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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 Ausl A 163/08 (89/09), (2) 4 Ausl A 163/08, 89/09   

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OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 Ausl A 163/08 (89/09), (2) 4 Ausl A 163/08, 89/09 (https://dejure.org/2010,6476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2010 - (2) 4 Ausl A 163/08 (89/09), (2) 4 Ausl A 163/08, 89/09 (https://dejure.org/2010,6476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - (2) 4 Ausl A 163/08 (89/09), (2) 4 Ausl A 163/08, 89/09 (https://dejure.org/2010,6476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das grundrechtlich geschützte Familienleben

  • Wolters Kluwer

    Betreiben eines Auslieferungsverfahrens durch polnische Behörden gegen einen polnischen Staatsangehörigen zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen Diebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das grundrechtlich geschützte Familienleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 73 IRG, Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 MRK
    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls und Strafverfolgung wegen Betrugs, ordre public

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 209 (Ls.)
  • StV 2011, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06

    Auslieferung; Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern; Schutz von Ehe und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    21/99 (95/99) - m.w.N., NStZ-RR 2000, 158, vom 21. Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25/06 (313/06) - m.w.N., StraFO 2007, 162 f. und vom 09. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 69/09 (220/09) - m.w.N.).

    Somit ist auch gewährleistet, dass auch die Gründung einer Familie im Ergebnis nicht vor einer Bestrafung wegen Taten schützt, die im Ausland begangen worden sind (Sentatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2006, a.a.O., und vom 30. Juni 2009 - (2) 4 Ausl.

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffsziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06

    Innerstaatliches Auslieferungsverbot nur bei unerträglich schwerer Strafe - total

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - ausgeführt, dass zwar die internationale Offenheit des vom Grundgesetz verfassten Staates sowie sein Interesse an der Durchsetzung des eigenen Strafanspruchs im Ausland regelmäßig den Schutz des Art. 6 GG überwiege, familiäre Belange aber in ganz besonderen Ausnahmefällen einer Auslieferung entgegenstehen können.

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffsziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 4 Ausl 21/99

    Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    21/99 (95/99) - m.w.N., NStZ-RR 2000, 158, vom 21. Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25/06 (313/06) - m.w.N., StraFO 2007, 162 f. und vom 09. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 69/09 (220/09) - m.w.N.).

    21/99 (95/99) - , NStZ-RR 2000, 158, und vom 09. Juli 2009 - (2) …

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    Diese Auffassung wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 - m.w.N., NStZ-RR 2004, 179 f.).

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffsziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Entscheidung über die Auslieferung die Überprüfung geboten, ob diese oder ihr zugrunde liegende Akte mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik innerstaatlich geltenden Rechts darstellt, vereinbar sind (BVerfGE 59, 280; 63, 332, 337 f.; BVerfG NStZ 2001, 203, 204; Senatsbeschluss vom 29. Januar 2006 - (2) 4 Ausl A 34/05 (17-18/06) - m.w.N., NStZ-RR 2006, 216).

    Wie bei innerstaatlichen Verfahren muss auch im Auslieferungsverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2006, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    Dahinter steht der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurück zu kehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufgebaut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vgl. EuGH, EuGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 4 Ausl 504/99

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Frankreich bei langer dortiger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffsziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    In der hierfür notwendigen umfassenden Abwägung sind vorwiegend die persönlichen Belange des Verfolgten zu berücksichtigen, wobei als maßgebliches Kriterium darauf abzustellen ist, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch eine Vollstreckung im Inland erhöht werden könnten (EuGH, a.a.O., OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107 f.).
  • OLG Hamm, 09.07.2009 - 4 AuslA 69/09

    Zulässigkeit; Auslieferung; Zusammenleben; deutscher Partner

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    21/99 (95/99) - m.w.N., NStZ-RR 2000, 158, vom 21. Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25/06 (313/06) - m.w.N., StraFO 2007, 162 f. und vom 09. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 69/09 (220/09) - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2004 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung eines Heranwachsenden zur Vollstreckung einer vollzogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
    So hat das OLG Stuttgart entschieden, dass bei Jugendlichen die Abwägung besonders vorsichtig zu erfolgen habe, wenn diese von ihrer Familie getrennt würden: "Bei Jugendlichen und Heranwachsenden steht Art. 8 MRK einer Auslieferung entgegen, wenn diese eine, gemessen an der Schwere der ihr zugrundeliegenden Tat, schlechthin unverhältnismäßige Zerstörung der Familienbeziehungen des Betroffenen zur Folge hätte" (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. April 2004, NStZ-RR 2004, 345).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BGH, 10.01.2007 - 2 ARs 545/06

    Aufenthaltswechsel (faktischer Aufenthalt; Wohnsitz; Meldeanschrift)

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten

    Ein Verstoß gegen Art. 8 MRK führt dann zu einem Auslieferungshindernis, wenn - wie vorliegend - der Kernbereich der Garantie verletzt ist (Festhaltung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 AK 27/14 - = NStZ-RR 2014, 387 ff., juris; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 AK 16/06 = StraFo 2007, 477; Beschluss vom 14.02.2005, 1 AK 23/04 = NStZ 2005, 351, juris und Beschluss vom 09.11.1999 - 1 AK 1/99, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2010 - III-(2) 4 Ausl A 163/08 und 89/09 -, juris).

    In der vorläufigen Gesamtabwägung ist daher - zumindest bis ihre Tochter drei Jahre alt ist - ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Verfolgten an einer Vollstreckung der Strafe in Deutschland anzunehmen, da sie im Hinblick auf ihre familiäre Situation ein legitimes Interesse daran hat nicht für längere Zeit von dem behandlungsbedürftigen Kleinkind getrennt zu werden (vgl. zum Schutz der Ehe und Familie als Auslieferungshindernis und den Voraussetzungen der Bewilligung der Auslieferung eines Ausländers zur Strafvollstreckung, neben der oben angeführten Rechtsprechung des Senats, OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2010 - III-(2) 4 Ausl A 163/08 und 89/09 -, juris).

  • KG, 21.12.2017 - 151 AuslA 77/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Anforderungen an eine Auslieferung

    Die Begründung einer Familie soll nicht vor einer Bestrafung wegen im Ausland begangener Taten schützen (vgl. OLG Hamm StV 2011, 173 mwN).
  • OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20

    Zulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen Totschlags;

    Wenn und soweit die familiären Belange des Verfolgten auch nach deutschem Recht die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nicht hindern, die regelmäßig zu vielfältigen Beeinträchtigungen des Familienlebens führen, ist auch die auslieferungsrechtliche Abwägung zu Art. 6 Abs. 1 GG nicht gegenteilig vorzunehmen, sofern die eintretenden Beeinträchtigungen - was regelmäßig der Fall ist -, im Wesentlichen mit denen vergleichbar sind, die bei einer Aburteilung in Deutschland entstehen könnten (vgl. OLG Hamm, Beschl. vom 25.02.2010, (2) 4 Ausl A 163/08 (89/08), zitiert nach beck-online).
  • KG, 06.07.2016 - 151 AuslA 198/15

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten nach

    Die Begründung einer Familie soll nicht vor einer Bestrafung wegen im Ausland begangener Taten schützen (vgl. OLG Hamm StV 2011, 173 mwN).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 AuslA 163/08
    Die polnischen Behörden betreiben gegen die Verfolgte ein Auslieferungsverfahren zum Zwecke der Strafvollstreckung wegen Diebstahls (4 Ausl A 163/08) sowie ein Auslieferungsverfahren zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Betruges (4 Ausl A 89/09).
  • OLG Hamburg, 18.06.2020 - Ausl 88/19

    Auslieferung nach Spanien zur Zwecken der Strafverfolgung: Verfahrenshindernis

    Danach ist eine Auslieferung an einen Mitgliedstaat aufgrund eines Europäischen Haftbefehls wegen der Verletzung des Kernbereichs des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK grundsätzlich dann unzulässig, wenn durch die Auslieferung eine Mutter von ihrem Säugling getrennt werden müsste (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1. Okt. 2019 - Ausl 301 AR 27/19 - m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2010 - III-(2) 4 Ausl A 163/08 und 89/09 -, jeweils zitiert nach "juris").
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19175
OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10 (https://dejure.org/2010,19175)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.07.2010 - 2 Ws 336/10 (https://dejure.org/2010,19175)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 2 Ws 336/10 (https://dejure.org/2010,19175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 244a StGB, § 2 StPO, § 3 StPO, § 13 Abs 1 StPO
    Schwerer Bandendiebstahl: Gerichtsstand bei Führung zusammenhängender Taten in getrennten Verfahren; gemeinsame Verhandlung bei Verfahren mit persönlichem oder sachlichen Zusammenhang

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit eines gemeinsamen Gerichtsstandes bei getrennter Verhandlung zusammenhängender Verfahren; Erfordernis eines einheitlichen Verfahrens bei sachlicher Verbundenheit der angeklagten Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 2 Abs. 2; StPO § 3; StPO § 13 Abs. 1
    Gerichtsstand des Sachzusammenhangs; Verhandlung im Rahmen eines Verfahrens bei persönlichem bzw. sachlichem Zusammenhang [Bande]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 209
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.06.1995 - C-422/93

    Zabala Erasun u.a. / Instituto Nacional de Empleo

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10
    Die örtliche Zuständigkeit folgt jedoch - unabhängig von der Frage der Verbindung und dem unterschiedlichen Verfahrensstadium (vgl. BGH NJW 1996, 447) - aus §§ 3, 13 StPO, weil das gegen den Angeschuldigten D. und das gegen die Angeklagten R., D. und C. gerichtete Verfahren zusammenhängende Strafsachen darstellen.
  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10
    Damit wird in der Regel auch dem Recht der Angeklagten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren und dem Beschleunigungsgebot entsprochen (vgl. BVerfG StV 2002, 578).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 215/08

    Örtliche Zuständigkeit (Begriff des Zusammenhangs; Einwand der Unzuständigkeit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10
    Ein Zusammenhang in diesem Sinne ist nach § 3 StPO unter anderem dann gegeben, wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter oder Teilnehmer beschuldigt werden (vgl. BGH NStZ 2009, 221 Rdn. 3, zit. n. juris).
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