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   OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - IV-3 RBs 52/11   

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OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - IV-3 RBs 52/11 (https://dejure.org/2011,6931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2011 - IV-3 RBs 52/11 (https://dejure.org/2011,6931)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2011 - IV-3 RBs 52/11 (https://dejure.org/2011,6931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen Nichterscheinens des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen Nichterscheinens des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 215 (Ls.)
  • NZV 2011, 412 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Köln StV 1987, 525; VRS 94, 123, 125; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; BayObLG ZfSch 2001, 185, 186; KG NZV 2003, 586).

    So muss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer Gehörsrüge, die sich auf die rechtsfehlerhaft unterbliebene Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stützt, dargelegt werden, ob und wie sich der Betroffene bisher eingelassen hat und was er - ggf. durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger als Vertreter (§ 73 Abs. 3 OWiG) - in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte (vgl. OLG Köln VRS 94, 123, 124; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; KG NZV 2003, 586; OLG Rostock ZfSch 2005, 312).

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Soweit in dem Fall, dass die Gehörsrüge bei Verwerfung des Einspruchs auf die Nichtberücksichtigung wesentlicher Entschuldigungsgründe gestützt wird, die Darlegung der dem Amtsgericht mitgeteilten Entschuldigungsgründe ausnahmsweise ohne Eingehen auf das Vorbringen in der Sache selbst für ausreichend erachtet wird, um den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen (vgl. OLG Köln NZV 1999, 264, 265; a.A. BayObLG NZV 1999, 99), knüpft auch diese Auffassung daran an, dass ein bestimmtes Vorbringen des Betroffenen - hier zu Entschuldigungsgründen - nicht berücksichtigt worden ist.

    Ob die Gehörsrüge in zulässiger Weise begründet worden ist, ist im Zulassungsverfahren zu entscheiden (vgl. OLG Köln NZV 1999, 264, 265).

  • KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Köln StV 1987, 525; VRS 94, 123, 125; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; BayObLG ZfSch 2001, 185, 186; KG NZV 2003, 586).

    So muss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer Gehörsrüge, die sich auf die rechtsfehlerhaft unterbliebene Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stützt, dargelegt werden, ob und wie sich der Betroffene bisher eingelassen hat und was er - ggf. durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger als Vertreter (§ 73 Abs. 3 OWiG) - in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte (vgl. OLG Köln VRS 94, 123, 124; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; KG NZV 2003, 586; OLG Rostock ZfSch 2005, 312).

  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Köln StV 1987, 525; VRS 94, 123, 125; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; BayObLG ZfSch 2001, 185, 186; KG NZV 2003, 586).

    So muss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer Gehörsrüge, die sich auf die rechtsfehlerhaft unterbliebene Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stützt, dargelegt werden, ob und wie sich der Betroffene bisher eingelassen hat und was er - ggf. durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger als Vertreter (§ 73 Abs. 3 OWiG) - in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte (vgl. OLG Köln VRS 94, 123, 124; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; KG NZV 2003, 586; OLG Rostock ZfSch 2005, 312).

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98

    Vorlegung einer Rechtsfrage an den BGH durch allein entscheidenden Richter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Der Einzelrichter hat indes nicht das Recht, dem Bundesgerichtshof eine Rechtsfrage zur Entscheidung vorzulegen (vgl. BGH NJW 1998, 3211).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Köln StV 1987, 525; VRS 94, 123, 125; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; BayObLG ZfSch 2001, 185, 186; KG NZV 2003, 586).
  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11
    Soweit in dem Fall, dass die Gehörsrüge bei Verwerfung des Einspruchs auf die Nichtberücksichtigung wesentlicher Entschuldigungsgründe gestützt wird, die Darlegung der dem Amtsgericht mitgeteilten Entschuldigungsgründe ausnahmsweise ohne Eingehen auf das Vorbringen in der Sache selbst für ausreichend erachtet wird, um den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen (vgl. OLG Köln NZV 1999, 264, 265; a.A. BayObLG NZV 1999, 99), knüpft auch diese Auffassung daran an, dass ein bestimmtes Vorbringen des Betroffenen - hier zu Entschuldigungsgründen - nicht berücksichtigt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 19 B 1629/99

    Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • OLG Köln, 24.09.2019 - 1 RBs 328/19

    Bußgeldverfahren, Vertretungsvollmacht, Nachweis, Zulässigkeit der

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass für den Fall, dass gerügt werden soll, durch die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG sei rechtliches Gehör versagt worden, in einer § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Form dargelegt werden muss, dass die Einspruchsverwerfung unzulässig war und welcher Sachvortrag infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist oder was der Betroffene im Falle der Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. SenE v. 20.08.2019 - III-1 RBs 315/19; SenE v. 27.09.2004 - 8 Ss-Owi 18/04 - SenE v. 21.03.2005 - 8 Ss-OWi 74/05; OLG Düsseldorf [04.04.11] VRS 120, 343).

    Begründet der Betroffene seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die darauf gestützt wird, dass das Amtsgericht den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Verhandlung zur Sache nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, obwohl der Betroffene von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen hätte entbunden werden müssen und die Hauptverhandlung gemäß § 74 Abs. 1 S. 1 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen hätte durchgeführt werden müssen, ist dementsprechend darzulegen, welcher Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 S. 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, infolge der Einspruchsverwerfung "nicht gehört" worden und damit unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf [04.04.11] VRS 120, 343; SenE v. 10.08.2018 - III-1 RBs 80/18; SenE v 08.06.2016 - III-1 RBs 159/16).

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Es muss deshalb grundsätzlich dargelegt werden, welcher Sachvortrag gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre und infolge der Verwerfung des Einspruchs unberücksichtigt geblieben ist (OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Brandenburg VRS 127, 38; a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 383).
  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 192/11

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Einspruchsverwerfung trotz Entbindung vom

    Übersieht das Amtsgericht, dass es den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen entbunden hatte und verwirft den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG, bedarf es zur Begründung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde keiner Darlegung dazu, welcher Sachvortrag infolge der Verwerfung des Einspruchs nicht berücksichtigt worden ist (a.A. OLG Düsseldorf Beschluss vom 4.4.2011 IV-3 RBs 52/11).

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.04.2011 (IV-3 RBs 52/11 juris) die Rüge deshalb für unzulässig hält, weil der Betroffene nicht geltend gemacht habe, welche sachliche Einlassung unberücksichtigt geblieben sei, folgt der Senat dem nicht.

  • BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19

    Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigte Ablehnung eines Entbindungsantrags

    Wird bei einer Zulassungsrechtsrechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG mit der Gehörsrüge beanstandet, das Gericht habe in der Hauptverhandlung einen Entbindungsantrag des Betroffenen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG zu Unrecht abgelehnt, ist für die Zulässigkeit der insoweit gebotenen Verfahrensrüge notwendig darzulegen, welcher Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (Anschluss u.a. an OLG Düsseldorf, Beschl. vom 04.04.2011 - 3 Rbs 52/11 = VRS 120 [2011], 343 und OLG Bamberg, Beschl. v. 29.08.2012 - 3 Ss OWi 1092/12 = NZV 2013, 204 = DAR 2013, 90).

    Begründet der Betroffene seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die darauf gestützt wird, dass das Amtsgericht den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Verhandlung zur Sache nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, obwohl die Hauptverhandlung nach Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen hätte durchgeführt werden müssen, ist darzulegen, welcher Sachvortrag, der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG in die Hauptverhandlung einzuführen gewesen wäre, infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 04.04.2011 - 3 Rbs 52/11 = VRS 120 [2011], 343).

  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14

    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach

    Zwar findet sich in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur immer wieder die Formulierung, die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordere die Darstellung, welcher Sachvortrag des Betroffenen übergangen worden ist (vgl. Senat NZV 2003, 586 und Beschluss vom 7. November 1997 - 3 Ws (B) 614/97 - OLG Düsseldorf VRS 120, 343; OLG Köln NZV 1999, 264; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16c), und die Richterablehnung ist kein Vortrag zur Sache, sondern betrifft die Ausübung eines prozessualen Rechts.
  • OLG Hamm, 04.06.2019 - 4 RBs 181/19

    Rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, erforderlicher Vortrag, Einspruchsverwerfung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2014 - (2Z) 53 Ss-OWi 249/14 (1135/14); OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.04.2011 - IV - 3 RBs 52/11 m. Anm. Krenberger, jurisPR-VerkR 15/2011 Anm. 6, jew. m.w.N.; a.A. OLG Oldenburg NZV 2011, 563).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2014 - 53 Ss OWi 249/14

    Entbindung eines Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche und entscheidungserhebliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2011, Az.: IV-3 RBs 52/11 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.07.2017 - 2 Ss OWi 174/17

    Rechtsbeschwerde, Entbindung vom persönlichen Erscheinen, keine Verwerfung

    Soweit das OLG Düsseldorf mit Beschluss von 04.04.2011 (VI-3 RBs 52/11 - juris) und das OLG Brandenburg (VRS 127, 38 f.) eine Rüge dann für unzulässig halten, wenn der Betroffene nicht geltend mache, welche sachliche Einlassung unberücksichtigt geblieben sei, folgt der Senat dem nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - III-4 Ws 297/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31412
OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - III-4 Ws 297/10 (https://dejure.org/2010,31412)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2010 - III-4 Ws 297/10 (https://dejure.org/2010,31412)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - III-4 Ws 297/10 (https://dejure.org/2010,31412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1991 - 1 Ws 980/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 4 Ws 297/10
    Das gilt auch - entgegen OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) vom 22. Oktober 1991 in NJW 1992, 1712 - für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die - wie hier - keine Diagnose enthält, die einem Laien verständlich wäre, sondern nur eine Buchstaben- und Ziffernkombination (KK-Hannich, stopp, 6. Aufl., § 54 GVG Rz. 3 m.w.N.).
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