Weitere Entscheidung unten: KG, 12.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.2010 - III-3 RVs 87/10   

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https://dejure.org/2010,5600
OLG Hamm, 19.10.2010 - III-3 RVs 87/10 (https://dejure.org/2010,5600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2010 - III-3 RVs 87/10 (https://dejure.org/2010,5600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 (https://dejure.org/2010,5600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    §§ 140, 141 StPO
    Pflichtverteidigerbestellung, Zeitpunkt

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Rechtsmittelverfahren, Bestellung, Zeitpunkt

  • openjur.de

    Pflichtverteidiger Revisionsbegründung Wiedereinsetzung Verwerfungsbeschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO §§ 140 Abs. 2; 141; 345 Abs. 1; 346 Abs. 2
    Pflichtverteidiger Revisionsbegründung Wiedereinsetzung Verwerfungsbeschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen nicht rechtzeitiger Bescheidung eines Antrags auf Pflichtverteidigerbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen nicht rechtzeitiger Bescheidung eines Antrags auf Pflichtverteidigerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 86
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 3 RVs 87/10
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1976 (BGHSt 26, 335) die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nur möglich ist, wenn der Wiedereinsetzungsantrag binnen einer Woche ab Zustellung der Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers angebracht wird, während für die Nachholung der versäumten Handlung (die Einreichung der Revisionsbegründungsschrift beim Landgericht) eine Frist von einem Monat ab Zustellung der Entscheidung über die Verteidigerbestellung gilt.
  • BayObLG, 19.11.1987 - RReg. 1 St 247/87

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung früherer Verurteilungen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 3 RVs 87/10
    Der Senat ist - in Übereinstimmung mit der o.g. früheren Rechtsprechung des OLG Hamm und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts - der Auffassung, dass in der gegebenen Konstellation ein Angeklagter darauf vertrauen darf, dass so rechtzeitig über den Beiordnungsantrag entschieden wird, dass der Angeklagte ggf. noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären kann (vgl. auch BayObLG, StV 1988, 332).
  • BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2010 - 3 RVs 87/10
    Dies geschah indes ohne Verschulden des Angeklagten (§ 44 Abs. 1 S. 1 StPO), weil über seinen bereits mit der Revisionseinlegung gestellten Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entschieden worden ist (vgl. KK-Maul, StPO, 6. Aufl., § 44 Rdnr. 27; OLG Hamm, MDR 1976, 1038; BayObLG, NStZ 1995, 300).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Es gilt deshalb die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO (so auch für vergleichbare Sachverhalte bei fehlender Entscheidung über einen Beiordnungsantrag - ohne nähere Begründung - OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnr. 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnr. 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 13; bejahend auch unter Hinweis unter anderem auf Praktikabilitätsgründe OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 - 83 Ss-OWi 37/05 - [betr.

    Zwar erörtern verschiedene Oberlandesgerichte, dass eine Wiedereinsetzung (von Amts) "noch nicht" in Betracht komme, weil die Anbringung der Revisionsanträge und ihrer Begründung bislang nicht erfolgt und dem Angeklagten bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Bestellung eines Verteidigers auch nicht zumutbar sei, erachten aber gleichwohl - ohne Begründung - die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages binnen der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Zustellung des nach § 346 Abs. 2 StPO ergangenen Beschlusses für notwendig (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnrn. 15, 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnrn. 11, 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 11 f.).

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Es gilt deshalb die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO (so auch für vergleichbare Sachverhalte bei fehlender Entscheidung über einen Beiordnungsantrag - ohne nähere Begründung - OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnr. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnr. 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnr. 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 13; bejahend auch unter Hinweis unter anderem auf Praktikabilitätsgründe OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 - 83 Ss-OWi 37/05 - [betr.

    Zwar erörtern verschiedene Oberlandesgerichte, dass eine Wiedereinsetzung (von Amts) "noch nicht" in Betracht komme, weil die Anbringung der Revisionsanträge und ihrer Begründung bislang nicht erfolgt und dem Angeklagten bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Bestellung eines Verteidigers auch nicht zumutbar sei, erachten aber gleichwohl - ohne Begründung - die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages binnen der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Zustellung des nach § 346 Abs. 2 StPO ergangenen Beschlusses für notwendig (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 a. a. O., juris Rdnrn. 9, 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 a. a. O., juris Rdnrn. 15, 20; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 a. a. O., juris Rdnrn. 11, 13, und 29. Dezember 1994 a. a. O., juris Rdnr. 11 f.).

  • LG Bochum, 18.09.2020 - 10 Qs 6/20

    Pflichtverteidiger, Unverzüglichkeit, rückwirkende Bestellung

    Das Unverzüglichkeitsgebot ist zwar erst seit dem 13.12.2019 ausdrücklich in § 141 I StPO normiert; jedoch war auch nach alter Rechtslage anerkannt, dass sich aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren eine Verpflichtung auf zeitnahe Entscheidung über den Antrag ergibt (BeckOK-StPO/Krawczyk, 37. Ed. 1.7.2020, § 141 Rn. 12; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2010, 3 RVs 87/10 (NStZ-RR 2011, 86) zum Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist).
  • OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17

    Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über

    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung (formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung) noch nicht nachgeholt ist (BayObLG NStZ-RR 2002, 287 im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 [bei juris]; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 80; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86).
  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 281/19

    Recht auf ein faires Verfahren (rechtzeitige Entscheidung über Antrag auf Wechsel

    Aus dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. EGMR, Urteile vom 24. November 1993 ? Imbrioscia/Schweiz, ÖJZ 1993, 517, 518 Z. 38; vom 21. April 1998 ? Daud/Portugal, ÖJZ 1999, 198, 199 Z. 38; vom 10. Oktober 2002 ? Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229, 1230 Nr. 60) ergab sich hier die Pflicht des Landgerichts, über den unmittelbar nach Ende der Revisionseinlegungsfrist gestellten Antrag auf Wechsel des Pflichtverteidigers so rechtzeitig zu entscheiden, dass der Angeklagte noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder seinen bisherigen Verteidiger hätte auffordern können, die von ihm selbst eingelegte Revision zu begründen, selber einen anderen Verteidiger hätte beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Dezember 1994 - 1 St RR 177/94, NStZ 1995, 300, 301; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 RVs 87/10, NStZ-RR 2011, 86; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. November 2006 - 1 Ss 225/06, NStZ-RR 2008, 80, 81; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17, OLGSt StPO § 44 Nr. 42; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2018 - 2 Rv 9 Ss 396/18, juris Rn. 5; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 346 Rn. 10; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 46 Rn. 4; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 346 Rn. 4).
  • LG Frankenthal, 02.02.2021 - 1 Qs 16/21
    Selbst wenn die Zugrundelegung einer Frist von ein bis zwei Wochen für eine rechtzeitige Entscheidung im Sinne einer Unverzüglichkeit (so zu § 141 Abs. 4 S. 4 StPO a. F. anerkannt - vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2010 - 3 RVs 87/10; LG Bochum, Beschl. v. 18.9.2020 - II-10 Qs-36 Js 596/19 - 6/20; zitiert nach beckonline) überspannt erscheint, ist nach Auffassung der Kammer jedenfalls ein Zeitraum von drei Monaten im hiesigen Verfahren nicht mehr vertretbar.
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Rechtsprechung
   KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21192
KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10 (https://dejure.org/2010,21192)
KG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10 (https://dejure.org/2010,21192)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10 (https://dejure.org/2010,21192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Die Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren umfasst auch das Verfahren zur nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe; Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung eines unwirksamen öffentlichen Zustellung

  • rechtsportal.de

    Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung eines unwirksamen öffentlichen Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 86
  • StV 2012, 616
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 14.03.1991 - 4 U 17/91
    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Dafür reicht jedoch eine formlose Übersendung durch eine für die Zustellung jenes Beschlusses nicht zuständige Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft nicht aus, weil das so übersandte, lediglich inhaltsgleiche Schriftstück nicht mit Zustellungswillen des Gerichtes zugeht (vgl. Senat, Beschluß vom 5. April 2005 - 5 Ws 160/05 - mit weit. Nachw.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128 ; OLG Hamm, MDR 1992, 78 ).
  • OLG Bamberg, 29.11.1984 - Ws 621/84
    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Es hätte somit gemäß § 145a Abs. 1 StPO die Möglichkeit bestanden, die Zustellung an den Verteidiger zu bewirken (vgl. KG, Beschluß vom 12. April 1999 - 3 Ws 184/99 - juris - OLG Bamberg, StV 1985, 140 ).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2005 - 6 UF 58/04

    Ehescheidung: Zustellung des Scheidungsantrags an die Prozessbevollmächtigten der

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Dafür reicht jedoch eine formlose Übersendung durch eine für die Zustellung jenes Beschlusses nicht zuständige Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft nicht aus, weil das so übersandte, lediglich inhaltsgleiche Schriftstück nicht mit Zustellungswillen des Gerichtes zugeht (vgl. Senat, Beschluß vom 5. April 2005 - 5 Ws 160/05 - mit weit. Nachw.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 128 ; OLG Hamm, MDR 1992, 78 ).
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 2 Ws 124/07

    Anrechenbarkeit der Mittagspause auf die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Nach unterdessen ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, NStZ-RR 2006, 208, 209, wistra 2002, 37 ; Beschluß vom 7. März 2007 - 2 Ws 124/07 - KG, Beschluß vom 7. September 2005 - 4 Ws 128/05 -) ist jedoch anerkannt, daß über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden kann, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist, wenn bei der gegebenen Sachlage, die durch die Nichtanfechtbarkeit der landgerichtlichen Entscheidung gekennzeichnet ist (§ 310 Abs. 2 StPO ), es im Interesse eines effektiven Rechtschutzes geboten ist, das Beschwerdevorbringen im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens zu prüfen.
  • KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unwirksamer Zustellung des Widerrufs

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Nach unterdessen ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, NStZ-RR 2006, 208, 209, wistra 2002, 37 ; Beschluß vom 7. März 2007 - 2 Ws 124/07 - KG, Beschluß vom 7. September 2005 - 4 Ws 128/05 -) ist jedoch anerkannt, daß über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden kann, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist, wenn bei der gegebenen Sachlage, die durch die Nichtanfechtbarkeit der landgerichtlichen Entscheidung gekennzeichnet ist (§ 310 Abs. 2 StPO ), es im Interesse eines effektiven Rechtschutzes geboten ist, das Beschwerdevorbringen im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens zu prüfen.
  • KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05

    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterscheinen des

    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Nach unterdessen ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, NStZ-RR 2006, 208, 209, wistra 2002, 37 ; Beschluß vom 7. März 2007 - 2 Ws 124/07 - KG, Beschluß vom 7. September 2005 - 4 Ws 128/05 -) ist jedoch anerkannt, daß über den Wortlaut der §§ 44, 45 StPO hinaus auch demjenigen Wiedereinsetzung gewährt werden kann, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist, wenn bei der gegebenen Sachlage, die durch die Nichtanfechtbarkeit der landgerichtlichen Entscheidung gekennzeichnet ist (§ 310 Abs. 2 StPO ), es im Interesse eines effektiven Rechtschutzes geboten ist, das Beschwerdevorbringen im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens zu prüfen.
  • KG, 12.04.1999 - 3 Ws 184/99
    Auszug aus KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10
    Es hätte somit gemäß § 145a Abs. 1 StPO die Möglichkeit bestanden, die Zustellung an den Verteidiger zu bewirken (vgl. KG, Beschluß vom 12. April 1999 - 3 Ws 184/99 - juris - OLG Bamberg, StV 1985, 140 ).
  • OLG Hamm, 23.02.2016 - 2 Ws 49/16

    Wiedereinsetzung auf Antrag bei vermeintlicher Versäumung der Beschwerdefrist;

    Jedoch ist allgemein anerkannt, dass ausnahmsweise auch demjenigen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 44 S. 1 StPO zu gewähren ist, der tatsächlich keine Frist versäumt hat, jedoch zu Unrecht so behandelt worden ist, als ob er die Frist versäumt hätte, und nicht die Möglichkeit hat, seine Rechte auf andere Weise als durch einen Wiedereinsetzungsantrag wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - III-2 Ws 298/15; Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. Dezember 2009 - 5 Ws 330/09; Thür. OLG , Beschlüsse vom 14. Mai 2007 - 1 Ws 97/07 - und vom 31. Mai 2005 - 1 Ws 156 - 157/05 - jeweils in juris; KG, NStZ-RR 2011, 86 und wistra 2000, 730; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 44 Rdnr. 2).
  • OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Fristversäumnis aufgrund

    Eine Heilung des Zustellungsmangels durch tatsächliche Kenntnisnahme gemäß der §§ 37 StPO, 189 ZPO kommt jedoch vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil es an dem hierzu zumindest auch erforderlichen Zustellungswillen des Gerichts ermangelte (vgl. dazu KG NStZ-RR 2011, S. 86 f.).
  • OLG Hamm, 11.08.2015 - 3 Ws 275/15

    Verlängerung der Höchstfrist der Vorbewährungszeit hinsichtlich der vorbehaltenen

    Der Antrag auf Beiordnung des Verteidigers ist gegenstandslos, da eine das Hauptverfahren betreffende Verteidigerbestellung im Verfahren über die Aussetzung der Jugendstrafe gemäß § 57 JGG fortwirkt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. März 1998 - 3 Ws 53/98, StV 1998, 348; vgl. entsprechend zu nachträglichen Gesamtstrafenbildungen KG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10, NStZ-RR 2011, 86 f.; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2010 - 2 Ws 168/10, juris Rn. 9 mwN).
  • OLG Bamberg, 11.06.2019 - 1 Ws 265/19

    Pflichtverteidigervergütung für nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    1 St 295/84">StV 1985, 140; OLG Jena StV 2007, 96; OLG Köln, Beschluss vom 22.03.2010 - 2 Ws 168/10 und KG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, jeweils bei juris) sind nicht geeignet, ihre Rechtsauffassung zu stützen.
  • OLG Zweibrücken, 21.03.2019 - 1 OWi 2 SsRs 76/18

    Heilung einer missglückten Ersatzzustellung

    Zwar lässt § 189 ZPO i.V.m. §§ 37 Abs. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG grundsätzlich eine Heilung von Zustellungsmängeln zu, wenn ein Zustellungswille auf Seiten des Gerichts vorgelegen hat (BGH, Beschluss vom 26.11.2002 - VI ZB 41/02 (KG), NJW 2003, 1192, 1193; KG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, NStZ-RR 2011, 86; Wittschier in Musielak/Voit, 15. Aufl. 2018, ZPO § 189 Rn. 2) und feststeht, dass der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück tatsächlich erhalten hat (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 37 Rn. 28).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 20/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Gesetzlicher Richter; Willkür;

    Die von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung sei trotz § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO möglich, Wiedereinsetzung könne auch dem gewährt werden, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist (BGH NStZ 1988, 210; BayObLG VRS 39, 272; OLG Oldenburg MDR 1968, 941; OLG Celle NStE Nr. 6 zu § 346; KG NStZ-RR 2011, 86; Ellbogen, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, § 70 Rn. 48; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 44 Rn. 6).
  • OLG Braunschweig, 25.10.2023 - 1 Ws 226/23

    Pflichtverteidiger, Rechtsmittel, Ablehnung Wechsel, Auswahlermessen

    Dabei kann dahinstehen, ob die Frist des § 311 Abs. 2 StPO bereits deswegen nicht in Lauf gesetzt worden ist, weil der angefochtene Beschluss dem Verurteilten sowie Rechtsanwalt ... jeweils lediglich formlos übersandt und nicht, wie es gemäß § 35 Abs. 2 StPO erforderlich gewesen wäre, förmlich zugestellt wurde und dieser Mangel wegen des fehlenden Zustellungswillens der Strafvollstreckungskammer auch nicht durch eine tatsächliche Bekanntgabe der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 StPO i. V. m. § 189 ZPO geheilt werden konnte (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 4 Ws 97/21 -, Rn. 9, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10 -, Rn. 9 - juris für den Fall der Zustellung durch eine für diese nicht zuständige Rechtspflegerin).
  • KG, 12.12.2023 - 2 Ws 139/23

    Heilung eines Zustellungsmangels

    § 189 ZPO setzt voraus, dass eine Zustellung vom Gericht beabsichtigt war, diese muss folglich angeordnet worden sein (vgl. KG NStZ-RR 2011, 86, 87).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2021 - 4 Ws 97/21

    Der Ausschluss der sofortigen Beschwerde gegen die Beiordnung eines

    Die sofortige Beschwerde ist auch nicht unzulässig, weil die Frist zu ihrer Einlegung gem. § 311 Abs. 2 StPO nicht eingehalten wäre; denn diese Frist wurde im vorliegenden Fall deshalb nicht in Lauf gesetzt, weil der angefochtene Beschluss dem Verurteilten lediglich formlos übersandt und nicht, wie es gem. § 35 Abs. 2 StPO erforderlich gewesen wäre, förmlich zugestellt wurde und dieser Mangel auch nicht durch die tatsächliche Bekanntgabe der Entscheidung an den Untergebrachten, die ausweislich einer Auskunft der SKFP am 19.03.2021 erfolgte, mangels vorhandenen Zustellungswillens des Gerichts gem. § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO geheilt worden ist (KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10 -, Rn.9 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2020 - 4 Ws 97/21

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Beiordnung eines

    Die sofortige Beschwerde ist auch nicht unzulässig, weil die Frist zu ihrer Einlegung gem. § 311 Abs. 2 StPO nicht eingehalten wäre; denn diese Frist wurde im vorliegenden Fall deshalb nicht in Lauf gesetzt, weil der angefochtene Beschluss dem Verurteilten lediglich formlos übersandt und nicht, wie es gem. § 35 Abs. 2 StPO erforderlich gewesen wäre, förmlich zugestellt wurde und dieser Mangel auch nicht durch die tatsächliche Bekanntgabe der Entscheidung an den Untergebrachten, die ausweislich einer Auskunft der SKFP am 19.03.2021 erfolgte, mangels vorhandenen Zustellungswillens des Gerichts gem. § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO geheilt worden ist (KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10 -, Rn.9 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 69-IV-14
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