Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, zu kurze Frist, unterlassene Namhaftmachung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 24 StPO, § 172 StPO, § 222a StPO
Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder Nicht-Mitteilung der Senatsbesetzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24; StPO § 172; StPO § 222a
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Keine Befangenheit des Richters bei kürzerer Fristverlängerung als beantragt oder Nicht-Mitteilung der Senatsbesetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Frist kürzer als beantragt - deshalb befangen?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 146
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.07.2007 - 4 StR 236/07
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Für die Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit nach § 24 Abs. 2 StPO kommt es nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BGH, Beschl. v. 24.07.2007, Az. 4 StR 236/07, juris). - BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Diese Rechtsauffassung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. V. 26.06.2008, Az. 2 BvR 2067/07, juris). - BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Die Mitwirkung an einer Zwischenentscheidung in einem anhängigen Verfahren rechtfertigt eine Ablehnung nur dann, wenn eine solche Entscheidung nicht lediglich auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruht, sondern diese vielmehr völlig abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BGH, Beschl. v. 10.09.2002, Az. 1 StR 169/02, juris). - OLG Koblenz, 25.05.1982 - 1 Ws 183/82
Strafanzeige gegen Richter wegen Rechtsbeugung; Klageerzwingungsantrag nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Aber auch soweit teilweise die Meinung vertreten wird, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer Entscheidung berufenen Gerichtspersonen könne - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - grundsätzlich für jede richterliche Maßnahme verlangt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.1982, Az. 1 Ws 183, 82, NStZ 1983, S. 470 f., BayObLG, Urt. V. 29.09.1989, Az. RReg 2 St 10/89, NStZ 1990, S. 200 [201]), so ist der Anschein einer Voreingenommenheit aufgrund der Angaben der abgelehnten Vorsitzenden Richterin nicht zu erkennen. - BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89
Befangenheitsantrag wegen verspäteter Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 2 Ws 166/11
Aber auch soweit teilweise die Meinung vertreten wird, die Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei einer Entscheidung berufenen Gerichtspersonen könne - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - grundsätzlich für jede richterliche Maßnahme verlangt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.05.1982, Az. 1 Ws 183, 82, NStZ 1983, S. 470 f., BayObLG, Urt. V. 29.09.1989, Az. RReg 2 St 10/89, NStZ 1990, S. 200 [201]), so ist der Anschein einer Voreingenommenheit aufgrund der Angaben der abgelehnten Vorsitzenden Richterin nicht zu erkennen.
- OLG Bremen, 28.10.2020 - 1 Ws 142/20 Dem zugleich gestellten Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung kann nicht entsprochen werden, da die sowohl für die Einlegung wie auch die Begründung des Antrags im Klageerzwingungsverfahren geltende Frist nach § 172 Abs. 2 S. 1 StPO als gesetzliche Frist nicht der Verlängerung zugänglich ist (allgemeine Auffassung, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.1987 - 1 Ws 140/87, BeckRS 9998, 57499, NJW 1987, 2453; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2012 - 2 Ws 166/11, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 146; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 11.11.1997 - Ws 1078/97, juris Rn. 15, NStZ-RR 1998, 143; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.02.2001 - 1 Ws 2/01, juris Rn. 1, Die Justiz 2001, 222; Beschluss vom 09.01.2002 - 5 Ws 2/2002, BeckRS 2009, 29414;… KK/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 StPO Rn. 31;… Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 172 StPO Rn. 25;… MüKo/Kölbel, § 172 StPO Rn. 58;… siehe auch LR-Graalmann-Scheerer, 26. Aufl., § 172 StPO Rn. 127 f.).
- AG Mannheim, 06.03.2018 - 32 OWi 500 Js 30963/17
Terminsverlegung, Ablehung, Befangenheitsablehnung
Maßgebend ist dabei der Standpunkt eines vernünftigen Betroffenen und die Vorstellungen, die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann (so ausdrücklich OLG Frankfurt vom 03.01.2012 - 2 WS 166/11 - m.w.N., zitiert nach juris).