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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8650
BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11 (https://dejure.org/2011,8650)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - 1 StR 100/11 (https://dejure.org/2011,8650)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 1 StR 100/11 (https://dejure.org/2011,8650)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 35 BtMG
    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten ("Lastschriftbetrug") infolge einer überwundenen Betäubungsmittelabhängigkeit (gerechter Schuldausgleich)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 35 Abs 1 BtMG, § 35 Abs 3 Nr 2 BtMG
    Strafzumessung: Berücksichtigung einer bereits begonnenen Drogenentwöhnungstherapie

  • Wolters Kluwer

    Die Berücksichtigung von Auswirkungen der Strafhöhe auf die Therapie eines Betrugstäters liegt i.R.d. zulässigen Strafzumessungserwägungen

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer bereits begonnenen Drogenentwöhnungstherapie

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer bereits begonnenen Drogenentwöhnungstherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; StGB § 46; StGB § 263
    Ausrichtung der Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe an den (formellen) Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 183
  • StV 2011, 533
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip;

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
    Schematismus ist hierbei ebenso nicht angebracht (BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01).
  • BGH, 04.03.2009 - 2 StR 37/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung zur Anwendung von § 35 BtMG

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
    Die Beschwerdeführerin verweist zwar zu Recht darauf, dass sich die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht wesentlich an den (formellen) Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG ausrichten darf, um es einem Angeklagten zu ermöglichen, nach Ablauf einer überschaubaren Zeitspanne zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit eine stationäre Drogenentwöhnungstherapie anzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 StR 37/09 - Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11
    Der Tatrichter darf sich bei der Gesamtstrafenbildung nicht von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Hieraus folgt, dass - nicht anders als hinsichtlich einer Strafschärfung aus generalpräventiven Erwägungen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01; Beschlüsse vom 1. Juli 2005 - 5 StR 192/05; vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10) - eine Strafmilderung aus individualpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 267; zu § 35 BtMG auch BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184; vgl. ferner BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; sowie BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 179; Frisch, NStZ 2013, 249, 251 mwN).

    Anders als in dem der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2011 (1 StR 100/11, NStZ-RR 2012, 183, 184) zugrunde liegenden Fall hat das Landgericht mit seinen Erwägungen daher nicht nur die gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berücksichtigenden "Wirkungen der Strafe' für das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft (mit-)berücksichtigt, sondern seine Schuld und die sich insbesondere aus § 46 Abs. 2 Satz 2 sowie § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB ergebenden weiteren Strafzumessungskriterien diesen individualpräventiven Erwägungen in rechtsfehlerhafter Weise nach- und untergeordnet.

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12

    Bandendiebstahl (Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis); Diebstahl im

    Insofern kommt es nicht auf den Wert der Geldbörsen - diesen hat die Strafkammer nicht festgestellt - und auf die Frage an, ob dieser zusammen mit dem jeweils entwendeten Bargeld noch unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, StV 2011, 53) lag.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - III-3 RVs 138/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6127
OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - III-3 RVs 138/11 (https://dejure.org/2011,6127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2011 - III-3 RVs 138/11 (https://dejure.org/2011,6127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2011 - III-3 RVs 138/11 (https://dejure.org/2011,6127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum

  • rechtsportal.de

    StGB § 64; BtMG § 29 Abs. 5
    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Amtsgericht hierbei die Eröffnungsvoraussetzungen erkennbar geprüft hätte, wenn also dem Verbindungsbeschluss eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Tatrichters, die Anklage unter den Voraussetzungen des § 203 StPO zuzulassen, unter gleichzeitiger Würdigung des hinreichenden Tatverdachts entnommen werden könnte (vgl. Senat NStZ-RR 2011, 105; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 2000, 114; StV 1983, 408, 409; BGH NStZ 1987, 239).

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses betreffend die Anklage in dem Verfahren StA Wuppertal 326 Js 1452/10 stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das insoweit die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1986, 276; 1987, 239; BeckRS 2011, 24937).

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09

    BtM; Betäubungsmittel, Wirkstoffmenge; Feststellungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Auch wenn § 29 Abs. 5 BtMG nur in Ausnahmefällen auf einen einschlägig Vorbestraften oder Dauerkonsumenten angewendet werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24), scheidet bei dem vorliegenden Betäubungsmitteldelikt ein Absehen von Strafe nicht von vornherein aus.
  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93

    Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Allein die Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum kann die Unterbringung gemäß § 64 StGB indes nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; BeckRS 2004, 08119; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01377; Körner , BtMG, 6. Aufl., § 35 Rdn. 494; Weber , BtMG, 3. Aufl., Vorbem. zu §§ 29 ff. Rdn. 1181).
  • OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr der künftigen Begehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Allein die Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum kann die Unterbringung gemäß § 64 StGB indes nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; BeckRS 2004, 08119; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01377; Körner , BtMG, 6. Aufl., § 35 Rdn. 494; Weber , BtMG, 3. Aufl., Vorbem. zu §§ 29 ff. Rdn. 1181).
  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 192/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Allein die Gefahr des Erwerbs geringer Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum kann die Unterbringung gemäß § 64 StGB indes nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; BeckRS 2004, 08119; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01377; Körner , BtMG, 6. Aufl., § 35 Rdn. 494; Weber , BtMG, 3. Aufl., Vorbem. zu §§ 29 ff. Rdn. 1181).
  • BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Da die Urteilsgründe die erforderlichen Feststellungen enthalten, kann der Senat die Entscheidung gemäß § 354 Abs. 1 StPO selbst treffen (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 2 Ss OWi 170/04

    Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen Erschleichens von Leistungen bedarf es nicht, da das angefochtene Urteil im Umfang der Einstellung des Verfahrens gegenstandslos geworden ist (vgl. Senat NJW 2006, 2647, 2648; OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332; LR-Stuckenberg , StPO, 26. Aufl., § 206a Rdn. 101).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Der Senat hat gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, der Staatskasse die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen, weil die Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen ohne das Verfahrenshindernis Bestand gehabt hätte (vgl. insoweit BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 288).
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses betreffend die Anklage in dem Verfahren StA Wuppertal 326 Js 1452/10 stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das insoweit die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1986, 276; 1987, 239; BeckRS 2011, 24937).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11
    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses betreffend die Anklage in dem Verfahren StA Wuppertal 326 Js 1452/10 stellt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das insoweit die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1986, 276; 1987, 239; BeckRS 2011, 24937).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99

    Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren;

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1982 - 2 Ss 531/82
  • BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85

    Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß

  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    b) Durch die - irrtümliche - Einstellung des Verfahrens durch Beschluss der Strafkammer vom 19.12.2016 gemäß § 206a StPO ist das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.10.2012 gegenstandlos geworden, ohne dass es einer Aufhebung bedurft hätte (BGH, Beschluss vom 05.04.2016, 5 StR 525/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2011, III-3 RVs 138/11, StV 2012, 291; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, IV-2 Ss (OWi) 179/04, NJW 2006, 2647; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 206a Rn. 101; Schneider in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage, § 206a Rn. 3; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 60. Auflage, § 206a Rn. 1).

    Dies gilt selbst dann, wenn das Verfahren - wie hier - nur noch teilweise im Rechtsfolgenausspruch anhängig war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2011, III-3 RVs 138/11, StV 2012, 291; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 206a Rn. 101; Seidl in KMR, StPO, Mai 2012, § 206a Rn. 22; Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 206a Rn. 5).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6603
OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 (https://dejure.org/2012,6603)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 (https://dejure.org/2012,6603)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. März 2012 - 1 Ws 115/12 (https://dejure.org/2012,6603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei Betäubungsmitteldelikt als Anlasstat; Widerruf der Aussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßigkeit des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an einen Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    Sicherungsverwahrung; Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zu Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    In diesem Zusammenhang sind auch nicht die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 aufgestellten weiteren Anforderungen (BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 [bei juris] = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = NStZ 2011, 450 ff. = StV 2011, 470 ff.) zu prüfen.

    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.

  • OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11

    Sicherungsverwahrung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Als Anlasstat für den Bewährungswiderruf kommt auch ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) jedenfalls dann in Betracht, wenn sich der Handel auf Betäubungsmittel mit höchstem Suchtpotential bei gesteigerter konkreter Überdosierungsgefahr bezieht (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]).

    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.
  • OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Die Prüfung dieser Anforderungen hat vielmehr bei der Anwendung von § 66 n.F. StGB nunmehr im Bereich der Verhältnismäßigkeitsprüfung dort zu erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 Ws 385/11 [bei juris]).
  • KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01
    Auszug aus OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
    Somit ist für die Entscheidung über den Widerruf ohne Bedeutung, dass eine Anordnung der Sicherungsverwahrung in dem Urteil des Landgerichts A. vom 28.03.2011 nicht erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 15.05.2001 - 5 Ws 229/01 [bei juris]; Fischer StGB 59. Aufl. § 67 g Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13

    Ermittlungsverfahren gegen Sozialarbeiter: Sorgfaltspflichten von Sozialarbeitern

    Zwar gilt im Rahmen der Entschließung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO - und damit auch für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach §§ 174, 175 StPO - der Zweifelssatz nicht unmittelbar, ihm kommt jedoch insoweit mittelbar Bedeutung zu, als er die zu treffende Prognose über die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung beeinflusst (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 1 und 2; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 3 und 5 - jew. m.w.N.; vgl. auch Senat Justiz 2003, 272 und zuletzt in ständ. Rechtsprechung Beschl. v. 31.10.2012 - 1 Ws 115/12 -).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Auffassung der Strafvollstreckungskammer, der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere harten Drogen wie Heroin und Kokain, erfülle die Anforderungen einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12, juris), zutrifft.
  • OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem

    Auch sonst ist es keine Voraussetzung für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung, dass der dafür genommene Anlass dasselbe Gewicht haben muss, das für die originäre Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 - Rdz. 20 in juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 AR 490/01 - 5 Ws 229/01, 1 AR 490/01, 5 Ws 229/01 -, 5 Ws 229/01, Rdz. 4 in juris).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris).
  • LG Aachen, 21.10.2015 - 33 K StVK 527/15
    Für die Möglichkeit eines Handels mit Heroin als besonders gefährlichem Rauschgift, gerade auch im Hinblick auf das Überdosierungspotential bei Streckung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2012 - 1 Ws 115/12) liegen - trotz des Eigenkonsums in der Vergangenheit - keine hinreichend konkreten Umstände vor.
  • LG Aachen, 21.10.2015 - 33K StVK 527/15

    Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung; Erklärung der

    Für die Möglichkeit eines Handels mit Heroin als besonders gefährlichem Rauschgift, gerade auch im Hinblick auf das Überdosierungspotential bei Streckung (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2012 - 1 Ws 115/12 ) liegen - trotz des Eigenkonsums in der Vergangenheit - keine hinreichend konkreten Umstände vor.
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