Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 68f Abs. 1, 68f Abs. 2 StGB
Das Leugnen der Tat durch den Verurteilten verhindert es nicht zwangsläufig, die nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 2 StGB entfallen zu lassen - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68f Abs. 2 StGB; § 68f Abs. 1 StGB
Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68f Abs. 2; StGB § 68f Abs. 1
Entfallen der gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht; Leugnen der Tat durch den Verurteilten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 20.12.2010 - 13 StVK 395/10
- OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 189
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12
Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden …
Das - hier danach unzutreffende - Tatleugnen eines Verurteilten begründet aber als solches nicht zwangsläufig die Besorgnis neuer Straftaten und schließt auch nicht zwingend die Wahrscheinlichkeit eines künftig straftatenfreien Verhaltens aus (zu vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 189). - OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22
Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der …
Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 916/11, juris Rn. 281, BVerfGE 156, 63; KG Berlin…, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 68b Nr. 18; OLG Dresden…, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11, juris Rn. 23, NStZ 2011, 521). - OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19
Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der …
Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 - KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14 - OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 407/15 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2015, 4 Ws 77/15, zitiert nach juris ).
Rechtsprechung
KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10, 1 AR 1432/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
U-Haft, Strafhaft, Verhältnis
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 55 StGB, § 116b S 2 StPO, § 449 StPO
Strafvollstreckung: Anhörungsrecht des Verurteilten vor Vollstreckungseinleitung; Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor Vollstreckung der Untersuchungshaft
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Verurteilten aus § 116b S. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf Anhörung vor Einleitung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe; Abweichende Entscheidung durch das für die Untersuchungshaft zuständige Gericht nach Anhörung der ...
- rechtsportal.de
StPO § 116b S. 2
Vorrang der Strafhaft im Verhältnis zur Untersuchungshaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
U-Haft, Strafhaft, sonstige Haft - was hat Vorrang?
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Strafhaft vor Untersuchungshaft - Zu den Voraussetzungen des § 116b S. 2 StPO
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.09.2010 - N 15/14 Js 3463/05 StVK 740/10
- LG Berlin, 08.09.2010 - N 15/14 Js 3463/05 VRs - 599 StVK 740/10
- KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10, 1 AR 1432/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 189
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04
Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der …
Auszug aus KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
Daraus folgt, daß die Einbeziehung einer rechtskräftigen Einzelstrafe in eine noch nicht rechtskräftige Gesamtstrafe eine Durchbrechung des Grundsatzes der nachdrücklichen Vollstreckung nicht rechtfertigt und zwar auch dann nicht, wenn die Vollstreckung der gebildeten Gesamtstrafe - wie hier - noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 286 mit weit. - OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
U-Haft, Strafhaft, Übergang
Auszug aus KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe steht nur ausnahmsweise und bei entsprechender gesetzlicher Regelung im Ermessen der Vollstreckungsbehörde, so bei vertikaler Rechtskraft innerhalb desselben Urteils (…vgl. Appl in KK-StPO, § 449 Rdn. 19;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 449 Rdn. 11), allerdings auch nur dann, wenn dort nicht die Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft übergeht (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 655).
- KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10
Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor …
Die Neuregelung sollte sicherstellen, daß Untersuchungshaft nur dann vollstreckt wird, wenn dies unabdingbar ist (…BR-Drs. 829/08, S. 28) (vgl. Senat, Beschluß vom 1. November 2010 - 2 Ws 551/10 -).Sie hätte dann, anstatt am 10. Mai 2010 einen Haftbefehl zu erlassen, umgehend mittels des Aufnahmeersuchens die Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke des Strafvollzuges veranlassen müssen; die nach § 116b Satz 2 1. Alt. StPO automatisch eintritt (vgl. Senat, Beschluß vom 1. November 2010 - 2 Ws 551/10 -).