Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 30.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11   

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https://dejure.org/2011,10369
BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11 (https://dejure.org/2011,10369)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 StR 249/11 (https://dejure.org/2011,10369)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 StR 249/11 (https://dejure.org/2011,10369)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StGB, § 267 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe im Falle einer drohenden Zäsurwirkung; Auswirkungen der drohenden Zäsurwirkung eines Strafurteils auf die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe; Notwendigkeit einer Mitteilung über den ...

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anforderungen an die Urteilsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe im Falle einer drohenden Zäsurwirkung; Auswirkungen der drohenden Zäsurwirkung eines Strafurteils auf die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe; Notwendigkeit einer Mitteilung über den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2006 - 2 StR 215/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot;

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11
    Denn auszugehen ist von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, so dass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 110/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einbezogene Strafen;

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11
    Denn auszugehen ist von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, so dass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11
    Denn auszugehen ist von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, so dass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und

    Dementsprechend hätte es auch hierzu im Berufungsurteil des Landgerichts Verden einer Darlegung der für eine mögliche Gesamtstrafenbildung maßgeblichen Umstände bedurft, insbesondere der Mitteilung des Vollstreckungsstandes der am 7. Dezember 2011 vom Amtsgericht Stolzenau verhängten Geldstrafe (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 307; OLG Celle, Beschluss vom 20. Juni 2016, 2 Ss 68/16; Fischer a. a. O., § 55 Rn. 34).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer gesondert bestehen

    Da Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezogen auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils ebenso fehlen wie die Angabe der den jeweiligen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatzeiten (zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10), das Landgericht jedoch die Voraussetzungen für eine Einbeziehung nach § 55 StGB ersichtlich für gegeben erachtet hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass bereits dem Strafbefehl des Amtsgerichts G. vom 17. Oktober 2012 als erster unerledigter Verurteilung eine Zäsurwirkung zukommt und deshalb eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten Nr. 1 bis 3 möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18

    Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29, und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269 mit Anm. Drees; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 150/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Gesamtstrafenlage bei mangelnder

    In diesem Fall wäre die Einzelstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Wolfenbüttel infolge der Zäsurwirkung der zu diesem Zeitpunkt noch unerledigten Verurteilung durch das Amtsgericht Magdeburg gesamtstrafenrechtlich "verbraucht" (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29) und stünde für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit den für die verfahrensgegenständlichen Taten II.1 der Urteilsgründe (Tatzeit: 3. Juli 2011) und II.3 (Tatzeit: zwischen dem 11. Dezember 2010 und dem 13. September 2011) nicht mehr zur Verfügung.
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 574/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage)

    In diesem Fall wären die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Hagenow infolge der Zäsurwirkung der zu diesem Zeitpunkt noch unerledigten Verurteilungen durch die Amtsgerichte Berlin-Tiergarten (bezogen auf die Einzelstrafen für die Taten vom 2. Januar und vom 6. Februar 2012) und Peine (bezogen auf die Einzelstrafe für die Tat vom 10. Mai 2012) gesamtstrafenrechtlich "verbraucht" (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29) und stünden für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der für die verfahrensgegenständlichen Tat vom 23. Januar 2013 verhängten Strafe nicht mehr zur Verfügung.
  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22

    Zulässigkeit des Absehens von nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen

    Zu der Frage, ob die frühere Strafe erledigt und deshalb nicht mehr gesamtstrafenfähig ist, bedarf es  ausdrücklicher  Feststellungen  in  den  Urteilsgründen  (BGH, Beschluss vom 08. Juni 2011, 4 StR 249/11, Rz. 3, Juris; BGH wistra 1995, 307).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12541
OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,12541)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.06.2011 - 1 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,12541)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 1 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,12541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 67d Abs. 6 S. 1 2. Alt. StGB
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines mittelschweren Sexualdelikts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines mittelschweren Sexualdelikts

  • rechtsportal.de

    StGB § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 2
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines mittelschweren Sexualdelikts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 307
  • StV 2011, 680
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (vgl. Senat StV 2008, 593 [OLG Oldenburg 01.09.2008 - 1 Ws 488/08] . KG StV 2007, 432 [KG Berlin 07.06.2007 - 2 Ws 330/07] ).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (vgl. Senat StV 2008, 593 [OLG Oldenburg 01.09.2008 - 1 Ws 488/08] . KG StV 2007, 432 [KG Berlin 07.06.2007 - 2 Ws 330/07] ).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat durch Beschluss vom 30. Juni 2011 (Az.: 1 Ws 282/11) die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum 31. August 2011 im Hinblick auf das zu beachtende Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit für erledigt erklärt.
  • OLG Frankfurt, 04.01.2013 - 3 Ws 717/12

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Zusammenhang mit

    Die Erledigung tritt allerdings erst zum 1. Juli 2013 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung des ansonsten wohnungslosen Untergebrachten zu geben (vgl. Senat aaO; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer Maßregel

    Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 3 Ws 135/14

    Unterbringung: Abwägung Freiheitsanspruch des Untergebrachten und

    Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem ... 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat durch Beschluss vom 30. Juni 2011 (Az.: 1 Ws 282/11) die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum 31. August 2011 im Hinblick auf das zu beachtende Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit für erledigt erklärt.
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