beeinflusst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 -, NStZ-RR 2012, 214; LG Frankfurt, Beschl. v. 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11 -, NStZ-RR 2011, 183; Thomas/Kämpfer, in: MüKo StPO, 1. Aufl., 2014, § 140, Rn. 31).
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