Weitere Entscheidung unten: KG, 01.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9197
OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,9197)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.02.2011 - 1 Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,9197)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 1 Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,9197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 68f Abs. 1, 68f Abs. 2 StGB
    Das Leugnen der Tat durch den Verurteilten verhindert es nicht zwangsläufig, die nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 2 StGB entfallen zu lassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68f Abs. 2 StGB; § 68f Abs. 1 StGB
    Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68f Abs. 2; StGB § 68f Abs. 1
    Entfallen der gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht; Leugnen der Tat durch den Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Das - hier danach unzutreffende - Tatleugnen eines Verurteilten begründet aber als solches nicht zwangsläufig die Besorgnis neuer Straftaten und schließt auch nicht zwingend die Wahrscheinlichkeit eines künftig straftatenfreien Verhaltens aus (zu vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 189).
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 916/11, juris Rn. 281, BVerfGE 156, 63; KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 68b Nr. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11, juris Rn. 23, NStZ 2011, 521).
  • OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19

    Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 - KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14 - OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 407/15 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2015, 4 Ws 77/15, zitiert nach juris ).
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Rechtsprechung
   KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10, 1 AR 1432/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11040
KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10, 1 AR 1432/10 (https://dejure.org/2010,11040)
KG, Entscheidung vom 01.11.2010 - 2 Ws 551/10, 1 AR 1432/10 (https://dejure.org/2010,11040)
KG, Entscheidung vom 01. November 2010 - 2 Ws 551/10, 1 AR 1432/10 (https://dejure.org/2010,11040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verurteilten aus § 116b S. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf Anhörung vor Einleitung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe; Abweichende Entscheidung durch das für die Untersuchungshaft zuständige Gericht nach Anhörung der ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 116b S. 2
    Vorrang der Strafhaft im Verhältnis zur Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Auszug aus KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
    Daraus folgt, daß die Einbeziehung einer rechtskräftigen Einzelstrafe in eine noch nicht rechtskräftige Gesamtstrafe eine Durchbrechung des Grundsatzes der nachdrücklichen Vollstreckung nicht rechtfertigt und zwar auch dann nicht, wenn die Vollstreckung der gebildeten Gesamtstrafe - wie hier - noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 286 mit weit.
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09

    U-Haft, Strafhaft, Übergang

    Auszug aus KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
    Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe steht nur ausnahmsweise und bei entsprechender gesetzlicher Regelung im Ermessen der Vollstreckungsbehörde, so bei vertikaler Rechtskraft innerhalb desselben Urteils (vgl. Appl in KK-StPO, § 449 Rdn. 19; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 449 Rdn. 11), allerdings auch nur dann, wenn dort nicht die Untersuchungshaft automatisch in Strafhaft übergeht (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 655).
  • KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10

    Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor

    Die Neuregelung sollte sicherstellen, daß Untersuchungshaft nur dann vollstreckt wird, wenn dies unabdingbar ist (BR-Drs. 829/08, S. 28) (vgl. Senat, Beschluß vom 1. November 2010 - 2 Ws 551/10 -).

    Sie hätte dann, anstatt am 10. Mai 2010 einen Haftbefehl zu erlassen, umgehend mittels des Aufnahmeersuchens die Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke des Strafvollzuges veranlassen müssen; die nach § 116b Satz 2 1. Alt. StPO automatisch eintritt (vgl. Senat, Beschluß vom 1. November 2010 - 2 Ws 551/10 -).

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