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   BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11   

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https://dejure.org/2011,9268
BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11 (https://dejure.org/2011,9268)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2011 - 1 StR 109/11 (https://dejure.org/2011,9268)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11 (https://dejure.org/2011,9268)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für einen Hang zum Übermaßkonsum von Alkohol

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ist bei fehlendem Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum rechtswidrig

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für einen Hang zum Übermaßkonsum von Alkohol

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für einen Hang zum Übermaßkonsum von Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Rechtmäßigkeit der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei fehlendem Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 242
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
    Da er keine sog. Beschaffungstat begangen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), könnte hierauf indiziell hindeuten, wenn der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang zu sich nehmen würde, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, BGHR StGB § 64 Hang 2; BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).

    Er erkennt daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384 mwN).

  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 111/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatische Bedeutung eines

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
    Auch der Umstand, dass er im Anschluss an die mehr als 13 Monate vor dem Urteil begangene Tat seinen Alkoholkonsum durchaus steuern, nämlich auf "ein bis zwei halbe Bier an drei Tagen unter der Woche" erneut reduzieren und an Wochenenden lediglich noch auf im Kreis der Familie getrunkenen Alkohol beschränken konnte, spricht gegen eine psychische Abhängigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 111/08).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 406/03

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Abweichung vom Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
    Da er keine sog. Beschaffungstat begangen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), könnte hierauf indiziell hindeuten, wenn der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang zu sich nehmen würde, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, BGHR StGB § 64 Hang 2; BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
    Da er keine sog. Beschaffungstat begangen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), könnte hierauf indiziell hindeuten, wenn der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang zu sich nehmen würde, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, BGHR StGB § 64 Hang 2; BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
    Da er keine sog. Beschaffungstat begangen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), könnte hierauf indiziell hindeuten, wenn der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang zu sich nehmen würde, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, BGHR StGB § 64 Hang 2; BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
    Da er keine sog. Beschaffungstat begangen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), könnte hierauf indiziell hindeuten, wenn der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang zu sich nehmen würde, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, BGHR StGB § 64 Hang 2; BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Ein Hang im Sinne von § 64 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter eine auf psychische Disposition oder durch Übung erworbene intensive Neigung hat, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren und somit eine psychische Abhängigkeit besteht, aufgrund derer er sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Beschluss vom 06.11.2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242, 243 m.w.N.).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist zunächst ein Hang, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit), durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. BGH 3, 340; NStZ-RR 2003, 106 f.; 2004, 39, 40; 2011, 42; NStZ 2004, 494; NStZ-RR 2006, 103; 2008, 198 f.; 2 StR 416/97; 1 StR 406/03; 1 StR 451/03; 2 StR 205/04; 1 StR 332/07; 1 StR 167/08; 1 StR 109/11; Fischer, 68. Auflage, § 64 Rn. 7).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen

    All dies spricht dafür, dass der Angeklagte eine ihn treibende oder beherrschende Neigung hat, Alkohol in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 3 StR 91/10; Beschluss vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242).
  • LG Kleve, 26.09.2018 - 110 KLs 10/18
    Das Eingangsmerkmal des Hangs setzt eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Rauschmittel in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 242; 2008, 198 f.; 2006, 103).
  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 433/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (hinreichend konkrete

    Da eine Bejahung der Voraussetzungen des § 64 StGB auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sicher ausscheidet und die Anordnung der Maßregel für den Angeklagten eine zusätzliche Beschwer darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 22 mwN), erkennt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11 Rn. 7 und vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 Rn. 13 mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 14.09.2020 - 1 KLs 24 Js 2053/20

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Dies kann unter anderem dann bejaht werden, wenn der Angeklagte aufgrund einer psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2011, Az: 1 StR 109/11 sowie BGH, Beschluss vom 10.08.2007, Az: 2 StR 344/07.
  • LG Kleve, 27.07.2017 - 110 KLs 14/17
    Das Eingangsmerkmal des Hangs setzt eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Rauschmittel in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 242; 2008, 198 f.; 2006, 103).
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