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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08   

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https://dejure.org/2008,4570
BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,4570)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2008 - 3 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,4570)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08 (https://dejure.org/2008,4570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 StPO; § 200 StPO; § 46 StGB; § 177 StGB; § 176a StGB
    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten; Umgestaltung der Strafklage); Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; Tatidentität (Tatort; Begleitumstände); Strafzumessung bei Sexualstraftaten (Vergewaltigung: Gesamtwürdigung bei der Verneinung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überzeugung des Tatrichters von einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten in einem gewissen Zeitraum bei Serienstraftaten; Zulässigkeit einer Umgestaltung der Strafklage; Begriff der Tat i.S.d. § 264 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 206a; ; StGB § 177; ; StGB § 176

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 444
  • NStZ-RR 2009, 363
  • NStZ-RR 2011, 229
  • NStZ-RR 2011, 265
  • NStZ-RR 2011, 267
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 530/98

    Verwerfung der Revision; Strafschärfende Berücksichtigung aller sicher

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Handelte es sich insoweit um weitere Varianten sexueller Handlungen im Rahmen der abgeurteilten Taten, so waren sie bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Dezember 1998 - 3 StR 530/98) und deshalb auch in die Gesamtbetrachtung zur Strafrahmenwahl einzustellen.
  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 173/03

    Vergewaltigung (Tenorierung; sexuelle Nötigung); sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Hinsichtlich ihrer Einwendungen gegen den Strafausspruch, insbesondere gegen die Nichtanwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB, ist die Revision bereits unzulässig (BGH NStZ-RR 2003, 306; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 400 Rdn. 3).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Wie bei jeder Verurteilung muss der Tatrichter auch bei Serienstraftaten, wie sie in länger andauernden Missbrauchsbeziehungen vorkommen, von jeder einzelnen individuellen Straftat überzeugt sein (BGHSt 42, 107, 109).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Der Tatrichter muss sich aber in objektiv nachvollziehbarer Weise zumindest die Überzeugung verschaffen, dass es in einem gewissen Zeitraum zu einer bestimmten Mindestzahl von Straftaten gekommen ist (BGH StV 2002, 523).
  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Gleiches gilt, wenn es sich bei diesen Handlungen um weitere selbständige Taten gehandelt hätte; denn in diesem Fall war der Umstand, dass die abgeurteilten Taten nur einen Teil einer Tatserie bildeten, als wesentlicher Strafzumessungsgesichtspunkt zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    In diesem Rahmen muss der Tatrichter seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (BGHSt 16, 200, 202).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht bestimmende Strafzumessungsfaktoren oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht lässt oder wenn sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320 m. w. N.).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Gleiches gilt, wenn es sich bei diesen Handlungen um weitere selbständige Taten gehandelt hätte; denn in diesem Fall war der Umstand, dass die abgeurteilten Taten nur einen Teil einer Tatserie bildeten, als wesentlicher Strafzumessungsgesichtspunkt zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschl. vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 359/03 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Allerdings hat das Gericht die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erschöpfend abzuurteilen; zur Tat in diesem Sinne gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGHSt 32, 215, 216).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08
    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum - notfalls auch ohne genaue zeitliche Einordnung und lediglich unter Festlegung einer Mindestzahl der begangenen Delikte nach dem Zweifelssatz - festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Vor diesem Hintergrund - Identität des Tatorts, der Tatzeit und der Tatumstände (vgl. demgegenüber BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, StraFo 2009, 71; Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146 f.) - erhellt sich die Wertung der Strafkammer, dass es sich zwar um den Angeklagten "in hohem Maße belastende Angaben" handele, die so geschilderten Taten aber ein anderes Gepräge als die angeklagte Tat hätten, nicht.
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    b) Zwar kann der Tatrichter auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Annahme des Regelbeispiels der Vergewaltigung in § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB erfüllt sind, ausnahmsweise nach umfassender Prüfung des gesamten Tatbilds einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit von der Regelwirkung abweichen; eine solche Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschl. vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08 Tz. 18) hat der Tatrichter hier jedoch nicht getroffen.
  • KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09

    Landfriedensbruch: Wurf mit einem Klappstuhl als unbenannter besonders schwerer

    Dazu gehört insbesondere auch die Wahl des Strafrahmens (vgl. BGH NStZ 2009, 444).
  • OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15

    Gewohnheitsmäßige Tatbegehung als unbenannter besonders schwerer Fall des

    All dies gilt namentlich auch für die Strafrahmenwahl (BGH HRR 2009 Nr. 498; BGH NStZ 2009, 444; SenE v. 16.07.2013 - III-1 RVs 92/13 - SenE v. 06.03.2015 - III-1 RVs 21/15 - vgl. a. SenE v. 15.02.2013 - III-1 RVs 8/13).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 74/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anforderungen an die

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Weichen bei einer Serientat die Feststellungen des Gerichts hinsichtlich der Tatmodalitäten einzelner Taten gleichwohl so deutlich von den in der Anklage- bzw. Antragsschrift geschilderten geschichtlichen Vorgängen ab, dass mit ihnen andere als die zuvor bezeichneten Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO beschrieben sind, kann sie das Gericht nicht ohne Erhebung einer Nachtragsanklage zum Gegenstand einer Verurteilung machen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, StraFo 2009, 71 f.; Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.03.2010 - 5 StR 83/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Dabei steht nicht in erster Linie die Ermittlung einer Tatfrequenz, sondern die des konkreten Lebenssachverhalts im Vordergrund; dieser ist ausgehend vom Beginn der Tatserie mit den unterschiedlichen Details etwa zu Tatausführung und Tatort der einzelnen Straftaten in dem gegebenen Tatzeitraum nach dem Zweifelssatz festzustellen und abzuurteilen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Kindesmissbrauch 2; BGH NStZ 2009, 444).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    Diese Umgestaltung der Strafklage darf aber nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrundeliegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Dazu gehört insbesondere auch die Wahl des Strafrahmens (vgl. BGH NStZ 2009, 444).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist hingegen ausgeschlossen (BGH HRR 2009 Nr. 498; BGH NStZ 2009, 444; SenE v. 16.07.2013 - III-1 RVs 92/13 - SenE v. 06.03.2015 - III-1 RVs 21/15 - vgl. a. SenE v. 15.02.2013 - III-1 RVs 8/13; SenE v. 27.09.2016 - III-1RVs 194/16 - SenE v. 15.12.2017 - III-1 RVs 287/17 -).
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 542/17

    Kognitionspflicht des Gerichts (nachträglich bekannt gewordene Teile der Tat: nur

  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 516/16

    Gerichtliche Kognitionspflicht (Umgrenzung durch die Anklageschrift)

  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 391/20

    Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang;

  • BGH, 14.09.2023 - 4 StR 266/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von

  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

  • Disziplinarkammer bei dem Kirchengericht der EKD, 16.09.2022 - 134/1-2022
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8397
BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,8397)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - 1 StR 526/08 (https://dejure.org/2008,8397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 3 GG; § 264 StPO; § 261 StPO
    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines zwischenzeitlich ergehenden Urteils; Bewertungseinheit); Anwendung des Zweifelsgrundsatzes in der Revision (Freibeweisverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 229
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Eine solche Zäsurwirkung ist für Dauerdelikte wie etwa den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln oder Waffen anerkannt (vgl. BGH, Urt. vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80; Rissing-van Saan in Leipziger Kommentar 12. Aufl. Vor § 52 Rdn. 50, 56).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    b) Durch seit dem selben Tag rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München ist gegen den Angeklagten M. am 5. Februar 2007 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine - nicht gesamtstrafenfähige (vgl. BGHSt 36, 270) - Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden.
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Nichts anderes kann aber für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gelten, bei dem im Wege der Bewertungseinheit mehrere auf den selben Güterumsatz gerichtete, zeitlich aber gestaffelte Teilakte zusammen gefasst werden (vgl. BGHSt 30, 28).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Dann wäre unter Anwendung des Zweifelssatzes das Verfahren einzustellen, sofern eine weitere Sachaufklärung nicht zu erwarten wäre, oder anderenfalls die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH NStZ 1998, 360, 361; 2008, 42, 43).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 13.03.1996 - 2 StR 514/95

    Strafzumessung außerhalb des tatrichterlichen Spielraums

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    c) Nach alledem kann der Senat die Frage offen lassen, ob er unter Berücksichtigung der hiergegen vom 3. Strafsenat (StraFo 2008, 397) und 4. Strafsenat (NStZ 1999, 411) erhobenen gewichtigen Bedenken weiterhin der (ständigen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07) folgen würde, nach der an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte durch bloße gemeinsame Bezahlung der Lieferungen tateinheitlich verbunden werden können.
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
    Denn diese waren - wenn nicht schon durch die dem Angeklagten M. bekannte Sicherstellung des verbliebenen Marihuanas am 4. August 2006 (vgl. BGH NStZ 2008, 573), so doch jedenfalls - durch das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München beendet worden.
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 527/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Zusammentreffen in

  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Denn der gerichtlichen Kognitionspflicht kann jedenfalls kein strafbares Verhalten unterfallen, welches dem Urteil zeitig nachfolgt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 -, zitiert nach Juris; OLG Hamm NStZ 2011, 102 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Ob das im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2019 (119 Cs 426/19) zur Beendung des Dauerdelikts führte (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 - Beschluss vom 12. Januar 2010- 3 StR 466/09 - NStZ 2010, 455), erscheint der Kammer zweifelhaft, da dieses Urteil zu keinem Zeitpunkt in Rechtskraft erwachsen ist.
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    aa) Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Die Annahme von Tateinheit ist im Unterschied zur zeitgleichen Bezahlung einer Menge und der Bestellung einer anderen Menge (Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 685; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2014, 81) anzunehmen, wenn -wie im Fall Ziff. III. 2. c) (4) wiederholt der Fall - mehrere Verkaufsgeschäfte in einem Zahlungsvorgang zusammentreffen (Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 683; BGH BeckRS 2007, 18289; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2003, 75; krit. BGH NStZ 2009, 392; offen gelassen in BeckRS 2008, 24597).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12

    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem

    Der gerichtlichen Kognitionspflicht kann kein strafbares Verhalten unterfallen, das einem Urteil oder dem Erlass eines Strafbefehls nachfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08, juris).
  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 441/09

    Schuldspruchänderung für unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Der Schuldspruch war daher abzuändern, wenngleich der Senat Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 2009, 392) und des 4. Strafsenats (NStZ 1999, 411) gegen diese Rechtsprechung teilt (vgl. auch Senat , Beschl. vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 2 RVs 31/10

    Strafklageverbrauch bei unerlaubtem Handeltreiben aus einem Gesamtvorrat

    Denn der gerichtlichen Kognitionspflicht kann jedenfalls kein strafbares Verhalten unterfallen, welches dem Urteil zeitlich nachfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 in 1 StR 526/08 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2016 - 5 StR 153/16

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Revisionsverfahrens; Verwerfung der Revision

    Unabhängig von der Annahme einer Bewertungseinheit kann der gerichtlichen Kognitionspflicht kein strafbares Verhalten unterfallen, das einem Urteil oder dem Erlass eines Strafbefehls nachfolgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08; vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08   

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https://dejure.org/2008,6090
BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08 (https://dejure.org/2008,6090)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 StR 261/08 (https://dejure.org/2008,6090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; § 264 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 29a BtMG; § 338 Nr. 3 StPO; § 25 Abs. 2 StPO; § 26a StPO
    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln); gesetzlicher Richter (fehlerhafte Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs; Willkür; grundsätzliche Verkennung der Verfassungsgarantie); unverzügliche Anbringung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Identität der einem vorherigen Urteil zugrunde liegenden Straftat mit der abgeurteilten Tat als Voraussetzung eines Verfahrenshindernisses in Form eines Strafklageverbrauchs; Willkürlichkeit der Anwendung einer Zuständigkeitsvorschrift als Kriterium der Verletzung ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 26 a Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 223
  • NStZ-RR 2011, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).

    In letzterem Fall entscheidet das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen sachlich über die Besorgnis der Befangenheit (BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ-RR 2008, 246, 247).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).

    Erfolgt wie hier die Verwerfung allein aus formalen Erwägungen, wurden die Ablehnungsgründe aber nicht inhaltlich geprüft, ist daher danach zu differenzieren, ob die Entscheidung des Gerichts auf einer groben Missachtung oder Fehlanwendung des Rechts beruht, ob also Auslegung und Handhabung der Verwerfungsgründe nach § 26a Abs. 1 StPO offensichtlich unhaltbar oder aber lediglich schlicht fehlerhaft sind (BGHSt 50, 216, 219 f.).

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durfte der Angeklagte die Vernehmung dieses und eines weiteren Zeugen abwarten und nach entsprechender Überlegungszeit sein Ablehnungsgesuch noch am Folgetag vor Beginn der fortgesetzten Hauptverhandlung rechtzeitig anbringen (so BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 und zuletzt Beschl. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07

    Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    In letzterem Fall entscheidet das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen sachlich über die Besorgnis der Befangenheit (BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ-RR 2008, 246, 247).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; StV 1995, 396).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    Gleichwohl ist auch die dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts offensichtlich zu Grunde liegende Auffassung, der Angeklagte hätte nach Kenntnis von dem Ablehnungsgrund vor weiteren Beweiserhebungen eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragen müssen, um sich sein weiteres Vorgehen zu überlegen und sich mit seinem Verteidiger zu beraten (vgl. dazu BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5), durchaus erwägenswert und keinesfalls grob fehlerhaft.
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; StV 1995, 396).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; StV 1995, 396).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Dieser Maßstab gilt nicht nur für die Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, sondern auch für die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223) und Verschleppungsabsicht nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120, sowie bereits BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, aaO).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Ist keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Ablehnungsverfahren festzustellen, hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19

    Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten

    Nur die Verweigerung einer Anhörung, die in der geplanten Weise ihrer Durchführung die Rechte des Anzuhörenden umfänglich gewährleistet hätte, kann als belastbarer Verzicht auf das Recht zur mündlichen Anhörung gewertet werden und zur Verwirkung dieses Rechts führen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2009, 223, zitiert nach juris, dort Rn. 10; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08   

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https://dejure.org/2008,10374
BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08 (https://dejure.org/2008,10374)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - 2 StR 226/08 (https://dejure.org/2008,10374)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08 (https://dejure.org/2008,10374)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einheitliches historisches Geschehen bei unterschiedlichen Tathandlungen und einem zeitlichen Abstand von etwa einer Woche; Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa durch Konsumierung von Heroin vor den einzelnen ...

  • Judicialis

    StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 264 Abs. 1
    Kriterien der prozessualen Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
    Angesichts der unterschiedlichen Tathandlungen und des zwischen ihnen liegenden zeitlichen Abstands von etwa einer Woche vermag der Senat in diesem konkreten Einzelfall ein einheitliches historisches Geschehen nicht zu bejahen (vgl. BGHSt 35, 60 und 80; BGH BGHR § 264 Abs. 1 Tatidentität 9; BGH NStZ 1999, 363).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre jedenfalls nach den Grundsätzen der actio libera in causa (vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 20 Rdn. 49 ff.) ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 1999, 448; 2000, 584; 2002, 31; 2003, 535).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre jedenfalls nach den Grundsätzen der actio libera in causa (vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 20 Rdn. 49 ff.) ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 1999, 448; 2000, 584; 2002, 31; 2003, 535).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre jedenfalls nach den Grundsätzen der actio libera in causa (vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 20 Rdn. 49 ff.) ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 1999, 448; 2000, 584; 2002, 31; 2003, 535).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit wäre jedenfalls nach den Grundsätzen der actio libera in causa (vgl. dazu Fischer StGB 55. Aufl. § 20 Rdn. 49 ff.) ohne Bedeutung (vgl. BGH NStZ 1999, 448; 2000, 584; 2002, 31; 2003, 535).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
    Angesichts der unterschiedlichen Tathandlungen und des zwischen ihnen liegenden zeitlichen Abstands von etwa einer Woche vermag der Senat in diesem konkreten Einzelfall ein einheitliches historisches Geschehen nicht zu bejahen (vgl. BGHSt 35, 60 und 80; BGH BGHR § 264 Abs. 1 Tatidentität 9; BGH NStZ 1999, 363).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - 1 StR 615/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20164
BGH, 03.12.2008 - 1 StR 615/08 (https://dejure.org/2008,20164)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - 1 StR 615/08 (https://dejure.org/2008,20164)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 1 StR 615/08 (https://dejure.org/2008,20164)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 229
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