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   BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11   

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BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11 (https://dejure.org/2012,1109)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - 3 StR 413/11 (https://dejure.org/2012,1109)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 (https://dejure.org/2012,1109)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung von Tatspuren; besondere Haftempfindlichkeit; unvertretbare Milde; gerechter Schuldausgleich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung: Berücksichtigung einer in den Strafzumessungsgründen nicht ausdrücklich wiederholten Erwägung; unvertretbare Milde einer Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge; Voraussetzungen für das Vorliegen eines revisionsrechtlich beachtlichen Rechtsfehlers i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung: Berücksichtigung einer in den Strafzumessungsgründen nicht ausdrücklich wiederholten Erwägung; unvertretbare Milde einer Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227 Abs. 1; StPO § 337
    Strafzumessung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge; Voraussetzungen für das Vorliegen eines revisionsrechtlich beachtlichen Rechtsfehlers i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung mit Todesfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 168
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 441/10

    Strafzumessung (revisionsgerichtliche Kontrolle; Doppelverwertungsverbot;

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11
    Revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler in dem Sinne, dass die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen, bestimmende Strafzumessungstatsachen übergangen wurden oder sich die verhängte Freiheitsstrafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs offenkundig löst (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 441/10, NStZ 2011, 270; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 337 Rn. 34), liegen nicht vor.
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11
    Mit der Formulierung "Strafmildernd war ... zu berücksichtigen, dass er erstmals Untersuchungshaft verbüßt und dass sich für ihn die Haftsituation vor dem Hintergrund des Tatvorwurfs und der damit verbundenen Reaktionen von Mitgefangenen härter gestaltet als bei anderen Gefangenen." hat sie ohne durchgreifenden Rechtsfehler eine besondere Haftempfindlichkeit zum Ausdruck gebracht und nicht lediglich den Vollzug von Untersuchungshaft an sich strafmildernd berücksichtigt (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NStZ 2006, 620 f.; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 46 Rn. 70-73).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11
    Revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler in dem Sinne, dass die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen, bestimmende Strafzumessungstatsachen übergangen wurden oder sich die verhängte Freiheitsstrafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs offenkundig löst (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 441/10, NStZ 2011, 270; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 337 Rn. 34), liegen nicht vor.
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11
    Dass in den Strafzumessungsgründen eine Erwägung nicht ausdrücklich wiederholt wird, lässt nicht ohne weiteres den Schluss zu, das Tatgericht habe sie bei der Zumessung der Strafe übersehen (BGH, Beschluss vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Dass in den Strafzumessungsgründen eine Erwägung nicht ausdrücklich wiederholt wird, lässt nicht ohne weiteres den Schluss zu, das Tatgericht habe sie bei der Zumessung der Strafe übersehen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 mwN).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 mwN; vom 4. Februar 2004 - 5 StR 511/03, wistra 2004, 262 (263); vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05, NStZ 2006, 568; vom 7. Juni 2006 - 2 StR 42/06, wistra 2006, 343 (344); vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, wistra 2008, 58 f. und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 349).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (Senat, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18 Rn. 2 f., jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - 1 StR 346/20 Rn. 3; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN; vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 6/15

    Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles

    Damit hat es eine besondere Haftempfindlichkeit des zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht und nicht lediglich den Vollzug von Untersuchungshaft an sich strafmildernd berücksichtigt (BGH, Urteile vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645, und vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168, 169).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16

    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

    Dabei ist es nicht ohne Weiteres rechtsfehlerhaft, wenn ein in den sonstigen Urteilsgründen dargestellter Strafzumessungsgrund im Abschnitt über die Strafzumessung nicht ausdrücklich wiederholt wird (BGH NStZ-RR 2012, 168); es kommt darauf an, ob nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter den Gesichtspunkt bei der Zumessungsentscheidung übersehen hat.
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 3/22

    Computerbetrug (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Geringfügigkeitsgrenze)

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - 1 StR 346/20 Rn. 3; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN; vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 Rn. 4 und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 136/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Versuch, sich durch Spurenbeseitigung der

    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist zwar "als solcher' (BGH, Beschluss vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95, StV 1995, 634) kein zulässiger Strafschärfungsgrund (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 4 StR 126/04, StraFo 2004, 278, 279; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11, NStZ-RR 2012, 168, 169).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist regelmäßig nur bei beachtlichen Rechtsfehlern in dem Sinne, dass die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen, bestimmende Strafzumessungstatsachen übergangen wurden oder sich die verhängte Freiheitsstrafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs offenkundig löst, möglich (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20

    Strafzumessung

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11).
  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 440/21

    Strafzumessung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 12/20

    Zur Revisibilität des Rechtsfolgenausspruchs

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