Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.02.2012

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8505
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12 (https://dejure.org/2012,8505)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 17/12 (https://dejure.org/2012,8505)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 17/12 (https://dejure.org/2012,8505)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem früheren Mitangeklagten, auf dessen Aussage das Gericht seine Überzeugungsbildung stützt (erforderliche Verfahrensrüge; Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 261 StPO
    Verfahrensverständigung in Strafsachen: Würdigung der Aussagen von Tatbeteiligten im Verfahren gegen andere Tatbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Einbeziehens einer vorangegangenen Verständigung in dem gegen den Angeklagten wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren bei der Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage

  • rewis.io

    Verfahrensverständigung in Strafsachen: Würdigung der Aussagen von Tatbeteiligten im Verfahren gegen andere Tatbeteiligte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3 S. 5
    Notwendigkeit des Einbeziehens einer vorangegangenen Verständigung in dem gegen den Angeklagten wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren bei der Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und schon wieder: Fernwirkung der Absprache

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Angabe einer vorausgegangene Verständigung in den Urteilsgründen nach § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 465
  • NStZ-RR 2012, 179
  • StV 2012, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
    Um gleichwohl die Beweiswürdigung im Blick auf Verständigungen durch das Revisionsgericht zur Überprüfung zu stellen, war hier die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
    Um gleichwohl die Beweiswürdigung im Blick auf Verständigungen durch das Revisionsgericht zur Überprüfung zu stellen, war hier die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).
  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage (eines Tatbeteiligten) eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 2012, 465, 466; NStZ 2013, 353, 355).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    Denn es macht regelmäßig keinen Unterschied, ob die verfahrensbeendende Absprache mit dem anderen Tatbeteiligten in demselben oder in einem anderen Verfahren stattgefunden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13, NStZ 2014, 287; vom 6. März 2012 - 1 StR 17/12, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11   

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https://dejure.org/2012,7679
BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11 (https://dejure.org/2012,7679)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 StR 544/11 (https://dejure.org/2012,7679)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11 (https://dejure.org/2012,7679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 179
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 516/03

    Räuberische Erpressung (Abgrenzung zum Raub nach dem äußeren Erscheinungsbild);

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 194/11

    Bei Abweichung der in den Urteilsgründen erläuterten Strafhöhe ist die in der

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 01.09.2010 - 5 StR 262/10

    Gesamtstrafe (Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen)

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Eindringen mittels eines anderen nicht

    Da indes auszuschließen ist, dass die Strafkammer eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als die in den Gründen genannte verhängen wollte, kann der Senat diese selbst festsetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN; vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180 mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Der Senat ändert die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO zugunsten des Angeklagten selbst, weil er ausschließen kann, dass das Landgericht einen großzügigeren Abschlag vorgenommen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180).
  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21

    Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen:

    Lässt sich indes nicht mit Sicherheit klären, dass lediglich ein - noch nachträglich zu berichtigendes - offensichtliches Versehen bei der Fassung bzw. Verkündung der Urteilsformel vorliegt, führt ein solcher Widerspruch bereits auf die Sachrüge hin zur Urteilsaufhebung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179 f.; vom 11. November 2020 - 2 StR 48/20, NStZ-RR 2021, 181; vom 12. Oktober 2021 - 2 StR 299/21, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 39a).
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu

    Zwar kann das Revisionsgericht auf die niedrigere der divergierenden Strafen durcherkennen, sofern auszuschließen ist, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Strafe erkannte hätte (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11 - und vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09 aaO, jeweils mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 31/17

    Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht);

    Der Senat ist deshalb nicht gehindert, die niedrigere der beiden Strafen selbst festzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179 f.; vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08, NStZ-RR 2009, 250; vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 293/06).
  • BGH, 15.07.2020 - 4 StR 242/20

    Urteil (kein offenkundiges Fassungsversehen bei Widerspruch zwischen der

    Denn es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne Weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine - für sich genommen rechtsfehlerfreien - Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und dass diese Strafe trotz der anderslautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 196/11; vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 595/19

    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs und der Höhe des Einziehungsbetrags von

    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179 f. mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 12.10.2021 - 2 StR 299/21

    Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11; BGH, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese selbst festgesetzt.
  • BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18

    Keine Berichtigung eines nicht offensichtlichen Fassungsversehens

    Der Senat wird jedoch ausschließen können, dass das Tatgericht eine noch niedrigere als die in den ursprünglichen Gründen genannte Gesamtfreiheitsstrafe verhängen wollte und kann diese daher selbst festsetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/06 (richtig: 46/09) und vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, jeweils mwN).'.
  • BGH, 14.03.2016 - 5 StR 76/16

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen bezüglich des

    Er hat daher diese Strafe selbst festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11 - und vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, jeweils mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 87/18

    Schuldspruch wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 09.10.2013 - 5 StR 399/13

    Widersprüchliche Strafhöhe in Urteilstenor und Urteilsgründen

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