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   BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10   

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BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10 (https://dejure.org/2011,5044)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 (https://dejure.org/2011,5044)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 (https://dejure.org/2011,5044)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Wahrscheinlichkeit weiterer Beleidigungen; tätliche Auseinandersetzungen während einer Unterbringung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB
    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erheblichkeit der drohenden Taten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Berücksichtigung angedrohter Taten

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erheblichkeit der drohenden Taten

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erheblichkeit der drohenden Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Berücksichtigung angedrohter Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 202
  • NStZ-RR 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Ist dies nicht der Fall, kommt es grundsätzlich auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564).

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Ist dies nicht der Fall, kommt es grundsätzlich auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564).

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).

  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Dies erfordert zwar nicht, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind, die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 9 6/08; vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 jeweils mwN).

    Jedoch sind solche Verhaltensweisen innerhalb einer Einrichtung nicht ohne weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08 mwN).

  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198).

    Hinzu kommt, dass der Beschuldigte mit Ausnahme der Anlasstat vom 25. Februar 2009 bisher durch vergleichbare Taten ersichtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, obwohl er seit dem Jahr 1995 vielfach stationär in psychiatrischen Einrichtungen aufgenommen und behandelt werden musste (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198).

  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 256/10

    Nachstellung (Tatfolgen; Feststellungen; sachverständige Beratung); kurze

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Insgesamt vermögen die vom Beschuldigten begangenen und drohenden Taten, die zudem in ihrer Intensität und Gefährlichkeit jedenfalls keine Steigerung erfuhren, die außerordentlich schwere Maßregel des § 63 StGB nicht zu rechtfertigen (vgl. zu einem von den Straftaten her ähnlich gelagerten, jedoch ein Nachbarschaftsverhältnis betreffenden Fall BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 5 StR 256/10, NStZ-RR 2011, 12).
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 437/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198).
  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung;

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 268/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; keine

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 492/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
    Hinzu kommt, dass sich der Beschuldigte bei diesen Taten zunächst nur verbalaggressiv verhalten hat, er bei Einschreiten dritter Personen von Gewalthandlungen absah oder abgebracht werden konnte und sich beruhigen ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden

  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Die zu erwartenden Taten müssen aber, um schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen zu lassen, grundsätzlich zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (BGH aaO sowie BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Ergebe sich die Gefährlichkeit des Betroffenen, wie es der Bundesgerichtshof im vorliegenden Fall angenommen hat, nicht schon aus dem Charakter der Anlasstaten, komme es auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der künftig zu erwartenden Taten an (BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08 -, NStZ 2008, S. 563 , Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, S. 202).

    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, S. 202).

    Dabei sind allerdings Tätlichkeiten während einer Unterbringung nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97 -, NStZ 1998, S. 405, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, S. 202 ), und werden bloße drohende Beleidigungen grundsätzlich als nicht geeignet angesehen, eine Unterbringung zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, S. 202 ).

  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Dabei kann sich - wie in der Regel bei Verbrechen oder bei Gewalt- oder Aggressionsdelikten - eine schwere Störung des Rechtsfriedens bereits aus dem Gewicht des Straftatbestands ergeben, mit dessen Verwirklichung gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10   

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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vorwurf der Gewinnerzielungsabsicht; Auslassung der Möglichkeit, von der Tat Abstand zu nehmen); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Berücksichtigung einer begehrten Gewinnerzielung durch ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit dem Doppelverwertungsverbot

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Vereinbarkeit der Berücksichtigung einer begehrten Gewinnerzielung durch ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit dem Doppelverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Strafschärfend sind die Durchführung der Tat und fehlende Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Krux mit dem Doppelverwertungsverbot - immer wieder Strafzumessung

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 271
  • NStZ-RR 2011, 90
  • StV 2011, 224
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Auch die strafschärfende Erwägung, dass der Angeklagte von der Möglichkeit, von der Begehung der Taten Abstand zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hat, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Dies stellt eine strafschärfende Verwertung des Umstandes dar, dass die Tat überhaupt begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, NStZ 2019, 8 (Ls); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 351/23
    Auch hierin liegt ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).
  • BGH, 08.09.2021 - 6 StR 174/21

    Brandstiftung (Begriff der Hütte: Jagdhochsitz; Strafzumessung: minder schwerer

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts hat das Landgericht mit dieser Erwägung nicht in rechtsfehlerhafter Weise (vgl. zur strafschärfenden Bewertung des Fehlens von Strafmilderungsgründen etwa BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11, Rn. 3; vom 30. März 2011 - 5 StR 12/11, Rn. 8; und vom 19. April 2011 - 3 StR 80/11, Rn. 2; zum Ganzen Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1162 f. mwN) aus dem Fehlen von Strafschärfungsgründen einen Strafmilderungsgrund hergeleitet, sondern rechtsfehlerfrei das Ausmaß der Gefährlichkeit der Tathandlung bei der Strafzumessung gewürdigt (vgl. MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 306 Rn. 67; Heine/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 306 Rn. 22; LK-StGB/Valerius, 13. Aufl., § 306 Rn. 82).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).

    Jedenfalls hat das Landgericht hiermit das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).

  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Mit dieser eigenständigen Strafzumessungserwägung hat das Landgericht das Fehlen eines möglichen Strafmilderungsgrundes (Suchterkrankung) rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18 Rn. 16; vom 24. April 2018 - 4 StR 60/18 Rn. 5; vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17 Rn. 4; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13 Rn. 3; vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12 Rn. 3, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11 Rn. 3 und vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4).

    Gleiches gilt für den ebenfalls als strafschärfend gewerteten Umstand, der Angeklagte sei ?nicht in einer wirtschaftlichen Notlage? gewesen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 Rn. 8; vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4 und vom 12. Februar 1987 - 4 StR 10/87 Rn. 4; Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 137/81 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung:

    Denn das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt tatbestandlich voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17, NStZ-RR 2017, 345).

    Ferner begegnet es durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass die Strafkammer mit der beim Angeklagten nicht bestehenden Kokainsucht das Fehlen eines möglichen Strafmilderungsgrundes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, aaO).

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Jedenfalls hat das Landgericht hiermit rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).
  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13

    Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen

    Damit ist verkannt, dass der Umstand, dass ein Angeklagter straffällig geworden ist, statt sich gesetzestreu zu verhalten, Voraussetzung für seine Strafbarkeit, aber kein schulderhöhender Umstand ist (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 mwN).
  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung aufgrund fehlender

    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21

    Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende

    b) Diese Erwägungen lassen besorgen, dass die Strafkammer dem an amyotropher Lateralsklerose leidenden Angeklagten die Begehung der Straftat als solche vorgehalten hat, ohne dass Besonderheiten vorliegen, die es rechtfertigen könnten, das Unrecht der Tat straferhöhend zu werten, und damit gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 332/10, StV 2011, 224; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14 mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - 4 StR 60/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung anderer noch nicht abgeurteilter

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender

  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 475/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall: kein akuter

  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter

  • BGH, 21.12.2010 - 4 StR 610/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch die Versagung eines minder

  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 480/13

    Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen des Fehlens möglicher

  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVs 59/12

    Strafzumessung, fehlende Reue, Unrechtseinsicht

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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2008 - 2 StR 263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16486
BGH, 27.08.2008 - 2 StR 263/08 (https://dejure.org/2008,16486)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 StR 263/08 (https://dejure.org/2008,16486)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2008 - 2 StR 263/08 (https://dejure.org/2008,16486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 263/08
    Anders als in den BGHSt 52, 48 zugrunde liegenden Fällen (5 StR 116/01 und 5 StR 475/02) kann der Senat hier angesichts der eindeutigen Beweislage ausschließen, dass das angefochtene Urteil auf dem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 (BGBl. II 1969 S. 1585) beruht.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Wenn und soweit dagegen auszuschließen ist, dass das mit der Revision angegriffene Urteil auf dem Verstoß gegen das Konsularrechtsübereinkommen beruht, hat der Betroffene durch den Verfahrensverstoß im Sinne der Ausführungen des Internationalen Gerichtshofs auch keinen Nachteil erlitten (vgl. BGHSt 52, 110 ; BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 263/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 169/08 -, juris; Esser, JR 2008, S. 271 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.04.2011 - 1 Ss 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23384
OLG Jena, 29.04.2011 - 1 Ss 15/11 (https://dejure.org/2011,23384)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.04.2011 - 1 Ss 15/11 (https://dejure.org/2011,23384)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. April 2011 - 1 Ss 15/11 (https://dejure.org/2011,23384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Strafrecht materielles, Wiedergutmachung, fehlende Schadenswiedergutmachung, unterbliebene Berücksichtigung zum Nachteil des Angeklagten, Strafzumessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung fehlender Wiedergutmachungsbemühungen zum Nachteil des Angeklagten i.R.d. Strafzumessung

  • Justiz Thüringen

    Strafzumessung: Zulässigkeit der Berücksichtigung fehlender Wiedergutmachungsbemühungen zum Nachteil des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung fehlender Wiedergutmachungsbemühungen zum Nachteil des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Strafrecht materielles, Wiedergutmachung, fehlende Schadenswiedergutmachung, unterbliebene Berücksichtigung zum Nachteil des Angeklagten, Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Auszug aus OLG Jena, 29.04.2011 - 1 Ss 15/11
    Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn dieses Verhalten Ausdruck von Uneinsichtigkeit oder einer mitleidlosen Gesinnung gegenüber dem Tatopfer ist (siehe etwa BGH, Urteil vom 03.08.1994, 2 StR 245/94; BGHR, StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 22) und wenn Wiedergutmachungsbemühungen des Angeklagten erwartet werden konnten (siehe etwa BGH, Urteil vom 27.01.1988, 3 StR 61/87; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 12).
  • BGH, 03.08.1994 - 2 StR 245/94

    Wiedergutmachung - Strafschärfung - Strafzumessung - Geständnis

    Auszug aus OLG Jena, 29.04.2011 - 1 Ss 15/11
    Dies kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn dieses Verhalten Ausdruck von Uneinsichtigkeit oder einer mitleidlosen Gesinnung gegenüber dem Tatopfer ist (siehe etwa BGH, Urteil vom 03.08.1994, 2 StR 245/94; BGHR, StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 22) und wenn Wiedergutmachungsbemühungen des Angeklagten erwartet werden konnten (siehe etwa BGH, Urteil vom 27.01.1988, 3 StR 61/87; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 12).
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