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   BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10   

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https://dejure.org/2010,12001
BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10 (https://dejure.org/2010,12001)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2010 - 4 StR 374/10 (https://dejure.org/2010,12001)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2010 - 4 StR 374/10 (https://dejure.org/2010,12001)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 180 Abs 2 Alt 2 StGB
    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger: Konkurrenzverhältnis beim Vorschubleisten durch Vermittlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 180 Abs 2 Alt 2 StGB
    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger: Konkurrenzverhältnis beim Vorschubleisten durch Vermittlung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von drei selbstständigen und real konkurrierenden Taten der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger bei Gestattung der Ausübung einer Prostitutionstätigkeit im tätereigenen, als Tagesbordell organisierten Bordellbetrieb

  • rewis.io

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger: Konkurrenzverhältnis beim Vorschubleisten durch Vermittlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger: Konkurrenzverhältnis beim Vorschubleisten durch Vermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180 Abs. 2 Alt. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Annahme von drei selbstständigen und real konkurrierenden Taten der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger bei Gestattung der Ausübung einer Prostitutionstätigkeit im tätereigenen, als Tagesbordell organisierten Bordellbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 592/09

    Handlungseinheit; Tateinheit beim Computerbetrug

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10
    Der Senat kann ausschließen, dass der Tatrichter bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt der von dem Angeklagten begangenen Tat unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2010 - 4 StR 592/09), auf eine niedrigere Freiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 10.03.1998 - 1 StR 745/97

    Definition des schweren Menschenhandels

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10
    Die Strafkammer hat das nach § 180 Abs. 2 2. Alt. StGB tatbestandsmäßige Vorschubleisten durch Vermittlung (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1998 - 1 StR 745/97, BGHR StGB § 180 Abs. 2 Bestimmen 1; KG, NJW 1977, 2223, 2225; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 180 Rn. 8; Hörnle in LK, StGB, 12. Aufl., § 180 Rn. 16 f.; MünchKommStGB/Renzikowski § 180 Rn. 29) zutreffend darin gesehen, dass der Angeklagte dem 17jährigen Tatopfer auf Betreiben des gesondert Verfolgten P. die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit in seinem als Tagesbordell organisierten Bordellbetrieb gestattete, wodurch die zu entgeltlichen sexuellen Handlungen führenden Kontakte zwischen dem Tatopfer und den das Bordell aufsuchenden Freiern hergestellt wurden.
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10
    Das Tun des Angeklagten stellt sich daher als einheitliche Tat nach § 180 Abs. 2 2. Alt. StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 289/96, insoweit in NStZ 1997, 145 nicht abgedruckt).
  • KG, 16.03.1977 - Ss 440/76

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei;

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10
    Die Strafkammer hat das nach § 180 Abs. 2 2. Alt. StGB tatbestandsmäßige Vorschubleisten durch Vermittlung (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1998 - 1 StR 745/97, BGHR StGB § 180 Abs. 2 Bestimmen 1; KG, NJW 1977, 2223, 2225; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 180 Rn. 8; Hörnle in LK, StGB, 12. Aufl., § 180 Rn. 16 f.; MünchKommStGB/Renzikowski § 180 Rn. 29) zutreffend darin gesehen, dass der Angeklagte dem 17jährigen Tatopfer auf Betreiben des gesondert Verfolgten P. die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit in seinem als Tagesbordell organisierten Bordellbetrieb gestattete, wodurch die zu entgeltlichen sexuellen Handlungen führenden Kontakte zwischen dem Tatopfer und den das Bordell aufsuchenden Freiern hergestellt wurden.
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 136/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen: Herstellung

    Der Senat kann ? ausgehend von der Einsatzstrafe von sieben Jahren ? im Hinblick auf die Vielzahl und Höhe der verbleibenden weiteren Einzelfreiheitsstrafen (darunter allein 13 Einzelfreiheitsstrafen zwischen fünf und sieben Jahren) ausschließen, dass die Strafkammer, insbesondere bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2010 ? 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
  • LG Essen, 24.03.2021 - 65 KLs 44/20

    Sexueller Missbrauch

    Ausreichend ist insoweit etwa die Gestattung der Ausübung einer Prostitutionstätigkeit im Bordellbetreib des Täters, wenn dadurch die zu sexuellen Handlungen führenden Kontakte hergestellt wurden (BGH, Urt. v. 04.11.2010, 4 StR 374/10, NStZ 2011, 79).
  • BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21

    Konkurrenzen (Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit: gesonderte Prüfung bei jedem

    Der Senat kann ? ausgehend von der Einsatzstrafe von fünf Jahren und acht Monaten ? im Hinblick auf die verbleibenden weiteren zehn Einzelfreiheitsstrafen (einmal drei Jahre, neunmal zwischen fünf Jahre und fünf Jahre sechs Monate) ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2010 ? 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Der Senat kann ? ausgehend von der Einsatzstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ? im Blick auf die verbleibenden weiteren zwölf Einzelfreiheitsstrafen ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2010 ? 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Der Senat kann angesichts der verbleibenden Einzelstrafen - 33 Einzelstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten, eine Einzelstrafe von einem Jahr und drei Monaten und 37 Einzelstrafen von jeweils einem Jahr - ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat kann ausschließen, dass der Tatrichter bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des vom Angeklagten verwirklichten strafbaren Verhaltens unberührt lässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641), auf eine niedrigere Freiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 16.08.2023 - 4 StR 423/22

    Gesonderte Prüfung des Zusammentreffens der einzelnen Taten in Tateinheit oder

    Der Senat kann ausschließen, dass der Tatrichter bei zutreffender Bewertung der Konkurrenzverhältnisse, die den Unrechts- und Schuldgehalt des von dem jeweiligen Angeklagten verwirklichten strafbaren Verhaltens unberührt lässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420, 421; Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf niedrigere Freiheitsstrafen erkannt hätte.
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 107/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, dass die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehen bleibt (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09; BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 374/10; vgl. hierzu auch LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 53 Rn. 25 mwN).
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