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   BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11   

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https://dejure.org/2011,8367
BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11 (https://dejure.org/2011,8367)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 3 StR 78/11 (https://dejure.org/2011,8367)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (https://dejure.org/2011,8367)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB
    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang; Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer einer Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist; konkludente Drohung mit weiteren Gewalthandlungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Sexuelle Nötigung: Einsperren in einen umschlossenen Raum als Gewalt; vorangegangene Gewaltanwendung als konkludente Drohung gegenüber dem Opfer

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines finalen Zusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendung und den erfolgten sexuellen Handlungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Anforderungen an die Verwirklichung des Ausnutzens einer schutzlosen Lage des Opfers nach ...

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Einsperren in einen umschlossenen Raum als Gewalt; vorangegangene Gewaltanwendung als konkludente Drohung gegenüber dem Opfer

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Einsperren in einen umschlossenen Raum als Gewalt; vorangegangene Gewaltanwendung als konkludente Drohung gegenüber dem Opfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1
    Notwendigkeit eines finalen Zusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendung und den erfolgten sexuellen Handlungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Anforderungen an die Verwirklichung des Ausnutzens einer schutzlosen Lage des Opfers nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 34
  • NStZ-RR 2011, 311
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Vernehmung eines Auslandszeugen; antizipierte

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
    Dieser Tatbestand erfasst zunächst (nur) Fälle, in denen weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 401/10, NStZ-RR 2011, 116).

    Diese spezifische Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters muss ferner eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (BGH aaO 365 f.; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 401/10, NStZ-RR 2011, 116).

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
    Zwar kann bereits ein - hier festgestelltes - Einsperren in einen umschlossenen Raum als Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausreichen, wenn es dazu dient, das Opfer am Verlassen des Raumes zu hindern und so die sexuellen Handlungen zu ermöglichen; an der notwendigen finalen Verknüpfung der Gewalt mit der sexuellen Handlung kann es hingegen fehlen, wenn das Abschließen der Tür anderen Zwecken dient (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42).
  • BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10

    Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt/Drohung: erforderliche Feststellungen zur

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
    Vorangegangene Gewalt kann in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, dass das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 4 StR 260/10, NStZ 2010, 570).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
    Hierfür kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischer Umstände an, die in den äußeren Gegebenheiten, in der Person des Opfers oder des Täters vorliegen (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362 f.).
  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 479/09

    Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall ; Vergewaltigung; schutzlose

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
    Dies bedeutet, dass er die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen muss, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzt, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornimmt oder geschehen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, NStZ 2010, 273; Fischer aaO Rn. 53).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF erforderte, dass der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen musste, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzte, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligte und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtete, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornahm oder geschehen ließ (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, juris Rn. 7; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, juris Rn. 8; vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, juris Rn. 6; ebenso Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Das Einsperren in einem Raum stellt eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar (vgl. BeckOK-StGB/Ziegler, aaO, § 177 Rn. 94; Lackner/Kühl/Heger, aaO, § 177 Rn. 13; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 nF Rn. 106; vgl. zu § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311 f.; einschränkend zur neuen Rechtslage Fischer, aaO, § 177 Rn. 74a).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, jew. m.w.N.; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 374/12

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage)

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; auf diese Umstände muss sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570, 571, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand

    Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; auf diese Umstände muss sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570, 571, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    Beide Angeklagten handelten hiernach auch in dem "Bewusstsein', dass der Zeuge eingedenk der zuvor erlebten Gewalt keinen Widerstand leisten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 4 StR 260/10, NStZ 2010, 570; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von

    a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • LG Aachen, 02.04.2020 - 69 KLs 15/19
    Nach ständiger Rechtsprechung ist hierfür eine gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung erforderlich, die vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH, Urteil vom 02. Oktober 2002 - 2 StR 153/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. Mai xxxx - 3 StR 78/11 -, juris; Fischer, StGB, 67. Auflage 2020, § 177 Rn. 64 m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist hierfür eine gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung erforderlich, die vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden wird (BGH, Urteil vom 02. Oktober 2002 - 2 StR 153/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. Mai xxxx - 3 StR 78/11 -, juris; Fischer, StGB, a.a.O., § 177 Rn. 64 m. w. N.).

  • BGH, 14.04.2021 - 4 StR 91/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Strafvorschrift des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der bis 9. November 2016 geltenden Fassung setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von ? ihm grundsätzlich möglichen ? Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält, und der Täter subjektiv diese tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennt (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 481/19; jeweils mwN).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 230/13

    Begründetheit einer Revision bei mangelndem Vorliegen eines Rechtsfehlers zu

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