Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10   

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https://dejure.org/2011,13482
OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10 (https://dejure.org/2011,13482)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.02.2011 - 1 Ss 113/10 (https://dejure.org/2011,13482)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 1 Ss 113/10 (https://dejure.org/2011,13482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Auskunftsverweigerungsrecht, Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Belehrung, Strafverfahrensrecht, Auskunftsverweigerungsrecht, Verwerfungsverbot, im nachfolgenden Verfahren Belehrung, über Auskunftsverweigerungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen des Aussetzens der Gefahr der Strafverfolgung; Verwertungsverbot in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage bei Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem ...

  • Justiz Thüringen

    § 55 Abs 2 StPO, § 152 Abs 2 StPO, § 153 StGB
    Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines Zeugnisverweigerungsrechts; Verwertungsverbot für eine Aussage in einem gegen den Zeugen gerichteten Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage bei unterbliebener Belehrung über ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 153; StPO § 55
    Unterlassen der Belehrung bezüglich eines bestehenden Auskunftsverweigerungsrechts; Verwertungsverbot im nachfolgenden [Falschaussage-]Verfahren gegen den Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Belehrung, Strafverfahrensrecht, Auskunftsverweigerungsrecht, Verwerfungsverbot, im nachfolgenden Verfahren Belehrung, über Auskunftsverweigerungsrecht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerungsrecht und Beweisverwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 279 (Ls.)
  • AnwBl 2011, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1986 - 4 StR 685/85

    Fälschliche Vereidigung eines der Tat Verdächtigen

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rei­ne denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozes­sual aus­rei­chenden Anfangsverdacht noch für ein Auskunftsverweigerungs­recht nach § 55 StPO aus (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.1994, StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94, bei juris m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • OLG Oldenburg, 11.04.2006 - Ss 101/01
    Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    An die zur Geltendmachung der unrichtigen Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO erforderliche Verfahrensrüge als sog. "unsubstantiierte Rüge" sind nach der Rechtsprechung des angerufenen Senats ohnehin keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Frankfurt am Main -1 Ss 113/10-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138).

    Es reicht aus, dass geltend gemacht und - so nicht bereits im Urteil eine Erörterung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Entschuldigungsvorbringens enthalten ist - unter Tatsachenvortrag dargelegt wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei tatsächlich entschuldigt gewesen bzw. jedenfalls, das Gericht habe das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt beurteilen dürfen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 113/10-; -1 Ss 210/09- m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte sich entschuldigt hat, sondern nur, ob er entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391; OLG Frankfurt am Main -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; OLG Köln StraFo 2006, 213; KG Berlin VRS 108, 110; OLG München StraFo 2014, 79; OLG Stuttgart DAR 2004, 165).

    Verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; -1 Ss 117/09-; StV 1988, 100; OLG Stuttgart DAR 2004, 165; OLG Düsseldorf VRS 78, 138; OLG Köln StraFo 2006, 413 [OLG Köln 21.07.2006 - 81 Ss 91/06] ).

    Denn die Krankheit würde den Angeklagten nicht nur dann entschuldigen, wenn er dauerhaft bewegungsunfähig wäre, sondern bereits dann, wenn sie ihm nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung - auch nur vorübergehend - unzumutbar macht (vgl. OLG Frankfurt am Main -1 Ss 210/09-; -1 Ss 113/10; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 26 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19560
OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 (https://dejure.org/2011,19560)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2011 - 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 (https://dejure.org/2011,19560)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 (https://dejure.org/2011,19560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung einer Bestellung zum Pflichtverteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Stuttgart, 5. Senat, StV 2000, 656 ff.; OLG Hamm StV 2004, 641f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 333f.; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 142, Rdnr. 21 a; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage § 142, Rdnr. 7; unklar dagegen Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 146, Rdnr. 8), dass die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter wegen derselben Tat durch mehrere Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann .
  • OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00

    Bestellung zum Pflichtverteidiger; Zulässigkeit; Anwaltssozietät; Struktureller

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Stuttgart, 5. Senat, StV 2000, 656 ff.; OLG Hamm StV 2004, 641f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 333f.; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 142, Rdnr. 21 a; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage § 142, Rdnr. 7; unklar dagegen Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 146, Rdnr. 8), dass die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter wegen derselben Tat durch mehrere Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann .
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Gleichwohl ist aber ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in aller Regel darin zu sehen, dass der Verteidiger nicht zuzusichern vermag, an der ganz überwiegenden Mehrzahl der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine teilzunehmen (BVerfG NStZ 2006, 460 f.; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamm StV 2006, 481f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Wenn bei einem bereits bestellten Verteidiger ein konkreter Anlass zu der Besorgnis, die Verteidigung würde nicht mit vollem Einsatz geführt werden, nachträglich erkannt wird, liegt eine Rücknahme der Bestellung aus wichtigem Grund nahe (BGHSt 48, 170 ff. - Rdnr. 17 in juris).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Das BVerfG (BVerfGE 43, 79, 89 ff.) hat bei derselben Sozietät angehörenden Wahlverteidigern die Zurückweisung eines dieser Verteidiger mit der Begründung, sein Sozietätskollege verteidige einen derselben Tat Mitbeschuldigten, als verfassungswidrig angesehen.
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08

    Verhältnis des Rechts eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Gleichwohl ist aber ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in aller Regel darin zu sehen, dass der Verteidiger nicht zuzusichern vermag, an der ganz überwiegenden Mehrzahl der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine teilzunehmen (BVerfG NStZ 2006, 460 f.; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamm StV 2006, 481f.).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Gleichwohl ist aber ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in aller Regel darin zu sehen, dass der Verteidiger nicht zuzusichern vermag, an der ganz überwiegenden Mehrzahl der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine teilzunehmen (BVerfG NStZ 2006, 460 f.; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamm StV 2006, 481f.).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1999 - 3 Ws 591/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund gegen Pflichtverteidigerbestellung, Mehrere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11
    Es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Stuttgart, 5. Senat, StV 2000, 656 ff.; OLG Hamm StV 2004, 641f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 333f.; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 142, Rdnr. 21 a; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage § 142, Rdnr. 7; unklar dagegen Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 146, Rdnr. 8), dass die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter wegen derselben Tat durch mehrere Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund im Sinne dieser Vorschrift darstellen kann .
  • OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines

    Zwar hat das Landgericht den bisherigen Pflichtverteidiger des Angeschuldigten, Rechtsanwalt Jan Robert Funck, unter Berücksichtigung des Interesses des Angeschuldigten, vom Verteidiger seiner Wahl vertreten zu werden einerseits und dem Interesse an einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf unter besonderer Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen andererseits zu Recht entpflichtet, weil dieser bezüglich der überwiegenden Mehrheit der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine verhindert gewesen wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2011, 2 Ws 97-88/11, [...]; Thüringer OLG, Beschluss v. 09.05.2008, 1 WS 168/08); Meyer-Goßner, StPO, 55, Auflage, § 143, Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14

    Strafverfahren: Widerruf der Bestellung des vom Angeklagten gewählten

    Zu solchen Umständen zählt auch die Verhinderung des Verteidigers, an den vorgesehenen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (OLG Hamm, 2 Ws 56/06 vom 02.03.2006 Rdn. 10 bei juris; OLG Celle, NStZ 2008, 583; OLG Stuttgart, 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 vom 17.05.2011 Rdn. 12 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2011 - III-2 Ws 223/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19125
OLG Köln, 26.04.2011 - III-2 Ws 223/11 (https://dejure.org/2011,19125)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2011 - III-2 Ws 223/11 (https://dejure.org/2011,19125)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2011 - III-2 Ws 223/11 (https://dejure.org/2011,19125)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 279 (Ls.)
  • StV 2011, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 501/11

    Notveräußerung eines gepfändeten Gegenstands; Nachweis des Rechts eines Dritten

    Es handelt sich nicht um eine weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung über eine gerichtliche Entscheidung, wie dies bei der Pfändung aufgrund eines dinglichen Arrestes der Fall ist (vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11-).

    Die Zuständigkeit der Strafgerichte zur Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrestes wendet, ergibt sich aus der durch Gesetz vom 24.10.2006 (BGBl. I 2350) eingefügten Bestimmung des § 111 f Abs. 5 StPO ( vgl. Senat 26.04.2011 - 2 Ws 223/11- ; die Entscheidung BGH für die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit in dessen Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04 - ist damit überholt).

  • OLG Köln, 11.10.2013 - 2 Ws 522/13

    Anordnung des dinglichen Arrestes gegen einen Drittbeteiligten in

    Zwar unterliegen in Vollziehung einer dinglichen Arrestanordnung nach §§ 111 b Abs. 2, 111 d StPO getroffene Pfändungen nicht der weiteren Beschwerde, wenn sich der Drittbeteiligte ausschließlich gegen die ausgebrachte Pfändung wendet, da insoweit der Rechtsschutz durch § 111 f Abs. 5 StPO - ohne weitere Beschwerdemöglichkeit - gewährleistet wird (SenE vom 26.04.2011, Az.: III-2 Ws 223/11).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 25.11.2010 - 1 Qs 85/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33344
LG Stuttgart, 25.11.2010 - 1 Qs 85/10 (https://dejure.org/2010,33344)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2010 - 1 Qs 85/10 (https://dejure.org/2010,33344)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2010 - 1 Qs 85/10 (https://dejure.org/2010,33344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 279
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