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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2011 - III-1 VAs 16/11   

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https://dejure.org/2011,38783
OLG Hamm, 12.05.2011 - III-1 VAs 16/11 (https://dejure.org/2011,38783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2011 - III-1 VAs 16/11 (https://dejure.org/2011,38783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - III-1 VAs 16/11 (https://dejure.org/2011,38783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. § 24 Abs. 1 EGGVG; Mindestanforderungen an einen Verpflichtungsantrag nach § 23 EGGVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestanforderungen an eine Verpflichtungsantrag nach § 23 EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 126
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 03.03.2005 - 3 VAs 1/05

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Erlass und Vollzug eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 1 VAs 16/11
    Dies erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Senats und h.M. den Vortrag von Tatsachen, aus denen sich schlüssig eine Rechtsverletzung durch die angefochtene Maßnahme in der Gestalt des Beschwerdebescheides ergeben ( Senat B. v. 17.02.2011, 1 VAs 145/10; OLG Frankfurt a.M. B. v. 03.03.2005, 3 VAs 1/05 zit. bei JURIS Rdnr 8; Meyer-Goßner Rdnr 1 zu § 24 EGGVG, jew. m.w.N.).
  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Dies erfordert eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung sowie den Vortrag von Tatsachen, aus denen sich schlüssig eine Rechtsverletzung durch den bzw. die angegriffenen Bescheide ergeben hätte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02 - [juris]; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 282, 283; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 VAs 18/05 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2012, 126; std.
  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 2 VAs 15/15

    Ablehnung einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen einen

    Dies erfordert - innerhalb der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG - eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung sowie den Vortrag von Tatsachen, aus denen sich schlüssig eine Rechtsverletzung durch den bzw. die angegriffenen Bescheide ergibt (vgl. Senat, 2 VAs 1-3/15 vom 16.03.2015; 2 VAs 19/14 vom 20.01.2015; 2 VAs 14/11 vom 21.12.2011; KG Berlin, 4 VAs 6/13 vom 13.02.2013, StRR 2013, 345, zit. n. juris Rn. 1 mwN; OLG Hamm, 1 VAs 16/11 v. 12.5.2011, NStZ-RR 2013, 126; Kotz, NStZ-RR 2014, 265 ; OLG Celle, 2 VAs 10/13 vom 28.08.2013, NStZ-RR 2014, 64).
  • BayObLG, 02.03.2023 - 203 VAs 495/22

    Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung muss für die Zulässigkeit eines Antrags nach § 23 EGGVG innerhalb der Frist von § 26 EGGVG ein Sachverhalt vorgetragen werden, der eine Rechtsverletzung durch die angefochtene Maßnahme in der Gestalt des Beschwerdebescheides zumindest möglich erscheinen lässt (vgl. MüKoStPO/Ellbogen, 1. Aufl. 2018, EGGVG § 26 Rn. 12; Böttcher in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 26 Rn. 1; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011 - III-1 VAs 16/11 -, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2005 - 3 VAs 1/05 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Hamm MDR 1983, 602); ob darüber hinaus die Rechtsverletzung schlüssig darzulegen ist, ist streitig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. November 2020 - 101 VA 136/20 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.10.2011 - 1 Ws 858/11   

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https://dejure.org/2011,46013
OLG München, 19.10.2011 - 1 Ws 858/11 (https://dejure.org/2011,46013)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 Ws 858/11 (https://dejure.org/2011,46013)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 Ws 858/11 (https://dejure.org/2011,46013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eine an sich von Gesetzes wegen eintretende Führungsaufsicht entfällt nicht, weil als Überhaft Auslieferungshaft notiert und mit der Auslieferung des Verurteilten nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Die Auslieferungshaft stellt keine der in § 68 e Abs. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 12.01.2001 - 5 Ws 20/01
    Auszug aus OLG München, 19.10.2011 - 1 Ws 858/11
    Im Übrigen erscheint für die Frage des (Nicht-)Entfallens der Führungsaufsicht eine Unterscheidung zwischen solchen Verurteilten, die nach Vollverbüßung erklärtermaßen im Bundesgebiet aufhältlich sein werden und solchen, die das Bundesgebiet - sei es freiwillig, sei es aufgrund aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz - verlassen werden, im Hinblick auf die eine solche Einschränkung nicht enthaltende Regelung in § 68 f Abs. 2 StGB nicht angebracht (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 12.01.2001, Gz.: 1 AR 6/01 - 5 Ws 20/01, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 272/19

    Vollständige Anrechnung der Zeit der Unterbringung auf die Strafe bei einer sog.

    Nur bei Vorliegen einer solchen tritt aber die Führungsaufsicht trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB nicht von Gesetzes wegen ein (in vergleichbarem Sinne [Auslieferungshaftbefehl] vgl. OLG München, Beschluss vom 19.10.2011 - 1 Ws 858/11, juris Rn. 12).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Denn die auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft allein zu prüfende Frage, ob die von Gesetzes wegen eintretende Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 2 StGB entfallen kann, darf mit den Einzelheiten der faktischen Durchführung der Führungsaufsicht nicht vermengt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 Ws 858/11 - juris).
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